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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-11-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Man geht nun zur Berathung über das Gesuch des Adv. W. Krause über, ihm als Redacteur des Landtagsblattes einen Watz an demjenigen Orte zu bewilligen, der für die angestellten Stenographen bestimmt worden sei (s. oben die Registrande un ter Nr. 3).— Der Präsident fordert hierauf den Secret. Richter auf, das Gesuch des Adv. Krause vorzulesen, welches dieser thut, und dabei bemerkt, daß ein Nachweis, daß Krausen Concession zur Redaction eines Landtagsblattes ertheilt, nicht beigelegt worden sei. Staatsminister Nostitz und Iänckendors: Ich habe zu bemerken, daß die früher für dieses Landtagsblatt ertheilt .gewesene Eoncession als erloschen zu betrachten ist; ein Ge such um anderweite Concession liegt gegenwärtig nicht vor; übrigens habe ich zugleich zu bemerken, daß, wenn ein solches Gesuch angebracht würde, von Seiten der Staatsregierung ein erhebliches Bedenken solche zu ertheilen, nicht vorliegen dürfte. Der Präsident bemerkt, daß die Sache so liege, daß von Krausen ein Concessionsgesuch bei der hohen Staatsbehörde nicht eingegangen sei. Der Herr Staatsminister habe aber er klärt, daß ein erhebliches Bedenken zu dessen Ertheilung nicht vorlkege. Es komme also darauf an, ob die Kammer sich eventuell entscheiden wolle, über diesen Gegenstand einen Beschluß zu fas sen, oder ihn noch auszusetzen. Der Abg. Atenstadt meint dagegen, daß man noch ab warten müsse, oLKrause sich mit einem solchen Gesuch an die hohe Staatsregierung wenden, und ob diesemGesuch die Genehmigung ertheilt werden würde; denn jetzt schon einen Beschluß zu fassen, scheine der Staatsregierung vorgegriffen. Abg. v. Dieskau: Ihm scheine die Abwartung dieses Schrittes von Seiten des Adv. Krause gar nicht nöthig. Abg. Atenstädt erinnert, daß von Seiten der Staatsre gierung bloß erklärt worden sei, daß das Gesuch bei der Staats regierung gebilligt werden würde. Man müsse aber abwarten, wie es gestellt werde; es könnte so gestellt werden, daß Beden ken entstünden. — Abg. v. Dieskau: Er glaube, daß das Gesuch von Krau sen an die hohe Staatsregierung gestellt werden würde, indem es vielleicht schon jetzt von Krausen eingegeben worden sei. Abg. ausdemWinkel: Ihm scheine die Sache in die Kategorie der Petitionen zu gehören; die Petitionen selbst aber, wenn sie nicht an die hohe Staatsregierung gekommen, könnten von Seiten der Kammer nicht angenommen werden; und daher halte er dafür, daß man eine weitere Beschlußnahme darüber nicht fassen könne. Abg. v. Kiesenwetter: Es müsse allerdings dem Adv. Krause darauf ankommen, zu wissen, ob ihm die Erlaubniß er theilt würde, daß er in der Kammer einen Platz bekomme. Es würde also wohl der kürzeste Weg sein, wenn ihm der Beschluß der Kammer mitgetheilt werde, ob ihm der Platz zugestanden werden solle. Der Präsid ent: Er sei der Meinung, daß ihm eventua- üter, wenn nämlich die Concession von Seiten der Staatsregie- rung eingegangen, der Platz zugesichert werde. Abg. Roux: Esscheine, als ob eine Präjudicialftage zur Abstimmung zu bringen sei, wozu es nicht an der Zeit wäre; die Frage scheine die, ob die Kammer eventuelle Zusicherung geben wolle, auf den Fall, daß diese Bedingung eintrete. Er halte dies für seine Person bedenklich. Abg. v. Leyser glaubt, daß es schon in der Frage liege, wie der Präsident sie zu stellen beabsichtige, und da er sie even tuell stellen wolle, so sei dadurch nicht vorgegriffen. Abg. Eisenstuck. Ermässe dem beipflichten, was von Sekten des Hrn. Präsidenten gesagt worden sei, und es scheine ihm die Frage zu sein, daß allerdings, wenn Krause die Gewißheit habe, daß alle die, welche Concession zur Heraus gabe von Landtagsblättern erlangen, in dem Saale sitzen könn ten, er mit desto größerer Zuversicht ein Concessionsgesuch einrei chen könne. Er glaube, man möchte für den Fall, daß wenn die Concession zur Herausgabe des Landtagsblattes erlangt werde, ihm zum Behuf derHerausgabe desselben einenPlatz er- theilen, wie den Stenographen. Dreß liege in der Competenz der Kammer und sie greife der Staatsregierung nicht vor. Abg. v. der Pforte: Auch glaube er noch einen Billig keitsgrund hinzufügen zu müssen, da der Adv. Krause der erste gewesen, welcher ein Landtagsblatt heräusgegeben habe. — , Der Präsident stellt nunmehr folgende Fragen: 1) ob in der Voraussetzung, daß Krause Concession von Seiten der hohen Staatsregierung erlange, ihm ein Platz eingeräumt wer den solle? Es wird dies mit Ausschluß von 7Mtgliedern bejaht. 2) ob Krause einen Platz in der Kammer auf den Fall erhal ten solle, wenn er Concession von der hohen Staatsregierung zur Herausgabe des Landtagsblatt erhalte? Abg. Bonitz: Es möchte dies nicht bloß auf ihn, sondern auch aufseine Stellvertreter bezogen, und darauf Rücksicht ge nommen werden. Secret. Richter: Es könne doch bloß einer da fein; zwei Platze würden nicht gebraucht, sondern nur einer. Der Präsi dent: Wenn die Kammer nicht eine besondere Abstimmung verlange, so halte er diese Frage für erledigt; und es wird die Hauptfrage hierauf einstimmig bejaht. Der Präsident fordert nun den Secret. Richter auf, das Neclamationsgesuch des Abg. Barth vorzutragen. Dieß geschieht, und es bemerkt Secret. Richter hierzu: Das seien die Gründe, welche Herr Barth vorgestellt hat, allein ein ärztli ches Attest über den Gesundheitszustand desselben liege nicht bei. Abg. Eisenstuck: DieSacheseivon so großer Wichtigkeit, daß er nicht wünschen könne, daß sie sofort zur Abstimmung ge bracht werde. Es handele sich nicht darum, ob Barth berech tigt sei, diese Wahl abzulehnen; er gehe weiter zurück und glaube, das Ministerium habe den zuerst Gewählten (Dufour) seiner Wahl nicht entheben können, sondern ihm scheine, daß die Kammer darüber zu cognosciren habe, ob Herr Dufour, der ein sehr kennntnißreicher Mann sei, dem Vertrauen, welches die Wahlmänuer auf ihn gesetzt, zu entsprechen, nicht gehalten gewesen wäre. Wenn das Ministerium jeden, der um Entlas sung nachsucht, entheben könne, so könne es dahin kommen, daß eine Ständeversammlung sich aus solchen Mitgliedern combini-
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