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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 14. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Augen haben muß, so ist doch das Vorhandensein dieser Rechts gründe selbst mehrfach in Zweifel gezogen worden. Die Staats regierung selbst hat erklärt, daß sie nicht glaube, daß hier Rechts- gründe, wohl aber Billigkeitsgründe in Frage kommen können. Man hat auch gesagt, daß die Kammer weniger sich über Rechts gründe hier auszulassen habe, da die Kammer kein Gerichtshof sei, und wenn die Betheiligten selbst den Rechtspunct ins Auge fassen zu wollen geneigt gewesen, es m dem Willen derselben gelegen hatte, den Rechtsweg einzuschlagen. Man hat er wähnt, eine bestimmte Zusicherung hatten die Stande nie übernommen, und es laste deshalb auch keine rechtliche Ver bindlichkeit auf der dermaligen Ständeversammlung in vorlie genden Punkten. Desto umfänglicher dagegen hat man schon auf der andern Seite die Billigkeitsgründe erwogen, welche hier in Frage kommen. Man hat in dieser Beziehung die Meinung geäußert, daß die Billkgkeitsgründe ebenfalls mit einem gewissen Gerechtigkeitsgefühl erwogen werden müssen., Die Regierung selbst, welche Anstand nahm, einen Rechtsgrund in dieser Angelegenheit als vorherrschend anzuerkennen, hat er klärt, daß allerdings ein Billigkeitsgrund zu dieser Bewilligung vorliege, welcher fast mehr als ein solcher sei. Sie hat darauf hingewiesen, daß, wenn die Consolidation der Malischen und Steuer-Kassen damals wie jetzt bestanden hätte, man von Seiten der früheren Stände, wie hervorgehoben worden ist, nicht Anstand genommen haben würde, die verlangten Zuschüsse fer ner zu bewilligen. Man hat folgern zu müssen geglaubt, daß dies aus mehreren von den Standen damals gebrauchten Wort stellungen hervorgehe und namentlich aus einer der ständi schen Schriften, welche nur von dem „Ausgesetztsein" dieser fernem Bewilligung handelt. Auch hat man bei der Diskussion von Seiten der Staatsregierung noch zuletzt die Bemerkung ge macht, daß im Jahre 1830 die Stände der Meinung gewesen waren, daß die in Rede stehende Bewilligung dauernd sein solle und nur die damaligen Zeitumstände es verhindert hatten, sie zu jener Zeit immer zu bewilligen. Allein es ist auch von der andern Seite entgegnet worden, daß man den Billigkeitsgrund entweder in dieser Angelegenheit gar nicht berühren müsse, oder man müsse weiter gehen. Namentlich ist auf das Verfah ren bei Niederschlagung derPeräquationsangelegenheiten hinge wiesen worden, welche mit gleichem Rechte wiederum ausge nommen werden könnten, und daß auch die in Anspruch genom menen Billigkeitsgründe nicht allein für die Antragsteller, son dern auch für die ganze Masse der Contribuenten zu diesen Be soldungsansprüchen geltend gemacht werden könnten. Endlich ist erwähnt worden: daß jene Besoldungen nach dem Umfange, wie sie das Bedürfniß der Stelle selbst erfordere, (denn auf das persönliche Verhältniß komme nichts an,) besonders im Ver gleich der Besoldungen der dermaligen Staatsminister,mehr als ausreichend anzusehen gewesen und einer Erhöhung nicht bedurft hätten, daher auch in dieser Beziehung ein Billigkeitsgrund für eine nachträgliche Gewährung nicht vorliege. Sonach darf ich glauben, daß die Kammer sich nunmehro in dieser wichtigen An gelegenheit, welche so verschiedene Ansichten hervorgerufen, auf denStandpunct der inneren Ueberzeugungzu stellen, Gelegenheit gefunden haben wird, und sie zu erklären vermag, was sie hier für recht oder billig erachte. Deshalb erkläre ich dieDiskussion für geschlo ssen und werdenun aufdieFragstellung übergehen kön nen, welche ich zuvörderst auf das Deputations-Gutachten zu richten habe. Dieses spricht sich (s. S. 166.) dafür aus: „daß die zweite Kammer in Vereinigung mit der ersten gegen die Staatsregierung sich dahin äußern möge, wiesle die in dem höch sten Decrete v. 13. Nov. dieses Jahres aufgeführten Gehalts rückstände als zur Nachzahlung geeignet nicht erkenne." Die Abstimmung wird durch Namens aufruf geschehen, obgleich ein eigentlicher Antrag der Staatsregierung nicht vorliegt, um bei der Verschiedenheit der sich herausgestellten Ansichten zu einem ganz zuverlässigen Resultat der Abstimmung gelangen zu können. Der Präsident macht nun in Bezug auf die bevorste hende Abstimmung bemerklich, daß, wer für das Deputa tions-Gutachten stimme, solches mit Ja, wer dagegen stimme, solches mit Nein zu bewirken habe. Es ergiebt sich nun bei der Abstimmung folgendes Resul tat: 53 Mitglieder stimmten für und 15 Mitglieder gegen das Deputations-Gutachten. Die Letzteren waren: 0. Haase, v. Arnim, v. v. Mayer, a. d. Winkel, Euno, v. Wiesand,Aten- städt, Römer, md. Planitz, v. Friesen, v. Lhielau, Harten stein, v. Welk, v.Kotzau, v. Leipziger. Hiermit wurde um 1 Uhr die öffentliche Sitzung geschlossen und zu einer geheimen übergegangen. Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Mit der Redaction beauftragt: vr. Gretschel.
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