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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 15. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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gen. Allem er hat mir schreckliche Data mitgetheilt, welche ein Gesetz, die Tierquälerei betreffend, wünschenswerth machen. Präsident: Ich dürfte nun wohl auf den Antrag der Deputation zurückkommen, nämlich auf die von der Depu tation S. II. in den Worten: „daß eine hohe Staatsregierung," bis mit: „zu belegen," (s. oben S. 185.) die Frage an die Kammer richten: ob sie diesen Antrag annehme? Staatsminister v. K ö n n e r i tz: Dies steht mit dem Anträge des geehrten Abgeordneten!). Günther nicht im Einklänge. Sein Antrag, daß man über die Ansichten, welche die Deputation hier entwickelt hat, für jetzt noch nicht abstimmen möge, scheint mir sehr richtig-, da man durch die Abstimmung über diese Grund sätze der Beschlußfassung über den praktischen Theil vorgreifen würde, und der geehrte Abgeordnete, schon künftig mehrere An träge stellen zu wollen, erklärt hat. Wie mir scheint, hatte er die Absicht, wegen der Thierqualerei noch besonders einen An trag zu stellen, und insofern würde über diesen Th eil des Depu tations-Gutachtens dermalen mit abzustimmen sein. Referent Prinz Johann: Ich habe geglaubt, das dies nicht ein eigentlicher Antrag sei, welcher sich zur Beschluß fassung eigne. Die allgemeine Debatte ist nicht zur Beschluß fassung, sondern sie ist nur da, um den Herzen Luft zu machen. Also kann nicht abgeschnitten werden, über das Deputations- Gutachten seine Ansichten zu äußern. Geschieht dies nicht, so kann dies nur zur Abkürzung der Debatte dienen, und ich muß dem geehrten Abgeordneten nur dankbar sein, daß er dahin ge wirkt hat. Hier liegt aber ein Antrag der Deputation vor, über diesen muß abgestimmt werden, oder es muß der Antrag gestellt werden, daß die Abstimmung ausgesetzt werde bis zu einem be stimmten Puncte. v. Günther: Als ich vorhin den Antrag stellte, daß über den von' dem hochgestellten Herrn Referenten vorgelesenen Theil des Deputations-Gutachtens nicht debattirt werden möchte, gab ich die Gründe an und bezog diese Gründe, na mentlich auch auf den Lheil des Deputations-Antrags wegen eines Gesetzes gegen die Tierquälerei. Ich that das in der in meinen frühem Worten schon angedeuteten Ansicht, daß ein solcher Antrag nur in Beziehung auf einen speciellen Artikel des Gesetzes aufgestellt werden könnte, und ich selbst hatte die Ab sicht, ihn bei dieser Gelegenheit vvrzubringen, wo er dann nicht nur die Tierquälerei, sondern auch andere Vergehungen gegen Sittlichkeit umfassen sollte. Es wird aber, wenn über einen solchen Antrag diskutirt wird, nöthig sein, daß man sich darüber einverstehe, aus welchemGesichtspuncte man solche Handlungen für strafbar erklären will. Diese Frage, welche von weitgrei- ftnder Wichtigkeit ist, wird nach meinem Dafürhalten mit der Diskussion über einige der ersten Paragraphen des Gesetzes ver bunden werden müssen. Wollen wir jetzt beantragen, daß an die Staatsregierung das Gesuch gerichtet werde, ein Gesetz über die Thierquälerei zu erlassen, so würden wir den Satz ausspre chen, daß die Thierquälerei an sich nicht ins Gebiet des Straf rechts gehöre, und einen solchen Beschluß dermalen zu fassen, kann ich nicht für zweckmäßig erachten. Wenn es wahr ist, um auf diesen Punct mit wenigen Worten einzugehen, daß der Cha rakter eines Verbrechens im Allgemeinen wo nicht einzig, doch hauptsächlich in derVerletzung eines Gutes besteht, (ich sage absichtlich nicht: in derVerletzung eines Rechts) — wenn es ferner wahr ist, daß zu den wichtigsten Gütern der civklisirten Menschheit ein gewisser Grad von öffentlicher Sittlichkeit gehört, ohne welche der Staat nie bestehen kann, so wird nun die Frage gestellt werden können: Ob nicht der, der sich der Lhierquälem schuldig macht, jenes Gemeingut der civilisirten und insbeson dere der christlichen Menschheit, jene öffentliche Sittlichkeit, auf eine Weise verletzt, welche die Strafe der Gerechtigkeit gegen ihn hervorruft? Allein, ob dieser Satz wahr ist, das kann wohl nicht jetzt, sondern nur inVerbindung miteinzelnen Paragraphen des Gesetz-Entwurfs diskutirt werden, und somit glaube ich meinen Antrag gerechtfertigt zu haben, den ich vorhin aus sprach, daß auch über den eben vorgelesenen Lheil des Deputa tions-Gutachtens dermalen nicht diskutirt werden möge — nicht diskutirt, weil es nicht möglich sein wird, jetzt schon irgend einen Beschluß über diesen Gegenstand zu fassen, oder doch, weil es mindestens weit zweckmäßiger sein wird, die Beschlußnahme auszusetzen, bis wir uns über den Gestchtspunct selbst vereinigt haben. Präsident: Ich habe zu bemerken, daß ich die beiden Anträge des Domherrn v. Günther nicht als solche Anträge nehmen zu können glaube, welche zur Unterstützung zu bringen waren. Ich würde es unbedenklich gethan haben, obwohl, wie ich gestehe, es nicht mit meinen Wünschen übereinstimmt.' Ich hätte auf keine Weise der Kammer die Gelegenheit abge schnitten sehen mögen, im Allgemeinen ihre Ansicht vorläufig zu eröffnen. Wenn auch nicht der Gegenstand zur Beschluß nahme geeignet ist, so war es doch wünschenswerth, die gegen seitig sich bildenden Ansichten auszutauschen. Die Sache scheint mir so, daß, wenn der geehrte Sprecher die Meinung hatte, einen bezüglichen Antrag an die Staatsregierung zu rich ten, dieß nicht hier, sondern an einem andern Orte zur Sprache kommen möchte; ich würde ihn daher bitten, den Ort zu be zeichnen, und dann auf diesen Antrag die Unterstützungs- und Abstimmungsfrage richten. 0. Günther: Das bin ich für jetzt nicht im Stande, es wird sich dann sagen lassen, wenn von der Kammer Beschluß gefaßt wird über die einzelnen Anträge, welche gestellt worden. Prinz Johann: Ich würde darauf antragen, daß die ser Beschluß so lange ausgesetzt wird, bis später der Antrag steller seinen Antrag eingebracht haben wird. Staatsminister v. Könneritz: Es scheint mir, als ob leicht eine Vereinigung beider Ansichten zu erzielen wäre; denn es scheint darüber, daß gesetzliche Bestimmungen gegen Thier quälerei gegeben werden möchten, keine Verschiedenheit der Ansichten vorzuwalten, wohl aber darüber: ob sie in das Ge setzbuch aufzunehmen, indem der Abg. v. Günther diese bei dem speciellen Lheil beantragen zu wollen scheint. Es könnte daher über die erste Frage wohl abgestimmt werden und die zweite jetzt ausgesetzt bleiben.
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