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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 16. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Ikon dieses Mannes auf einen bestimmten Gegenstand ge richtet ist. Secr. Hartz: Er wünscht nur, -aß dieser. Gegenstand an die hohe Kammer übergeben werde. v. Großmann: Ich sollte doch der unmaßgeblichen Meinung fein, daß das, was die Cmancipation der Juden be trifft, an die 3. Deputation abzugeben sek, insofern nämlich neuerlich Domherr V. Günther die Krugsche Petition zu der seinigen gemacht hat, und da würde auch diese berücksichtigt werden können. Secr. Zevtwitz: Ich glaube, daS geschieht schon an und für sich. Die Deputation, welche sich mit dem Gegenstand der Cmancipation der Juden zu beschäftigen hat, wird so auf die fremde Literatur kommen und auf das, was in unserer Biblio thek zurückgelegt ist. Ich würde doch dafür stimmen, daß der Gegenstand, der von einem Ausländer an uns gegeben worden ist, nicht an die Deputation gegeben werde. Staatsminister v. Köneritz: Mir scheint der beiderseitige Zweck erreicht zu werden, wenn der Gegenstand zur Kenntniß- nahme an die Deputation gegeben wird, die sie allerdings aber auch erhalten würde, wenn die Schriften in der Bibliothek nie dergelegt würden. Sollte er zur Berücksichtigung an die De putation übergeben werden, so scheint diese insofern nicht pas send, als die Deputation solchenfalls Bericht erstatten müßte, und die Eingabe doch nicht von einem Unterthan herrührt. Präsident: Man könnte die Sache an die Deputation geben, nicht gerade zur Berücksichtigung, sondern zur Prüfung, um zu sehen, ob etwas daraus zu entlehnen sek. Bürgermeister Gottschald: Sollte es nicht zweckmäßig sein, um die ganze Frage abzuschneiden, wenn diese Eingabe vorgelesen würde, um den Inhalt zu ersehen, und was man wünscht. Secr. Hartz: Aus dem Inhalte der Schrift sieht man das nicht; er überreicht die Schrift bloß und bezieht sich darauf, welche Anerkennung dieselbe gefunden hat. Präsident: Wir haben immer Schriften zur Biblio thek genommen, und die Deputation hat dann die beste Gele genheit, davon Kenntniß zu nehmen und nach Befinden davon Gebrauch zu machen. Darauf wird dem Vorschläge des Präsidenten, diese Schriften zur Bibliothek zu nehmen, und da der Einsender Nachricht wünscht, ihm dieselbe zu geben und den Dank der Kammer für die Einsendung auszusprechen, von der Kammer Zustimmung ertheilt. Ferner wird vom Präsidenten der Kammer angezeigt, daß v. Minkwitz wegen dringender Geschäfte sich entschuldigt habe, der Bischof Mauermann noch immer unpäßlich sei, und auch Graf Vitzthum seit längerer Zeit sich unwohl befinde. — Es wird nun zur Tagesordnung übergegangen, welche die Fortsetzung der allgemeinen Berathung über den Be richt, den Entwurf eines neuen Criminalgesetzbuchs betreffend enthalt. Präsident ersucht den Referenten Prinz Johann, die Rednerbühne zu betreten, und eröffnet sodann die heutige Be rathung des Gegenstandes mit folgenden Worten: Ich möchte nun, meine Herren, sie aufmerksam machen, wie die Sache gestern stand, und wie sie heute steht. Es war ein vom Hrn. v. Bie dermann früher gestelltes Amendement nicht durchgegangen, sondern es war ein zweites von demselben gestellt worden, auf die Abänderung, daß überall, wo im Entwurf die Todesstrafe ausgesprochen worden ist, die Zuchthausstrafe gesetzt werden möge, und «v hat damit noch den Antrag verbunden, das Ei- senstucksche Separatvotum in dem Beuchte der L^i^tatkon der II. Kammer !n extenso mit in Vortrag zu bringen. L)re;e Anträge sind noch nicht unterstützt, noch viel weniger angenom men oder abgeworfen worden, und es ist noch hierzu nachge kommen, daß die Kammer sich das Recht Vorbehalten hat, die Diskussion über den in letzter Sitzung besprochenen Gegenstand wieder aufzunehmen. Referent Prinz Johann: Vor Allem würde es nöthig sein, darüber abzustimmen, ob das Separatvotum vorgelesen werden soll? Präsident: Auf beide Anträge ist noch nicht die Unter stützungsfrage gerichtet worden. Das Separatvotum vom Abg. Eisenstuck befindet sich im Berichte der Deputation der U. Kam mer von S. 172 bis 186; denn es handelt sich nur von dem, was gegen die Todesstrafe ausgesprochen worden ist, indem das 2. Separatvotum, was der Abg. Eisenstuck mit unterzeichnet hat, einen andern Gegenstand behandelt. v. Beust: Sollte das Separatvotum ganz vorgelesen werden? Präsident stellt die Frage, ob die Kammer diesen Antrag des v. Biedermann, daß das Separatvotum des Abg. Eisen stuck in extenso mit vorgetragen werde, unterstützt? Nur drei Mitglieder erheben sich zu dessen Unterstützung, und es hat daher der Antrag als n icht ausreichend unterstützt auf sich zu beruhen. Referent Prinz Johann; Ich sollte denken, über den ersten Antrag des v. Biedermann dürste wohl kaum eine Un- terstützungsfrage nöthig sein. Der Antrag ist rein negativ; er will, daß die Todesstrafe abgeschafft werden möchte, und es möchte doch zweckmäßiger sein, der Debatte Fortgang zu ge ben, und am Schluffe erst über diesen Antrag zu bestimmen. v. Polenz: Da derBeschluß der hohen Kammer nun mehr feststeht, daß noch über den allgemeinen Theil gesprochen werden kann und namentlich über die Abschaffung der Todes strafe , und da wir uns durch den früheren Beschluß beschran kenden Bestimmungen bei der Diskussion der einzelnen Theile des Gesetzentwurfs unterworfen haben, so kann es keinem Mit glieds verdacht werden, wenn es seine Meinung über den Geist des ganzen Gesetzes ausspricht, und ich erlaube mir dies zu thun, so wenig ich überhaupt die Hoffnung haben kann, daß ich Jeman dem seine Meinung benähme. Soll ich meine Meinung über den Geist desganzen Gesetzes kurz aussprechen, so istes diese: daß nicht bloß in Sachsen, sondern in ganz Deutschland der Cultur- grad des ganzen Volkes nicht auf der hohen Stufe stehe, wie
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