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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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LOS selbst bei dem Entspringen gemordet haben, so daß sich also zeigt wie der Staat schlechterdings keine sichern Mittel in Händen habe, die übrigen Staatsbürger gegen solche Verbre cher, gegen solche Feinde des Staates zu schützen, als die To desstrafe. Ich erkenne daher die Nothwendigkeit der Beibe haltung der Todesstrafe gegen Mörder aus dem Recht der Nothwehr an, welches dem Staate zusteht. Bürgermeister Hübler: Ich bitte, mir nur noch wenige praktische Bemerkungen zu gestatten, auf die Aeußerungen, die von Seiten einiger der geehrten Sprecher vorhin geschehen sind. Einer derselben schilderte den Culturzustand in Sachsen so, als ob für die glaubenslose Menge, zu welcher er alle die Todesstrafe verdienenden Verbrecher zahlt, das Leben so wenig Werth habe, daß die Todesstrafe in ihren Augen al les Schreckende verliere, und suchte daraus die Zweckmäßigkeit ihrer Aufhebung zu deduckren. Darauf muß ich bemerken, daß dieser Behauptung die Erfahrung aufs allerbestimmteste widerspricht. Die Erfahrung lehrt, daß die Liebe zum Leben auch dem Verbrecher so tief eingepflanzt ist, daß er den Tod für die härteste der Strafen, für harter als lebenslängliche Freiheitsstrafe erkennt, schon darum erkennt, weil ihm die To desstrafe die stille Hoffnung, früher oder später zum Besitze seiner Freiheit zu gelangen, mit einem Male abschneidet. Ich selbst bin Augenzeuge gewesen des Ausbruchs ausgelaßner Freude einer Verbrecherin, der durch die Gnade des Königs, nachdem drei Urtheile ihr die Todesstrafe zuerkannt hatten, 20jährige Zuchthausstrafe zu Theil ward. Eine andere Be merkung eines geehrten Sprechers ging dahin, daß der Ein druck, den eine Hinrichtung jüngst auf ihn hervorgebracht habe, die Ueberzeugung von der Verwerflichkeit der Todes strafe in ihm befestigt hätte. Ich glaube, dieser Schluß ist irrig. Ich vermag nicht zu beurtheilen, wie dieser Eindruck beschaffen gewesen, und wodurch er zunächst veranlaßt worden, jedenfalls aber würde er nur gegen die Erecution und deren Form, nicht aber, wovon hier die Rede ist, gegen die Zweck mäßigkeit und Nothwendigkeit der Todesstrafe anzuführen sein. Aber auch hier muß ich mich auf eigne Erfahrung berufen. Ich bin Zeuge der letzten Hinrichtung gewesen, die hier stattgefun- dm. Etwas Betrübendes hat der Akt einer solchen Erecution allemal, aber davon abgesehen, kann ich versichern, daß die Handlung selbst mit so großem Ernste und solcher Würde voll zogen wurde, daß ich in der ungeheueren Menschenmasse, wel che Zeuge der Hinrichtung war, auch nicht die geringste Miß billigung bemerkt habe. Endlich hat derselbe geehrte Sprecher in den vom Hrn. Staatsminister v. Könneritz uns gestern mit- getheilten statistischen Notizen Gründe für die Entbehrlichkeit der Todesstrafe finden wollen. Ich glaube indeß, daß dieser Schluß zu weit führen würde. Es ist nicht zu leugnen, daß nach jenen Notizen im letzten gninguennio die todeswürdigen Verbrecher auf eine bedauerliche Weise sich vermehrt haben; wer aber möchte darin einen Grund finden für die Entbehr lichkeit der Todesstrafe? Muß man nicht vielmehr fragen, in j welchen Zustand die menschliche Gesellschaft gerathen soll,! wenn der Staat bei den gemachten Erfahrungen das härteste' seiner Strafmittel aufgeben wollte? Ist irgend etwas geeignet, die im Deputations-Gutachten entwickelte Ansicht zu rechtferti gen, daß es noch nicht an der Zeit sei, die Todesstrafe völlig aufzu heben , so sind es eben jene statistischen Notizen, und ich kann daher nur das Gutachten der Deputation der hohen Kammer zur Annahme empfehlen. Präsident: Ich trage darauf an, daß die Debatte über diesen Gegenstand geschlossen werde, und berufe mich dabei auf die Aeußerung des Herrn Amtshauptmann v. Welck, daß Jeder mit sich selbst über die Sache bereits vorher im Reinen gewesen sein müsse. Eine längere Debatte würde zu viel Zeit rauben. Staatsminister v. Könneritz: Ob das Recht des Staates die Todesstrafe zu handhaben, in der heiligen Schrift begründet sei oder nicht? das überlasse ich den gelehrten Männern, die bereits darüber sehr gewichtige Vortrage gehalten haben: ich überlasse auch der geehrten Kammer aus den angeführten Grün den dafür und dawider sich selbst eine Ueberzeugung zu verschaf fen. Nur so Viel möchte ich bemerken, daß aus jener Stelle des neuen Testaments ein besonderer Grund gegen die Todesstrafen wohl nicht entnommen werden könne; denn jene Stelle: „Thue Gutes denen, die dich hassen, bitte für die, so dich beleidigen und verfolgen" würde auf jede andere Art von Strafe passen; sie scheint viel mehr gerichtet zu sein gegen die Selbstvergeltung, als gegen die richterliche Strafgewalt. Wollte man ihr einen andern Sinn unterlegen, so würde sie jede weltliche Strafgewalt aufheben. In meiner Ueberzeugung bin ich über die Lösung die ses anscheinenden Conflicts nicht zweifelhaft. Der Mensch, als Christ, übe die Pflicht der Religion und vergebe, der Staat als Gesetzgeber und Richter übe das Recht und das Strafamt, um den Unterthanen Schutz und Sicherheit zu verschaffen, ohne wel che ein gesellschaftlich es Zusammenleben und ein Staat nicht denk bar ist. Ein anderer geehrter Abgeordneter hat aus den mitge- theilten Notizen folgern wollen, daß die Todesstrafe Nichts helfe und um deshalb abzuschaffen sein möchte; allem es ist schon rich tig bemerkt worden, daß dieser Grund zu weit und gegen An wendung von aller Strafe sprechen würde, daß aber auch die Schlußfolge nicht richtig sei. Es werden fortwährend Verbrecher in das Zuchthaus abgeführt, und doch wird Niemand deshalb die Zuchthausstrafe als entbehrlich abschaffen wollen. Man kann nie von der Nothwendigkeit, die angedrohten Strafen bei began genen Verbrechen anzuwenden, rückwärts darauf schließen, daß deren Androhung oder Vollziehung ohne Nutzen fei. Man weiß nicht, wie unendlich sich die Verbrechen häufen würden, wenn sie ungestraft blieben? Präsident: Es ist, wie mir scheint, der Beweis gege ben, daß die verehrte Kammer die Berathung über diesen wich tigen Gegenstand überhaupt heute aufgeben wolle. Indeß liegt auch, nachdem so Vieles und so Vortreffliches gesprochen wor den ist, nach meiner Ansichtso Viel vor, daß die Debatte über diesen Gegenstand für geschlossen angesehen werden kann. Ich stelle demnach die Frage auf das Deputationsgutachten, welches (s. dasselbe Nr. 15. d. Bl. S. 188.) in den Worten: „die hohe Staatsregierung möge" bis mit: „Abschaffung der Todesstrafe 2
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