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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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224 Referentv. v. Mayer: Es wird dieser Fall kaum vor-1 wenn der Referent bei diesem Puncte Bezug auf dd. und ee. kommen, denn es wird sich unter den Ministerialräthen keiner! nimmt. dazu hergeben, und dieser würde auch nicht die Erlaubniß der! Referent v. Mayer: Ich habe Nichts dagegen, wenn es Regierung erlangen; deshalb scheint die Bestimmung nicht er-! derKammer so beliebt. Die Deputation hat unter qualisicirten forderlich zu sein, denn da der Redakteur diese Person vertreten! Personen nichts anderes verstanden, und nicht für nöthig be- muß, so muß er schon um seiner selbstwillen darauf sehen, daß I funden dies ausdrücklich zu erwähnen. Es dürste deshalb auch er sich eine Person wählt, von der er voraussetzen kann, daß sie I kein Zusatz nöthig sein. die Verhandlungen richtig auffasse, denn sonst hatte er die Ver-! Abg. Roux: Ich bin der Meinung, daß es lediglich bei antwortlichkeit sich selbst zuzuschreiben. Ich glaube kaum, daß I dem Vorschläge der Deputation bewenden könne. Denn es eine Veränderung des Deputations-Gutachtens nöthig sein I könnte ja leicht der Fall eintreten, daß der v. Gretschel oder der dürste. I sonstige Redakteur durch Krankheit abgehalten werde, und Abg. v. Schröder: Der Redakteur kann nicht allwis-1 warum sollte man darum nicht gestatten, daß er einem von den send sein, denn wenn er in der I. Kammer ist, so muß er sich ! Stenographen, der sich dazu qualisicirt, austrüge, das ihm Ob- darauf verlassen, was ihm die Person über die Verhandlungen ! liegende zu besorgen, und die Oberinspection über den Gang in der II. Kammer referirt, und es scheint mir im Sinne der! des stenographischen Geschäfts zu führen ? — Ze enger wir die Deputation zu liegen, daß diese Person nicht in unmittelbarer ! Grenzen ziehen, desto mehr beschränken wir ihn, und ich halte Dependenz von den Ministerien stehen soll. Ich habe bereits I es daher für besser, wenn dem Vorschläge beigepflichtet wird, gesagt, und es ist auch'vorhin erwähnt worden, daß dies sich ! wie er steht. nicht bloß auf dieMinisterialräthe, sondern auch auf andere im ! Präsident: Wenn von der Kammer kein besonderer Ministerium Angestellte bezieht. ! Antrag geschieht, so frage ich: ob sie dem Antrag der Deput. Referent v. v. Mayer: Es liegt allerdings in dem! unter ää., daß ein solcher Redakteur den Verhandlungen der Wunsch der Deputation und der Kammer. Ich glaube Nur, i Kammer allezeit selbst, oder durch eine von ihm zu vertretende daß solche Fälle wohl kaum vorkommen, denn durch die Erör-! qualisicirte Person beiwohne, um den Inhalt und Geist der terungen in den Kammern und durch die Erfahrungen, welche ! ersteren richtig aufzufassen, beistimme? bereits gemacht worden, aufmerksam gemacht, läßt es sich nicht! Es wird dies einstimmig bejah N denken, daß die hohe Staatsregierung einem Staatsdiener Er-! Hierauf trägt der Referent den Punktes. (s. Nr. 17. d. 'Bl. laubniß geben sollte, sich von dem v. Gretschel als Amanuensis »Seite 214.) vor und bemerkt hierbei, daß dieser Punct gebrauchen zu lassen. Da übrigens dieser Gegenstand zur! von außerordentlicher Wichtigkeit sei; die Staatsregierung habe Sprache gebracht worden ist, so scheint es mir allerdings ange- dagegen Nichts erinnert, und die Deputation sei der Meinung messen, daß zwei Personen fortdauernd angestellt werden, jedoch! gewesen, daß die Vollständigkeit wohl in der Maße zu errei- nur eine mit -er Haupt-Redaktion beauftragt werde. Denn! chen sei, wie dies von der I. Kammer beantragt worden ist. eine Kammer hat so viel Recht wie die andere; würde nun in! Die Deput. habe darin noch einen vorzüglichen Grund gefunden, der einen Kammer der Haupt-Redakteur erscheinen, so würde! wenn dem Redakteur zur Pflicht gemacht werde, vollständig, in der andern ein dazu qualisicirter Gehülfe anwesend sein.! treu und im Sinne der Sprechenden zu redigiren. Ich bin der Ueberzeugung, daß von Seiten der Staatsregie-1 Abg. Sachße: Ich wünsche nur eine Erläuterung dar- rung bestimmt eine solche Einrichtung getroffen werden wird,! über, auf welche Weise die Verantwortung geschehen soll, ist dies wodurch auch dieser Uebelstand sich beseitigen dürste. ! etwa Gegenstand einer Instruction? Abg. v. Schröder: Vielleicht würde sich die hohe ! Referent v. v. Mayer: Blieb die Sache so, wie sie bis- Staatsregierung geneigt finden, hierüber eine Zusicherung zu! her war, so konnte der Redakteur auf allen Tadel antworten: ertheilen. I ich bin der Kammer nicht verantwortlich, weder für das, was Abg. v. Dieskau: Es möchte dies der Redaktion wohl! ich aufnehme, noch für das, was ich nicht aufnehme. Das wird selbst zu überlassen sein. I nun anders gestalten, denn wenn der Redakteur sich Verle- Staatsminister Noftitz und Jänckendorf: Wenn von ! tzungen seiner Pflicht oder Nachläßigkeiten zu Schulden kom- Seiten des v. Gretschel ein geeignetes Subjekt zu diesem Ge-! men läßt, so muß er sich vor der Kammer rechtfertigen, er schäft namhaft gemacht oder vorgeschlagen würde, so dürfte! würde sich einem Verweise oder dem aussetzen, daß ihm die man von Seilen der Staatsregierung wohl geneigt sein, demsel-! Mißbilligung der Kammer in öffentlicher Sitzung zu erkennen ben die ihm zugedachte Mitwirkung zu gestatten. ! gegeben würde. Ich bin überzeugt, daß der V. Gretschel weit Präsident: Es würde sich also der Abgeordnete hierbei! eher das Geschäft aufgeben, als sich einer Mißbilligung von beruhigen. ! Seiten der Kammer aussetzen würde. Ein zweiter Weg wäre Abg. v. Schröder: Ich habe gar keinem Antrag stel-1 -er, daß von der Kammer die Bestellung eines andern Redak- len wollen, sondern habe bloß angefragt, ob es im Sinne der! teurs beantragt würde. Ich habe aber die vollständige Ueber- Deputation gelegen, daß solche Personen hierbei angestellt wer-! zeugung, daß, wer sich zu diesem Geschäfte hergiebt, es nie den können, welche unter «c. benannt sind? I versäumen wird, seine Pflichten in dem vollständigsten Um- Pr äsident: Es würde sich das Bedenken erledigen, l.fange zu erfüllen.
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