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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-11-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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verlassen hatte, äußert Abg. Roux, daß die Sache dem Di rektorium zu überlassen sein würde, wahrend Abg. Eisenstuck erklärt, daß er gewünscht habe, die Sache zur Sprache zu bringen, um nicht der Gefahr ausgesetzt zu sein, daß wahrend der Dauer der Ständeversammlung Bedenken erhoben würden. Seine individuelle Ansicht sei freilich die, daß er glaube, daß der Abg. v. Runde die Qualifikation zum Abgeordneten nicht verloren habe. Daß es aber Zweifeln unterliege, wenn man nicht die Details kenne, sei gewiß. Nachdem sich mehrere Abgeordnete zu Gunsten des Abg. v. Runde ausgesprochen, äußert Abg. Atenstädt: Er stimme der Ansicht derer bei, welche wünschen, daß dieser Gegenstand, da er einmal zur Sprache gebracht worden sei, der Deputation zugewiesen werden solle, welche bereits in heutiger Sitzung in Antrag gebracht worden. Der Gegenstand scheine sehr ernster Natur. Wei der Berathung über dieVerfassungs-Urkunde seien Zweifel darüber erhoben, ob man die Staatsdiener fürerwahlbar erklären solle. Man habe sich dafür entschieden, weil man Män ner der Constitution nicht entfremden wollte, von deren Einsicht man große Wirksamkeit sich versprach, und voraussetzen konnte, daß, wenn die Wahlmanner das Verhaltniß kennten, und sie doch erwählten, sie Vertrauen in sie setzten. Ernster scheine ihm die Frage, wenn Wahlmanner das Verhältniß nicht kannten und nicht voraussetzen konnten, ob sie unter gleichen Verhältnissen das Vertrauen ihm geschenkt hatten. Es komme hier nicht der einzige Fall in Sprache, von dem er wünsche, daß er zum Vor- theil des Abg. entschieden würde, sondern es betreffe überhaupt die Frage, ob temporäre Aufträge von der Art seien, daß sie nicht zum Austritt verpflichten. Der Auftrag scheine eine längere Zeit zu dauern und zwar so lange, daß er noch bis zur künftigen Ständeversammlung fortdauern könne. Secr. Abg.P ü sch e l theilt nun der Kammer den Eid mit, welchen der Abg. v. Runde geleistet hat; dann ein Zeugniß des Hrn. Geh. Finanz-Rathes Schmieder, und endlich die Gründe, welche Abg. v. Runde aus dem Staatsdienergesetz für sich anführt. Abg. Atenstädt: Ihm schienen die mehreren Gründe, welche von den Abg. angeführt werden, zu beweisen, daß Zweifel überhaupt erhoben werden könnten. Darum halte er immer für richtiger, daß man sich mit der Discussion nicht befasse, sondern diese Frage der Deputation mit überlasse. Er müsse überhaupt noch einen Zweifel erwähnen, der ihm beigegangen sei. Im 1. tz. des Staatsdienergesetzes sei nur die Rede von Staatsdienern im Sinne des Gesetzes, und er glaube, daß der Sinn, welcher den Staatsdienem dort beigelegt worden, nicht zu beziehen sei auf den Ausdruck, wie er in der Verfassungs-Urkunde und dem Wahlgesetze gebraucht werde. Allesscheine im vorliegenden Falle anzudeuten, daß von einer temporären Anstellung es sich nicht handle, und da Zweifel angeregt worden seien, so glaube er, man sei es dem allgemeinen Vertrauen schuldig, diese Gründe von einer Deputation prüfen, und sie dann von derKammer entschei den zu lassen. Staatsminister v. Lindenau: Ich habe Seiten der Re gierung dasPräsidium zu ersuchen, die Frage, ob der Gegenstand sogleich materiell discutirt und darüber abgestimmt, oder an eine Deputation verwiesen werden solle, zur Abstimmung zu bringen: im letzteren Falle würde die Regierung vorerst etwas weiteres dabei nicht zu bemerken haben, wahrend sie sich im erstem dazu allerdings verpflichtet finden würde. Präsident stellt nun die Frage: ob die Frage, daß v. Runde wegen des von der Staatsregierung ertheilten Auftrags aus der Kammer auszutreten habe? einer Deputation zur nä hern Erörterung übergeben werden solle? worauf mit Ausschluß von zwei Stimmen mit Ja geantwortet wird. Auf Anregung der Abgg. v. Thielau und Eisen stuck stellt der Präsident ferner die Frage: Soll dem Abg. Runde immittrlst der Sitz in der Kammer gestattet werden? Dieß wird einstimmig bejaht, worauf der Abg. v. Runde seinen Sitz wieder einnimmt. Abg. v. Dieskau: Nach den Verordnungen, welche der Entwurf zur Landtagsordnung vorschreibe, habe er noch den Antrag zustellen, daß vonSeiten der hohenKammer die Entwer fung einer Adresse auf die Thronrede votirt, berathen und zugleich eine besondere Deputation zur Beschleunigung die ser Angelegenheit niedergesetzt und gewählt werde. Die Mo tiven zu diesem Anträge möchten zu nahe und zu deutlich vor liegen, als daß er nicht die Ueberzeugung hegen dürfte, diesen Antrag berücksichtigt zu sehen. Die Rede des Präsidenten der 1. Kammer sei eine integrirende Formalität des Landtagseröff nungsacts, und könne daher eine Adresse nicht ersetzen. Sie sei auch nicht aus der Berathung und dem Beschluß der 2. Kammer her vorgegangen. So wie die Thronrede dasjenige recapitulire, was für einen Erfolg die Beschlüsse des vorigen Landtags ge habt hatten, so wie ferner die Thronrede zugleich bemerke, was immittelst von Seiten der h. Staatsregierung geschehen sei, so wie endlich auch die Erwartungen in der Thronrede bemerkt worden, welche vom jetzigen Landtage gehegt würden, so beab sichtige dagegen eine Adresse an die hohe Staatsregierung nächst den dankbaren Empfindungen für das Gute, womit dieselbe das Land beglücke, die hohe Staatsregierung auf die Wünsche, Hoffnungen und Beschwerden des Volkes aufmerksam zu ma chen, welches man zu vertreten die Pflicht und das Glück habe. Auch in andern konstitutionellen Staaten fühlten sich die Ständeverfammlungen eben so berechtigt als verpflichtet, in einer Adresse die Empfindungen, Hoffnungen und Wünsche des Volkes auszusprechen. Der Präsident bringt hierauf den Antrag des Abg. Dies kau zur Unterstützung, welche derselbe mit 35 Stimmen erhält, und es soll derselbe des Nächsten berathen werden. — Nachdem die Tagesordnung für die nächste Sitzung fest gesetzt worden, wir- dieselbe um -^2 Uhr geschlossen.
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