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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 15. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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chen Prüfung unterworfen. — Die Gründe, welche die Gegner der Todesstrafe, insbesondere Lsvvurm und in neuerer Zeit Grohmann gegen die Statthaftigkeit derselben aufgestellt haben, gehen von der doppelten Behauptung aus, daß dieselben 1) un gerecht und 2) unnütz und zweckwidrig sei. — Nachdem die De putation (Seite 14—16. ihres Berichts) diese zweifache Be hauptung einer gründlichen Prüfung und Zurückweisung unter worfen hat, läßt sie sich (Seite 16—21. des Berichts) auf eine Untersuchung über die Einwürfe ein, welche man aus der Er fahrung gegen die Nützlichkeit der Todesstrafe entnommen zu haben glaubt, und richtet ihre Gegengründe vorzüglich gegen die Berufung auf die Lhatfache, daß Personen ein Verbrechen begangen haben in der Absicht hingerichtet zu werden; gegen die Berufung auf Verbrechen, welche im Volksgedränge bei Hinrichtungen begangen worden sind, und gegen die Berufung auf günstige Erfahrungen in einigen Ländern, wo man. die To desstrafe abgeschafft hatte, namentlich in Toscana, Oestreich und Rußland. Die Deputation glaubt nach allem dem ihre Ueberzeugung dahin aussprechen zu müssen, daß es mindestens dermalen nicht an der Zeit sei, auf Abschaffung der Todesstrafe anzutragen, weil 1) in keinem Lande, wo diese Maßregel versucht worden, dieselbe von Bestand gewesen ist; 2) die Todesstrafe die Volks ansicht durchaus für sich hat, weshalb auch ihre Wiedereinfüh rung nirgends Widerwillen erregt hat, nur Rußland etwa ausgenommen; 3) weil es bedenklich sein dürfte, dem Staate sein wichtigstes Strafmittel zu nehmen; 4) weil gegenwärtig in Sachsen der Moment zu einem solchen gewagten Versuche jeden falls nicht günstig ist. Leider! haben die letzten Jahre eine Zu nahmeder todeswürdigenVerbrechen wahrnehmen lassen, so daß selbst die Staatsregierung, von der früher im Wege der Begna digung geübten Milde eher etwas zurückzugehen u. die gefällten TodeSurtheile öfterer auszuführen, sich genöthigt gesehen hat. Weil endlich 5) bereits gegenwärtig ein bedeutender Schritt zur Verminderung der Capitalfalle geschieht und jeder allzuschnelle Sprung gefährlich ist. — Die Deputation ist indeß weit davon entfernt, die Todesstrafe für etwas zu halten, dessen Beibehal tung, an sich genommen, wünschenswerth sei; sie ist und bleibt, sagt sie in dem Berichte, vielmehr ein nothwendigesUebel, dessen Abschaffung, wenn es im Interesse der öffentlichen Ordnung möglich ist, ein Gegenstand der Wünsche aller Menschenfreunde und ein Ziel, welches man nicht aus den Augen verlieren darf, sein muß. Ob aber und wann der geeignete Zeitpunct eintreten wird, das kann nur die Zukunft und eine genaue Beobachtung der Zeichen der Zeit und der gewonnenen praktischen Resultate lehren. Die Deputation erlaubt sich aus diesem Grunde die Auf nahme folgenden Antrags m die zu erlassendeSchrift vorzuschla gen: „Die hohe Staatsregierung möge diesen Gegenstand fort während im Auge behalten, und wenn die neue Gesetzgebung und die übrigen neuen Einrichtungen eine Verminderung der Verbrechen und insbesondere der bisher mit dem Tode bedrohten Verbrechen hervorbringen sollten, auf der eingeschlagenrn Wahn allmählig sortschreiten, damit bei gemachten günstigen Erfah rungen vielleicht dereinst die allen Menschenfreunden erwünschte Abschaffung der Todesstrafe erfolgen könne." Mindere Schwie rigkeiten bietet die Frage dar, ob alle Schärfungen der To desstrafe aus dem Criminalgesetzbuche zu verbannen sind? Die eigentlichen geschärften Todesstrafen, die in einer schmerzlichem Art der Hinrichtung bestehen, sind zwar längst von allen Stim men, als vor dem Richterstuhle der Humanität nicht bestehend, verdammt und auch in unserm Vaterlande seit vielen Jahren nicht mehr zur Ausführung gebracht worden. Andere Arten der Verschärfung jedoch, die mehr auf einem symbolischen Ausdruck höherer Mißbilligung des Verbrechens beruhen, als das Schlep pen auf der Kuhhaut, die ausgezeichnete Kleidung, die Aus stellung an denPranger rc. finden sich noch in mehreren neuern Ge setzgebungen. Erwägt man jedoch, wie wenig unsere Zeit für sol che symbolische Handlungen empfänglich ist, und wie sehr der gleichen Schärfungen neben der Todesstrafe verschwinden, be denkt man ferner, daß diese Schärfungen immer nur bei solchen Verbrechen angewendet werden könnten, welche entweder, wie der Verwandtenmord, besser gar nicht zu erwähnen sind, oder wie der Hochverrath mit Ernst und Strenge, aber ohne alles auf die Phantasie Einwr'rkende, behandelt werden müssen, so wird man sich überzeugen, daß es besser sei, es bei der einfachen To desstrafe, als höchstes Strafmittel, bewenden zu lassen. Ziegler und Klipphausen: Meine hochverehrten Herren! es ist gewiß ein kühnes Unternehmen, wenn ich auf trete in einem Verhältniß, wo fast ganz Europa mit seinen Criminalgesetzgebungen mir entgegen tritt. Wenn die Erfah rung und die Geschichte, wenn Jahrtausende und Autoritäten gegen mich auftreten und gleichsam ihr geheiligtes Recht an rufen; so sollte mich dies in gewisser Hinsicht entmuthigen. Jedoch nein, es soll mich nicht abhalten, mir Muth einzuflö- sen, um mich über diesen Gegenstand auszusprechen. Ich glaube, daß es in dieser Hinsicht von außerordentlicher Wich tigkeit ist, wenn auch meine Worte wenig Anklang finden soll ten. Denn das Körnchen, welches ich in den Boden fallen lasse, bringt doch vielleicht einmal Nutzen und trägt in der Zukunft Früchte. Somit erlaube ich mir denn getrost, mei nen später zu stellenden Antrag zu motiviren. (Fortsetzung folgt.) Berichtigung. Durch fehlerhafte Signatur eines Copisten ist in der Druckerei eia Berschen veranlaßt worden, nämlich r die in der gestri gen Nummer 14. d. Bl. S. 172. und 173. enthaltenen Aleußerungen der Abgg. Clauß, 1). Schröder, Altenstädt und v. Schröder sollten ihre Stelle unmittelbar hinter der ersten Rede des Albg. Altenstädt, die auf der ersten Spalte der Seite 168. schließt, in obgedachter .Reihenfolge finden. — Aluch sind in den Aleußerungen des Albg. Clauß Zelle 15 die Worte „daß die Ständevcrsammlung eine Kammer, nicht aber ein Gerichts hof" rc. in folgende abzuändcrn: „daß die Ständeversammlung — eine Kammer — nicht ein Gerichtshof." Druckfehler. Nr. 13. der Mittheilungen, letzte Seite letzte Zelle, ist statt „Staatsschulden -Vertilgung skasse" zu lesenS t a at ssch ul- d en kaffe." Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Mit der Redaktion beauftragt:vr. Gretschel.
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