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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 16. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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geäußert worden ist, und daß die Abschaffung der Todesstrafe um 40 Fahre zu früh kommen möchte; daß der Gesetzentwurf zu mild in seinen Bestimmungen, und daß er bei dem bösen Wil len und hem Grade der Rohheit, der bei einem großen Kheile der Nationen noch besteht, nicht sollte so ganz mild sein, als wie er sich sonst auch empfehlen könnte. Es ist wahr, es ist dankbar anzuerkennen, es sind Strafen abgeschafft worden, die mit der Humanität in Widerspruch stehen und auch jetzt schon außer Ge brauch waren. Eine sehr nützliche und rweckmafi>s° Verände rung ist av-4 vcc, vaß dre zwischen den niedern Strafen und den yarrem bestandeneLücke ausgefüllt worden ist; es ist das ein un verkennbarer Vorzug in dem neuen Gesetzbuche. Jedoch scheint mir, als hätte man nicht allenthalben und auch nicht da, wo sie hätte angewendet werden können, Gebrauch gemacht von dieser Abstufung; denn wenn früher der Sprung von 8 Wochen Gefängniß zur Zuchthausstrafe sehr weit war, sehr grell die eine Strafe von der andern abstach, so möchte man sagen, ist jetzt wieder die einfache Gefangnißstrafe zu weit ausgedehnt, und man hat zu wenig Gebrauch gemacht von der Arbeitshausstrafe. Diese Milde, daß nämlich die Gefangnißstrafe zu ost ausgespro chen wird, würde hervvrbringen, daß man nach dem jetzigen Verhältniß denjenigen Personen, die gestraft werden sollen, eine Exspettanz auf die Bestrafung geben muß; denn es würden die Gefängnisse nicht hinreichen, solche Personen, welche in diese Strafe condemnirt werden sollen, unterzubringen. Die Einrichtungen dazu sind noch nicht gemacht, und es ist doch zu vermuthen, daß, so wie die Diskussion geschlossen und das Ge setz promulgirt ist, alsdann dieser Fall eintrete. Alsdann sind die angegebenenRücksichten,welche gegen den Angeschuldigten ge nommen werden sollen, so weitläufig, mit solcher Sorgfalt, wie gegen einen Kranken, ausgeführt, daß es auch schwer sein wird, nicht unzählige Reclamationen zurückzuweisen, denn der Be strafte glaubt immer, es geschehe ihm zuviel und sucht sich zu beschweren. Da ich nun im Allgemeinen das Gesetzbuch zu mild halte, so soll das, was ich gegenwärtig äußerte, weil ich bei dem neuen Modus der Berathung nicht über jeden einzelnen Theil mich auszusprechen Gelegenheit habe, nur die Motiven dazu angeben, wie ich künftig stimmen werde, und aus den an gegebenen Rücksichten erkläre ich, nicht anders als für die To desstrafe und das Nichtabschaffen derselben zu stimmen. Bürgermeister Gott schald: Von dem verehrten Spre cher ist die Ansicht geäußert worden, daß eine zu große Milde in diesem Gesetze vorwalte. Es könnte nun allerdings der, welcher Nr. II. der Mittheilungen liest, wohl glauben, daß ich diese Ansicht theile, weil eine Aeußerung, welche ich bei Berathung des Lottogesetzes gethan, (von dem Stenographen) falsch aufge- faßt u. falsch wiedergegeben worden ist (s. jedoch dieBerichtigung am Ende d.Nr.I2).M ist dies aber nicht der Fall, vielmehr glaube ich, der geehrte Sprecher geht von einer falschen Ansicht aus. Ich habe die Ansicht, daß nicht die allzu große Härte der Stra fen einen günstigen Erfolg herbeiführe, sondern stets der mora lische Eindruck der Strafe, und das ist der Grund, daß ich zu kei ner andern Ansicht gelangen konnte, als zu der, daß ich die To desstrafe für unzweckmäßig halten muß. Die Gründe, die für die Abschaffung der Todesstrafe geltend gemacht worden sind, haben mich stets mehr angesprochen, als die Gründe, die gegen die Abschaffung der Todesstrafe aufgestellt worden sind. In je ner Ansicht wurde ich bestärkt, als ich Gelegenheit' hatte einer Exemtion beizuwohnen. Das Gefühl, welches sich meiner da mals bemächtigte, hat mich verfolgt bis auf den heutigen Tag. Ich wurde durch die gestrigen Mittheilungen für den ersten Au genblick zu einer Schwankung in meiner Meinung gebracht, und ich habe deshalb dankbar anzuerkennen, daß das geehrte Präsidium die Entscheidung über die so wichtige Frage auf den heutigen Tag verschoben hat. Ich habe darauf Gelegenheit ge funden mit mir nochmals zu Rathe zu gehen; ich habe dabei die betrübenden statistischen Nachrichten zu Rathe gezogen; indeß, ich bin zu keiner andern Ansicht gekommen. Ich habe vielmehr aus diesen statistischen Mittheilungen entnehmen müs sen, daß gerade die Todesstrafe nicht mehr zweckmäßig sei; die Vermehrung der Kapitalfälle scheint mir nämlich kein Argument für Beibehaltung der Todesstrafe abzugeben, sondern vielmehr darzuthun, daß durch dieses Strafmittel die Absicht des Gesetz gebers nicht mehr erreicht werde; denn huldigt man der Abschre ckungstheorie, so sollte man glauben, es müßten nach der Bei behaltung der Todesstrafe die Verbrechen abgenommen haben, wahrend sie doch in den letzten Jahren zugenommen haben. In dieser Hinsicht bin ich in meiner Ansicht bestärkt worden, so daß ich gegen die Todesstrafe stimmen werde. Wie ich schon früher erwähnt habe, nicht die allzugroße Härte der Strafe scheint den günstigen Erfolg zu verbürgen, sondern der moralische Ein druck der Strafe. Der Eindruck aber, den eine Execution hinter läßt, ist nicht ein solcher. (Fortsetzung folgt.) Druck und Papier von B. G. Leubner in Dresden. Mit der Redaktion beauftragt: vr. Gretsche l.
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