Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Mittherlirnge« über die Verhandlungen des Landtags. 17. Dresden, am ZS. December. 1836. Achte öffentliche Sitzung der I.,Kammer, am 10. December 1836. (Beschluß.) . Fortsetzung der allgemeinen Beratbung über den Bericht den Entwurf eines neuen Criminalgesetzbuchs betreffend. (Frage über die Todesstrafe.) Abg. Ziegler und Klipphausen: Ich bin gestern der Erste gewesen, der einen Antrag auf Abschaffung der.Lodesstrafe stellte, und wie wenig Anklag auch mein Antrag sand, mußte ich doch diese Ueberzeugung hervortreten lassen, daß ich mich nicht geirrt habe, daß ich nicht befangen war und nicht einem gewissen sentimentalen Kosmopolitismus mich hingegeben habe. Ich habe mich über alle diese rechtlichen Verhältnisse um ständlich in der Zwischenzeit befragt. Ich habe alle Gründe da für und dagegen hervorgestellt, aber endlich nach mühsamen und fortgesetzten Berathungen in meiner Ansicht mich bestärkt gefun den, und habe das, was ich gestern ausgesprochen, zumPrin- cip meiner Ansicht gemacht. Es sei mir erlaubt, einen Nach trag zu dem, was ich gestern hier gesprochen habe, noch beifü gen und noch Manches nachholen zu dürfen. Es wird sich im Allgemeinen auf die Uebereinstimmung aller Gesetzgebungen für die Todesstrafe bezogen, und es ist dies unlaugbar. . Es wird sich fernerhin auf die Zustimmung der Völker berufen. Auch das bezweifle ich nicht, es läßt sich auch nicht bezweifeln; nur daß er nicht so allgemein ist, als man angiebt. Die alten Deutschen, als sie noch freie Wehren warm und nicht Schwert und Bischof stab sie zu Knechten gemacht hatten, kannten keine Todesstrafe, entledigten sich aber allerdings gewisser ihrer Mitglieder, die feig oder verrätherisch waren, und diese wurden lebendig begraben. Allein hieraus folgt keine Cvnscquenz für die Todesstrafe. Denn in dieser Hinsicht wurden auch Geldstrafen als Ablösungsquan tum gebraucht. Diese war bei einem armen Volke sehr hoch, und wer sie nicht bezahlen konnte, wurde Knecht; gewiß ein Rechts gefühl, das unsere deutschen Altvordern ehrt. Sic sahen in der Entziehung der Freiheit allerdings die einzige rechtmäßige Strafe. Diese wurde auch an dem, der ein Recht verletzte, erecutirt, und er bliebKnecht, bis er sich entweder freikaufte od. sonst frei wurde. Man hat sich auf die älteste Gesetzgebung, die hebräische bezogen: wer Menschenblut vergießt, des Blut soll wie der vergossen werden, ein Gesetz, das wohl nur als ein transi torisches anzusehen ist, in Beziehung auf einen Gesetzgeber wie Moses, der ein meuterisches Volk aus dem Zustande der Uncultur zum Stande der Cultur führte. Er hatte viel umzuschaffen, u.40 Jahre waren nicht im Stande, einen politischen Körper zu schaf fen, der die große Idee realisirte. Endlich wurde sie reali- sirt, als Canaan erobert und die Vertheilung des Volkes be stimmt war. Es wurde aber das alteGesetz: wer Menschenblut vergießt, des Blut soll wieder vergossen werden, sehr modisicirt. Es wurden Freistätten angelegt, wohin Derjenige, welcher ge mordet hatte, seine Zuflucht nehmen konnte. Hier war er sicher gegen den Blutrichter, hier war er sicher, so lange er nicht über die Grenzen hinausging. Spater hat selbst Jehova durch die Propheten geredet und gesagt: „ich habe keinen Gefallen an dem Tode des Gottlosen, sondern will, daß erlebe und sich be kehre. Auch die heilige Schrift, die sirr uns historischen und den höchsten Werth hat, giebt uns das Verfahren an die Hand, wie Gott selbst verfahren hat. Als der erstgeborne Mensch einen schändlichen Frevel begangen und seinen Bruder erschlagen hatte, was that der Herr? er erschien ihm und fragte: wo ist dein Bruder? Kain antwortete ihm: soll ich meines Bru ders Hüter sein? Da sagte Gott: was hast du gethan? und hierinnen lag ein großes Gewicht; denn Kain fühlte seine Reue und antwortete: Herr, meine Sünden sind so groß und viel, daß sie mir nicht können vergeben werden. Hatte Gott sirr rechtmäßig erachtet, daß der Tod die Schuld lösen solle, so hatte er thun können, was er thun wollte; allein er that es nicht, und Kain entfloh. Er fühlte sich unwürdig in der Familie zu leben, wo er ein solches Verbrechen begangen hatte, und ging in die Wüste. Ich kann nicht anders als mich überzeugen, daß hier Gerechtigkeit zum Grunde lag. Die einfache Erklärung des Staats würde sein, die ins Leben tretende und die bürgerliche Gesellschaft in allen Dingen modisicirende Gerechtigkeit; das ist die Basis. Von diesem Puncte geht der wohlthätige Strahl über jede Gesetzgebung aus, -über jedes Gesetz, welches ge recht, human, zweckmäßig sein rnuß. Die Gerechtigkeit ge gen einen Verbrecher würde mm wohl keine andre sein, als die, daß ihm, der das Rechtsgebiet seiner Mitbrüder frevelnd über schritten, vielleicht sogar aus dem Reich der Erscheinungen Einen gerissen und an der Freiheit gefrevelt hat, diese ent zogen werde, doch so, daß er am Leben bleibe. Der tiefste Verbrecherist noch Mensch, ist unser Mitbruder, aber wer kann immer genau wissen, wo der Grund seiner Handlung gelegen habe. In dieser Hinsicht glaube ich und habe mich überzeugt, daß die Todesstrafe durchaus irrationell, ungereimt, ja sogar keine Strafe ist; denn statt einer Strafe wird ihm eineWohl- that erzeigt. Denn man bedenke, wenn ein Unglücklicher seine Schuld bekannt hat, so wird er von der Religion in Anspruch genommen. Die Geistlichkeit sucht ihn durch Tröstungen aus der Religion zu belehren; der schönste Moment der Verheißung wird ihm um so lebendiger aufgethatt, als er gleichsam mit dem
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder