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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 14. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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gründ vorhanden sei, so würde sie zur Bezahlung gehalten .sein, vom Kläger beim Worte genommen werden und ihre Erklärung nicht zurücknehmen können. Abg.0. Schröder: Aus der heutigen Diskussion geht wenigstens so viel hervor, daß es zweifelhaft ist, ob ein Rechts grund vorliegt. Deshalb scheint mir das Deputations-Gut achten am passendsten zu sein; denn liegt ein Rechtsgrund vor, so thut das Deputations-Gutachten den Petenten keinen Scha den, es schneidet ihnen den Rechtsweg nicht ab; liegt aber ein Rechtsgrund nicht vor, und bewilligen wir dennoch, so thun De- wir den Steuerpflichtigen weh. Aus diesen Gründen scheint das putations-Gutachten den besten Ausweg andieHand zu geben. Abg. v. Lepßer: Es ist mehrmals der größere oder gerin gere Gehalt der damaligen Minister gegen die jetzigen angeführt worden. Das würde mich nicht bestimmen können, meinUr- theil zu andern, sondern, wie schon von mehreren Rednern ge sagt worden ist, man hat einzig und allein den Rechtsgrund ins Auge zu fassen. Nach der stattgefundenen Discussion habe ich mich nicht von der Nichtigkeit dieser Rechtsgründe überzeugen können, und ich stimme also für das Deputations-Gutachten. Staatsminister v. Zeschau: Wie die Regierung in Be zug auf den Rechtsgrund denkt, ist bereits früher geäußert wor den. In Hinsicht der in Bezug genommenen Billigkeitsgründe muß ich die geehrte Kammer durch Mittheilung der wenigen Worte in der ständischen Schrift vom Jahre 1830 auf die Erklä rung aufmerksam machen, auf welche nach der Ansicht der Re gierung es.hier ankommt. In der Beilage zur ständischen Schrift vom Jahre 1830 sind die Worte enthalten: „Auch haben die Stände, welche selbst zuerst am Landtage 1805 und Ausschußtage 1806 diese Sache in Anregung brachten, niemals die in dem früheren Decrete aus der Nothwendigkeit, sowohl bleibende Gehaltszulagen bei den zu niedrig besol deten Stellen zu gewähren, als auch bereits gewährte persönliche Gehaltszulagen nicht auf den Zeitraum einer Bewilligung zu beschränken, hergeleiteten Gründe verkannt, und eben so wenig ist von ihnen über die Richtigkeit der nach dem 5. Juni 1815 verbliebenen Bedarfssummen für die be reits gewahrten Gehaltserhöhungen, obschon dieselben nur in allgemeinen Sätzen dem Decrete vom 27. October 1817 beigefugt waren, irgend ein Zweifel erhoben worden." Die Stände sprechen sich also im Jahr 1830 noch dahin aus, daß sie die Gründe, welche für die bleibende und dauernde Zahlung der Gehaltszulagen sprächen, völlig anerkennten. Le diglich aus dem Grunde, der am Schlüsse der Beilage ange führt worden ist, weil sie nämlich einen verhaltnißmaßigeu Beitrag aus den siscalkfchen Kassen begehrten, blieb die Zahlung ausgesetzt. Wenn man auf den Stand der damaligen Verhält nisse zurück geht und den Gang, welchen diese Angelegenheit seit 1818 genommen hat, verfolgt, so drängt sich die Ueberzeu- gung auf, daß die Regierung unter den damaligen Umständen an sich gewiß kein Bedenken gehabt haben würde, die Zulagen für die bezeichneten Beamten auf die Finanzkassen zu überneh men. Aber der Streit hatte im Jahre 1818 begonnen und ging bis zum Jahr 1830 fort, und es wurde wohl deshalb hauptsäch lich Anstand genommen, diese Anweisung auszusprechen, weil auf der einen Seite die Regierung ihre Rechte sich nicht vergeben wollte, die Stände anderer Seits aber eine vollständige Berech nung der bezüglichen Fonds begehrten und bis dahin eine Mehr bewilligung verweigerten. So ist es denn gekommen, daß die damals Betheiligten lediglich als Folge dieser Irrungen dabei zu kurz gekommen sind. Referent Secr. Richter: DenNechtsgrund setze ich nun bei Seite. Was gegen das Deputations- Gutachten in dieser Beziehung gesagt worden ist, hat mich nicht überzeugen können, daß dieDeputation eine falsche Ansicht ausgestellt habe. Ich habe die von der Deputation aufgestellten Gründe nicht widerlegen hören, und neue, das Gutachten der Deputation schwächende sind nicht vorgebracht worden; man hat zwar hervorgehoben, wie die Erklärung der Stände im Jahre 1830 näher andeute, daß man dauernde Gehaltszulagen habe bewilligen wollen, und daß daher durch die in Rückstand gelassenen Gehaltszulagen bei Ver schmelzung der fiskalischen Kassen mit den Steuerkassen auf die Staatskasse eine Summe übergegangen sei, die ihr nicht gehört habe. Ich glaube, die Aeußerungen der Stande im Jahre 1830 können nicht mehr beweisen, als die bereits von mir mitgetheilte schriftliche Erklärung der Stände von 1805. An Letztere muß man sich halten, und diese enthält kein Wort von dauernden Gehaltszulagen, von dauernden Bewilligungen. Die Staats regierung hat ebenfalls derartige, auf bleibende Gehaltszulagen deutende Zusicherungen nicht gegeben; man kann also auch nicht sagen, daß die jetzige Staatskasse aus den fiskalischen und Steuerkassen gleichsam fremdes Eigenthum in sich ausgenommen und sich damit bereichert habe, und ich bleibe wiederholt dabei, daß eine Zusicherung von keiner Seite verbindend erfolgt sei, weder für die Staatsregierung noch für die Stände. Was die Billig- keitsgründe anlangt, so sind deren vielleicht noch mehrere auf zustellen, als in dem Gutachten der Deputation enthalten; diese gehen aus individuellen Ansichten hervor, und darüber läßt sich nicht rechten; der eine hat diese Ansicht, der andere jene, und da glaube ich, kann die Deputation ruhig Jedem überlassen, wie er denkt und stimmen will. Sie hat in ihrem Gutachten in die ser Beziehung Gründe für und gegen die Bewilligung aufge stellt, und nur die Letzteren überwiegender gesunden. Zu bemer ken habe ich nur noch auf das, was der Hr. Abg. Roux er wähnte, daß allerdings die verlangte Summe um lOO THlr. höher in dem höchsten Decrete, als im Eingänge des Berichts an gegeben ist; ich weiß nicht, durch welchen Jrrthum es geschehen; auf die Abstimmung bleibt dies aber ohne Einfluß, weil weiter im Berichte die Summe richtig angegeben und das Gutachten im Allgemeinen auf die verlangte Nummer gerichtet ist. Präsident: Der vorliegende Gegenstand hat das In teresse der Kammer in einem sehr hohen Grade in Anspruch ge nommen. Es sind vorzüglich einmal die Rechts- und dann die Billigkeitsgründe zu erwägen gewesen,und wenn man auch hinsichtlich der Rechts gründe darüber einverstanden zu sein scheint, daß die Kammer bei ihrer Abstimmung nur Rechts gründe, welche nach ihrer Ueberzeugung vorwalten, wohl vor
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