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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Abg. Sachße: Ich wollte nur die Ansicht der Deputa tion wissen, in meiner Frage lag keineswegs, daß der Redak teur nicht der Kammer verantwortlich sein sollte. Präsident stellt hierauf die Frage: Ist die Kammer gemeint, dem Gutachten der Deputation: „daß der Redakteur den Kammern für seine Redaktion und insbesondere dafür ver antwortlich gemacht werde, daß vollständig, treu und im Sinne der Sprechenden redigirt werde" beizustimmen? Es wird dies einstimmig bejaht. Präsident: Zm Deputations-Berichte ward gesagt, daß die von den Kammern unter »a, db, vo, «lä und ee vor geschlagenen Bestimmungen der hohen Staatsregierung mit- getheilt und darauf angetragen werde, daß der Kammer hier über Zusicherung ertheilt werde (s. Nr. 17 d. Bl. S.2I5); somit frage ich die Kammer: ob sie gemeint ist, dem Vorschläge der Deputation beizutreten?, worauf einstimmig Ja erfolgt. Referent v. v. Mayer: Es würden nun noch die Puncte unter und L zu erörtern sein. Es ist bereits vor hin erwähnt worden, daß zu eine Beschlußfassung nicht nö- thig scheint. Denn das hohe Decret enthält diesfalls weiter Nichts, als eine Benachrichtigung an die Kammer, daß in Rücksicht auf die Landtagsakten, deren Druck, Format und innere Einrichtung eine Aenderung nicht beabsichtiget werde. Es ist auch deshalb in der I. Kammer kein Beschluß gefaßt worden. Präsident: Wenn Niemand sich dagegen erhebt, so würde dem beizutreten sein, womit man allgemein ein verstanden ist. Referent V. v. Mayer: Was dagegen den Punct L be trifft in Beziehung auf die Kammerprotokolle, so muß ich be merken, (was auch in dem Deputations-Bericht ausgespro chen ist,) daß hier ein ständischer Antrag nicht vorliegt. Die ser Antrag ist bloß bei Gelegenheit der Frage über die Abkür zung des vorigen Landtages zur Sprache gekommen, von der I. Kammer ausgegangen und von der II. nicht getheilt worden, weil es sich damals eigentlich um einen Stenogra phen handelte. Die II. Kammer wollte den bei ihr ange stellten Stenograph, welchen die I. Kammer für sich, wenig stens abwechselnd, begehrte, nicht hergeben; sie trat also der I. Kammer, welche als Grund dafür die Erleichterung der Secretaire angegeben hatte, nicht bei, und so brachte die I. Kammer für sich den Antrag an die hohe Staatsregierung, welche dara.uf in dem Decrete geantwortet hat. Diese Sache scheint sich aber dadurch zu erledigen, weil einmal es kein An trag der II. Kammer gewesen ist; zweitens: die I. Kammer über diesen Gegenstand keinen Beschluß gefaßt hat, und end lich: weil es für den Augenblick nicht hierher gehört, indem jede Kammer das Erforderliche hierüber zu jeder Zeit selbst festsetzen kann. Indessen, da selbst die Secretaire auf eine Erleichterung anzutragen gemeint sind und auch ein Mitglied der Kammer sich dafür ausgesprochen hat, so wird man darauf zurückzugehen Haben, was S. 217 im Deputations-Gutach ten gesagt worden ist. Die Deputation hat es für wün schenswerth erkannt, daß die Aufnahme der Debatten ins Protokoll auf das Wesentliche beschränkt werde. Die Land- tagsordnüng schreibt über die Protokollführüng Nichts vor, es ist den Secretairen auch durch keinen Kammerbeschluß zur Pflicht gemacht, wie sie ihre Protokolle einzurichten haben. Es schien also der Deputation nicht an der Zeit, einen Be schluß darüber zu fassen und der Kammer vorzuschlagen. Sie glaubte vielmehr, daß dies Sache -er Secretaire selbst sek, wie sie die Protokolle zweckmäßig zu führen hätten. Abg. v. Lhielau: Ich theile ganz die Ansicht des geehr ten Referenten. Es ist gewiß sehr dankbar anzuerkennen, in welcher Art die Herren Secretaire die Protokolle bis jetzt ge führt haben; ich bin derUeberzeugung, daß man es stillschwei gend in ihr Ermessen stelle, wie sie die Protokolle führen wol len und dem, was sie bis jetzt gethan, auch fernerhin Genüge leisten. Denn wollte die Kammer den Secretairen ausdrück lich zusagen, sie wollte es denselben gänzlich überlassen, was sie aufnehmen würden, so hätten die Kammermitglieder als dann nicht das Recht, irgend eine Aufnahme in das Protokoll zu verlangen. Wie jetzt die Sache steht, so werdenssich die Secretaire von selbst darauf beschränken- bloß das aufzuneh men, was wesentlich ist, und die Protokolle so abfassen, wie es den Verhältnissen angemessen ist. Wenn so lebhafte De batten sind, wie beispielsweise angeführt wurden-so würden sie ohnedem von den Hrn. Secretairen nicht so wiedergegeben werden können, wie sie von den Stenographen ausgenommen werden. Wünscht nun d'ie Kammer eine ausführlichere Auf nahme von den Secretairen, so liegt die Unmöglichkeit der Ausführung dieses Wunsches in dem Uebelstande wohl haupt sächlich, daß nur zwei Secretaire vorhanden sind und nicht viere, wie in andern Kammern. Es ist ein sehr drückendes Geschäft, welches die Secretaire übernommen haben, und je des Kammermitglied wird ihr Opfer anerkennen. Ich fühle mich besonders dazu verpflichtet. Sind sie aber zu sehr bela stet, so würde ich beantragen, daß noch zwei Gehülfen er nannt werden,, entweder wie es in der Landtagsordnung vor geschrieben, wo es denselben freigestellt wird, Gehülfen zu wählen, oder es würde durch den Antrag an die hohe Staats regierung bewirkt werden müssen, daß statt zwei Secretaire viere von der Kammer erwählt werden könnten, und so würde der drückenden Last abgeholfen sein. Abg. Roux: Der Secr. Richter wollte einen Vorschlag selbst der Kammer vortragen, und dieser würde vor allen Din gen zu vernehmen sein. Secr. Richter: Meine Meinung ist allerdings auch die des Abg. v. Lhielau. Ich will die Kammer nicht durch einen Beschluß binden; deshalb wird sie das, was sie den jetzigen Secretairen mehr versuchsweise gestattet, stets ändern und wi derrufen können. Ich stimme übrigens ganz den Ansichten der Deputation bei, welche sie S: 217. ausgesprochen hat. Sie hät solche nicht in ein Gutachten geformt; und deshalb erlaube ich mir die beiden Sätze, welche S. 217. enthalten sind, in ei nen Wunsch zusammenzufassen uUd diesen an die geehrte Kam mer zu richten, um die Sache anzuregen und die Meinung der 2
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