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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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der Redaktion nicht stellen, habe aber bei dem Schicksale, welches die Redaktion, die wir besprechen, betroffen hat, nicht unterlas sen wollen, der Kammer und der Staatsregierung gegenüber die Hoffnung auszusprechen, daß letztere uns mit der Redak tion durch Staatsdiener künftig verschonen werde. Abg. Eisenstuck: Ich kann dem Nicht beipflichten, daß die Redaktion beim vorigen Landtage durch einen Mann be sorgt worden ist, der in gar keinem Verhältnisse zur Re gierung gestanden hat, und. da die erste Kammer den ' Wunsch ausgesprochen hat, es möge dieses Mal ebenso, wie damals bei der H. Kammer stattgefunden, redigirt werden, so ist es damit kaum vereinbar, wenn an die Staatsregierung der Antrag gestellt werden soll, es möge kein Staatsdiener dazu genommen werden. Der Abgeordnete steht im Irrthum, wenn er meint, daß die Kammer dadurch, daß der Präsident ein Lesum« nicht gebe, beeinträchtigt werde. In allen kon stitutionellen Staaten ist dies eine Streitfrage, und in den meisten deutschen constitut. Staaten ist es verneint worden, daß dem Präsidenten das L«sum6 zustehe. Man meint, daß ihm dadurch ein zu großer Einfluß eingeräumt werde. Aber daß die Negierung davon einen Gewinn habe, daß der Präsident das Lesums nicht in Anspruch nähme, das ist mir nicht be greiflich. Zn andern Staaten hat man gemeint, daß dadurch der Staasregierung ein Einfluß auf die Kammer entstehe. Also würde das, was der Abgeordnete angeführt hat, um zu beweisen, wie gefährlich die Stellung sei, gerade für das Ge- gentheil beweisen. Präsident: Ich werde nie das Recht aufgeben, ein Lesum«' zu geben, wenn ich es nach vorausgegangenen, weit läufigen Diskussionen und einander gegenüberstehenden Ansichten für zweckdienlich und nöthig erachte, ich glaube aber, daß es ausreichen kann und zweckmäßig ist, wenn das Präsidium sich bloß an die Thatsachen hält und mit deren Zusammenstellung begnügt, ohne durch absichtliches oder absichtlich scheinendes Herausheben seiner eigenen Ansichten sich dem Vorwurf auszusetzen, als wolle es Mißbrauch damit treiben, um seine Meinung vorherrschend zu machen. Abg. v. der Pforte: Zch habe keineswegs einen Antrag gestellt; ich habe lediglich der Kammer die Bemerkung nicht vorenthalten wollen, daß es mir doch vorkomme, als wenn man von Jemanden, dem die Regierung einen Auftrag er- theilte, wohl voraussetzen dürfe, daß er, so lange er in Dienst, Brot und Pflicht steht, vorzugsweise in ihrem Sinne redigi- ren werde. Von einer zureichenden Garantie unter solcher äußerer Abhängigkeit kann dennoch bei aller innern Selbststän digkeit eines Beamten hinsichtlich dieser Redaktion schwerlich die Rede sein. Abg. Roux: Ich muß entgegnen, daß man von allen Staatsdienern nicht werde sagen können, sie stehen in Dienst, Brot und Pflicht eines Ministerial-Departements, und ich be sorge nicht, daß Staatsdiener, wenn sie zur Redaktion ge braucht werden, die Redaktion auf eine Weise besorgen werden, daß die Stände sich darüber beklagen können. Präsident: Ich habe jetzt die Frage auf das von'.der Deputation abgegebene Gutachten zu richten und frage daher die Kammer: „ob sie dem Deputations-Gutachten sä vv. bei stimme?" Es wird dies mit Ausschluß von 2 Stimmen be jahet. Hierauf trägt der Referent v. v. Mayerden Punct ää. (s.Nr.17.d.Bl.S. 214.) vor, und bemerkt dazu Folgendes: es hat derDeputation diese Bestimmung dringend nöthig geschienen, denn ich zweifle, ob sich bei dem vorigen Landtage ein so günstiges Resultat her ausgestellt haben würde, wenn der Redakteur v. Gretschel versäumt haben würde, in den meisten Fällen den Berathun- gen bekzuwohnen. Die Deputation hat deshalb nicht beson dere Vorschriften machen wollen; denn die Staatsregierung könnte sagen, es wären dann zwei Redakteurs nöthig, würde auf der andern Seite auch wieder nachtheilig sein; es ist daher besser, das Geschäft besorgt ein Redakteur allein, und ihm sei zu überlassen, einen Gehülfen anzunehmen, der in der andern Kammer wäre, wenn er nicht anwesend sein könnte. Es ist dies deshalb nöthig, weil er der Kammer verantwortlich gemacht wird, er könnte sonst sagen: die Ste nographen hätten nicht richtig nachgeschrieben, er sei nicht da gewesen, und deshalb ist es wünschenswerth, daß er oder sein Gehülfe der Sitzung beiwohnt. Abg. Koch: Ich erlaube mir die Frage, ob der Redak teur auch bei den geheimen Sitzungen zugegen sein solle ? Es wäre dies deshalb nöthig, daß, wenn beschlossen würde, daß ein Protokoll veröffentlicht werden solle, er doch bei den Ver handlungen zugegen sein müßte. Referent v. v. Mayer: Das kann nicht angehen, bei geheimen Sitzungen ist die Gegenwart anderer Personen un möglich, es kommen dazu keine andern Personen, als die Ständemitglieder, die Königl. Staatsminister und die Königl. Commissaire. Zm Sinne des Dekrets liegt dies auch nicht; denn es ist dort ausdrücklich gesagt: bei den geheimen Sitzun gen werden Stenographen nicht anwesend sein, und es haben in solchen die Secretaire die Pflicht, vollständig zu protokolli- ren, und ob dieses Protokoll über die geheime Sitzung künftig publicirt wird, hängt von dem Beschlüsse der Kammer ab. Einen Redakteur zuzulassen, das würde sehr bedenklich sein, und ich glaube, es kann sich weder die Staatsregierung, noch die Kammer hiermit einverstanden erklären. Staatsminister Noftitz und Zänckendorf: Der An sicht des Herrn Referenten muß ich vollkommen beistimmen; es ist auch zeither immer so gehalten worden, daß der Redak teur bei geheimen Sitzungen nicht zugegen war. Präsident fragt den Abg. Koch, ob er nicht seinen Antrag da wiederholen wolle, wo von dem Protokollführen die Rede ist. Abg. Koch bemerkt, daß er keinen Antrag habe darauf richten wollen. Abg. v. Schröder: Ich erlaube mir nur noch die Frage, ob die für den Redakteur anzunehmende qualisicirtePerson auch unter den unter vv. bemerkten sich befinden, und ob ein Redak teur eine dergleichen Person nach Belieben annehmen kann?
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