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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Die Beantwortung der aufgeworfenen Frage: Ob die De putations-Gutachtenganz oder extractweise mit aufzunehmen sein werden? dürfte davon abhangen, ob und in weit sie zum vollen Verständnisse der Kammerverhandlungen erforderlich sind oder nicht. Anlangend endlich die am Schluffe des Deputations-Gut achten der ersten Kammer zufammengestellten Puncte, a. b. o. ä. e. und k., (s. Nr. 5. d. Bl. S. 44.) so ist das, was unter s. b. e. undiL von der hohen Staatsregierung vorgeschlagen ist, bereits zur That geworden und dürfte daher hier zu übergehen sein, und der Punct unter ü. fällt mit dem Anträge der ersten Kammer un ter 3 a zusammen. Was dagegen den Punct unter v. betrifft, so muß angeführt werden, daß der Vorschlag der Verkürzung der Protokolle über die öffentlichen Sitzungen nur bei Gelegen heit der Frage über Abkürzung des vorigen Landtags zur Spra che gekommen, auch unmittelbar nur von der ersten Kammer ausgegangen ist. Da nun diese bei Berathung des vorliegen den Decretes hierüber Nichts beschlossen hat, die Einrichtung der Protokolle auch Sache jeder einzelnen Kammer für sich sein dürste, so scheint für den Augenblick der Fall nicht vorzuliegen, daß die zweite Kammer hierüber einen Beschluß zu fassen habe. Sollte die Letztere jedoch auf diese Frage eingehen wollen, so würde die Deputation, wenn sie es auch für thunlich und selbst wünschenswerth halt, daß die Aufnahme der Debatten ins Pro tokoll auf das Wesentliche beschrankt werde, doch auf alle Fälle widerrathenmüssen, den Beschluß dahin zu fassen, wie er von der ersten Kammer in der Schrift v. 31. Ma: l 834 ausgedrückt und in dem Deputations-Berichte der ersten Kammer unter «. wie derholt worden ist. Die Anführung der hauptsächlichsten Be weggründe zu den Anträgen und Beschlüssen dürfte nämlich im mer unentbehrlich sein, sobald man den Protokollen.einen höheren Werth beizulegen gedenkt, als den eines trockenen Repertoriums oder Registers. Auf den Grund alles Vorstehenden schlagt nun die Depu tation der Kammer folgende Beschlüsse vor: zu 6.1. dem Be schlüsse der ersten Kammer, (nämlich: „daß die beabsichtigte öffentliche Mittheilung der Landtagsnachrichten so vollständig eingerichtet werden möchte, als es nur die stenographischen Auf nahmen möglich machen werden," vgl. Nr. 5. d. Bl. S. 44. u. 52.) beizutreten; — zu 2) („Bei der Hohen Staatsregierung zu beantragen, daß die ständischen Kammern mit der vorgeschla genen Kheilnahme an der Redaktion der Landtagsnachrichten verschont bleiben möchten," (s. Nr.5. d. Bl. S. 44. u. 52.) eben falls dem Beschlüsse der ersten Kammer beizutreten. Die Controle-Maßregeln betreffend, zu 3 a. dem Be schlüsse der ersten Kammer („daß die Aufnahme über das von den Kammermitgliedern Gesprochene allemal den ganzen fol genden Tag (wobei jedoch die Sonn- und Feiertage ausfallen würden) zu deren Einsicht bereit liegen'solle, s. Nr. 5. d. Bl. S. 44, u. 52.) beizutreten; zu3. b. (s. Nr. 5. d. Bl. S. 44.) dem Beschlüsse der ersten Kammer nicht beizutreten, sondern bei der hohen Staatsregierung zu beantragen: „daß die Redaktion angewiesen werde, alle von Kammermitgliedern eingehende Be richtigungen und Verbesserungen in das Blatt aufzunehmen, so fern nicht erhebliche und wichtige Gründe entgegenstehen." Die Garantie betreffend, die oben unter as. bb. e«. ää. und es. vorgeschlagenen Bestimmungen zu genehmigen und bei der hohen Staatsregierung darauf anzutragen, daß den Kam mern hierüber Zusicherung ertheilt werde. Dagegen würde nach Ansicht derDeputation weder zu 4.. und L. noch über die im De putationsberichte der ersten Kammer am Schluffe unter g. bis k (st Nr. 5. d. Bl. S. 44.) zusammengestellten Puncte Beschluß zu fassen sein. , Schließlich bemerkt der Bericht: daß die Deputation sich über ihre Anträge mit dem Herrn Minister des Innern vernom men, und dieser hierauf folgende Erklärung zu den Akten gege ¬ ben hat: „Da sich bereits die erste Kammer gegen eine ständi sche Mitwirkung bei Herausgabe der Landtagsnachrichten er klärt, auch in der zweiten Kammer sich Stimmen dagegen erho ben haben und die erste Deputation der letzteren sich in gleicher Maße zu erklären beabsichtiget, so fallen die Gründe hinweg, welche die Regierung rn Folge eines früheren Antrages der Stände bestimmt hatten, den Landtagsnachrichten eine solche Einrichtung zu geben, welche sie als Supplemente der Kammer protokolle erscheinen lassen sollte. Die hierauf berechnete Bil dung der Redaktion wird daher schon jetzt geändert und dieLand- tagsnachrichten werden wie bei dem letzten Landtage erscheinen." Staatsminister v. Lindenau das Wort: Die Regie rung freut sich, durch den so eben vernommenen Vortrag diese Angelegenheit einer endlichen Erledigung entgegen geführt zu sehen. Vor Abgabe einer Erklärung über die deshalb vorlie genden Anträge der Deputation, glaube ich den zeitherigen Hergang der Sache mit wenigen Worten berühren zu müssen. Aus einem doppelten Grunde hielt sich die Regierung verpflich tet, gleich mit Eintritt der Ständeversammlung eine proviso rische Einrichtung über das Erscheinen der Landtagsblätter ins Leben treten zn lassen. Einmal darum, weil es außerdem an einer zuverlässigen, öffentlichen Bekanntmachung der Ver handlungen der Kammer ganz gefehlt haben würde; und dann auch darum, weil in der ständischen Schrift, vom 31. Mai 1834 bestimmte Anträge vorliegen, die eineBerücksichtigung er heischten. Nach letzteren wurde die Abkürzung der Protokolle dadurch beabsichtigt, daß in jeder Kammer Stenogr. angestellt werden sollten, damit die Niederschriften derselben und deren Bekanntmachung so vollständig sein sollte, daß dadurch eine Er gänzung der Protok. zu erreichen sein würde. Allein sollte eine solche die Protok. vervollständigende Bekanntmachung auch nur eine halb officielle sein, so war eine ständische Mitwirkung bei der Redaktion unerläßlich, und in dieser Beziehung war es, daß die Regierung sich veranlaßt fand, außer dem vormaligen Redakteur auch noch einen Königlichen Diener anzustellen. Wenn nun von der Deputation die ständische Lheil- nahme an diesem Geschäfte abgelehnt und eine veränderte Protokollführung, nicht beantragt wird, so fällt auch damit der, die Staatsregierung zur Zuordnung eines Königlichen und ständischen Beauftragten bestimmende Bewegungsgrund völlig weg, und es findet die Regierung keinen Anstand, unter eini gen sehr unbedeutenden Modisicationen allen von der Deputa tion gemachten Anträgen vollständig beizutreten. Die An träge, die ich mir bei einigen Punkten des Deputations-Gutach ten zu erlauben habe, sind folgende: Im Berichte (s. S. 214) heißt es unter Kd: „daß der oder die Redakteurs Literaten und mit dem Schriftsteller- und Iournalwesen, sowie mit den Kam merverhandlungen einigermaßm vertraute Männer seien." Die Regierung wird gewiß bedacht sein, solche Männer zu wählen; der Fall ist aber wohl denkbar, daß dabei Schwierig keiten eintreten; es wird also der Zusatz gewünscht: „wo mög lich". Dann heißt es unter ev: „daß wenn diese Männer sich bereits im Staatsdienste befinden, sie nicht in unmittelbarer amt licher Dependenz von den Ministerien stehen. Es kommt« dar auf an, welche Auslegung man dieser Stelle geben will. Ver steht man darunter, daß sie nicht im Ministerium selbst ange-
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