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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 16. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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desselben noch Einiges zu erwähnen. Was den ersten Grund be trifft, den die Deputation in ihrem Gutachten aus dem Wesen des Staates herzuleiten versucht hat, so kann ich denselben nicht anerkennen. Sie will, daß der Staat nicht aus menschlichem, sondern aus göttlichem Rechte beruhe; das ist die bekannte Hal- lerscheJdee. Der Staat besteht durch göttliches Recht, insofern er auf dem Principe der Geselligkeit ruht, das allen Menschen in die Brust gepflanzt ist; sein Dasein ruht wesentlich aufdem Be- dürfniß unserer sittlichen Natur; wir würden ohtte Gemeinschaft mit Andern nicht zu unserer Bildung und zur Reife für eine hö here Welt und zur Ewigkeit gelangen können. Mein ganz v er- schieden von dieser Frage ist die Frage über die Form des Staa tes. Wäre der Staat nicht ein Menschenwerk, so müßte er be stehen, wie er einmal gemacht worden ist, und so könnte an keine Veränderung der Verfassung, an keine Veränderung derGesetz- gebung zu denken sein, kurz wir müßten eine Theokratie haben, die Priester müßten die Gewalt führen und nicht weltliche Obrig keit. Das wird aber die Deputation nicht wollen und kann kein Mensch jetzt denken. Also glaube ich: es ist allerdings in der Form des Staats die Grundlage und im Allgemeinen ein Vertrag; ob wir uns diesen als stillschweigend'oder ausdrück lich denken, darauf kann nichts ankommen. Ich würde diesen Fall nicht berührt haben, wenn nicht der seelige v. Reinhardt, denJeder doch gewiß für einen orthodoxen Mann hält,selbst den Staatsvertrag in seiner Moral auf das Allerbestimmteste behaup tet und sogar ihn an eine Stelle aus dem ersten Briefe Petri angeknüpft hatte. Ferner ist im zweiten Grunde, den die De putation unter b. angeführt hat, die Parallele zwischen dem Kriege, wo der Einzelne sein Leben für Alle lasse, und zwischen der Hin richtung gezogen. Diese Parallele ist allerdings scheinbar, aber auch nur scheinbar: im Kriege geht Jeder einer gewissen Gefahr entgegen, aber einem ungewissen Tode: er geht für Alle und aus Nothwehr; hingegen bei der Todesstrafe ist der Ausgang jedes mal gewiß, und es gehn Alle gegen Einen und nicht aus Noth- wehr. Daß darin schon etwas Unedles liegt, wenn Alle, die gegen Einen sich erklären, den physischen Untergang des Einen beabsichtigen, brauche ich nicht bemerklich zu machen. Allein das ist entscheidend genug, daß die Gesammtheit viel mehr und kräftigere Wittel in den Händen hat, ohne Vernichtung des In dividuums den Einzelnen außer Stand zu setzen der Gesell schaft zu schaden, als die Todesstrafe. Man bedenke die Menge der Freiheitsstrafen und besonders Einkerkerung, die andern günstigen Gegenmittel, die Einwirkung des Unterrichts, die Einstimmigkeit aller Wohlgesinnten, kurz tausend Mittel sind vorhanden, und man darf nicht erst zum äußersten schreiten. Dazu kommt noch, daß im dritten Grunde, den die Deputation aufführt, allerdings mir mehr zu liegen scheint, als sie selbst darin sucht. Ich will nicht auf die Zurechnungsfähigkeit in ab stracto eingehn, allein das glaube ich bemerken zu dürfen, daß die Todesstrafe gegeben wird für einen Lesondern Fall einer bestimm ten That. Jede einzelne That ist eigentlich nur das Symbol der in ner» Gesinnung, das mehr oder minder entsprechend und charakte ristisch ist. Menn man für eineLhat das ganze Dasein desMenschen mit einem Male vernichtet u.ihm einEnde macht, so stehenMittel u. Zweck ganz und gar nicht in Verhältnis Ferner: der Mensch greift indieRechtedes Schöpfers ein, in denGang seiner Weltregierung. Und in sofern als er diesen Eingriff nicht wiedergut machen kann, begeht er meines Erachtens ein großes Unrecht; er überschreitet die Grenzen seiner Gewalt. Man hat sich auf Stellen der Schrift berufen und die Stelle aus dem I. Buch Mose Cap. 9. angeführt: „wer Menschenblut vergießt, des Blut soll wieder vergossen werden." Ich muß bemerken, daß hier im Urtexte nicht „soll" steht, sondern „wird"; wenigstens kann man diese Erklärung substituiren, folglich liegt darin nicht ein Gesetz, sondern ein Erfahmngssatz zum Grunde, ein Erfahrungssatz, der in der damaligen Welt nicht Widerspruch, sondern allgemeine Anerkennung fand, der also für das, was sein soll, wenigstens Nichts beweisen kann, ohne daß man jedenfalls Alles prüfe und das Beste behalte. Ferner beruft sich das. geehrte Mitglied v. Lhielau auf die Worte Jesu: „wer das Schwert nimmt, soll durch das Schwert umkommen." Auch in diesen Worten kann ich kerne beweisende Kraft erkennen, wenn ich sie in Verbindung denke mit den Worten Jesu: „mein Reich ist nicht von dieser Welt." Und sein Beispiel beweist, er habe nie in politische Fragen sich gemischt und mischen wollen, also kann auch hier dem Heiland selbst nicht die Absicht unterliegen über das Recht der Todesstrafe entscheiden zu wollen. Er macht den Petrus auf die Gefahr aufmerksam, in die er sich selbst und alle seine Mitjünger, ja die heilige Sache des Evangeliums selbst stürzte, wenn er rohe Gewalt durch Gewalt herausfordern wollte. Die Wahrheit muß siegen durch Gründe tmd wird siegen unter gött lichem Schutze, nicht durch Gewalt. Es sind das allerdings nur hergebrachte Meinungen, die man im Grunde wohl ehren muß, weil sie aus der Ehrfurcht gegen die heilige Schrift ent springen, und diese Ehrfurcht möchte ich um keinen Preis erschüt tern, allein denSinn der Schrift muß man auch im Einzelnen erforschen. Man hat sich berufen auf das Gesetz der Wiederver geltung. Wenn irgend Etwas scheinbar für die Todesstrafe zu sprechen scheint, ist es ohnstreitig diese Berufung; allein erst war das Gesetz der Wiedervergeltung ein Gesetz, das nur in der rohen Zeit des Alterthums Anerkennung fand und finden konnte. Die Wiederververgeltung, welche sich ausspricht in dem Worte: Äug' um Auge, Zahn um Zahn, findet sich unter allen Völkern, die auf der niedrigsten Stufe der Bildung stehen; daher finden wir sie auch in den ältesten Zeiten selbst unter dem jüdischen Volke; allein fürs erste ist dieses Gesetz rein mechanisch, und kein ver nünftiger Mensch hält es für ausführbar. Keine der modernen Ge setzgebungen verordnet, daß wenn einerJemandem ein Auge aus schlägt, ihm das Auge wiederausgeschlagen werden soll. Das ha ben schon unsere Väter im Sachsenspiegel, und die altfränkischen Gesetze erklärt, sie haben Bußen, Surrogate für die natürliche Wiedervergeltung eingeführt; allein ich kann auch dieses Gesetz nicht für stabil erkennen. Der Heiland selbst hat in der Berg predigt gesagt: man soll nicht Gleiches mit Gleichem vergelten, sondern auch, für seine Feinde beten. Auf Wiedervergeltung - möchte ich den Gesetzentwurf nicht basiren. Dazu kommt, es er kennt Zeder die Pflicht an, sein Leben zu erhalten und es auf keine Weise zu verkürzen, selbst rbenn er in die Lage eines Cato
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