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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Hierauf wird über diesen berathcnen Gegenstand durch Namensaufruf abgestimmt und solcher einstimmig ange nommen. Der Präsident schließt hierauf die Sitzung um 3 Uhr und setzt die nächste Donnerstag um 10 Uhr fest. Auf der Ta gesordnung würden sein: der Vortrag aus der Registrande und die Berathung über den Bericht der außerordentlichen Deputa tion, die ständische,Function des Abg. v. Runde be treffend. Neunte öffentliche Sitzung der !. Kammer, den 12. December 1836. Fortsetzung der allgemeinen Berathung des Berichts, über den Entwurf eines neuen Criminalgesttzbuchs. (Frage über die kör perliche Züchtigung.) . Die Sitzung(gegenw.37Mitgl.) wird^llU. eröffnetu.zunächst das Protokoll der vorhergehenden verlesen. Nach dessenVerlesung trägt Domherr v. Günther darauf an, daß in demselben bei der Stelle, wo er über die Blutrache gesprochen habe, und wo es heißt, daß die Wiedervergeltung unsittlich sei, nach dem Worte: Wiedervergeltung, gesetzt werde: „ausRache." Darnach findet das Protokoll die Genehmigung der Kam mer und wird durch die Mitglieder v. Po fern und v. Lütti chau mit vollzogen. Urlaubsgesuche waren eingegangen: 1) von Fürst Neuß vom 18. bis mit dem 22. d. M., und 2) von v. Pflugk vom 12. bis mit 17. d. M. Diese Gesuche wurden genehmigt, und da zur Registrande Nichts eingegangen war, konnte sofort zur Ta gesordnung, nämlich zur fortgesetzten allgemeinen Berathung des Berichts der außerordentlichen Deputation über den vorge- legten Entwurf eines neuen Criminalgesetzbuchs übergegangen werden. Prinz Johann als Referent betritt die Rednerbühne und bemerkt, daß der betreffende Lheil des Deputations-Berichts bereits der Kammer verlesen worden sei (s. Nr, 17. d.,Bl. S. 211.) und also zur Debatte überzugehen sein dürste. — Präsident: Es ist ein Amendement eingegangen, wel ches ich zur Kenntniß der Kammer bringen will; nämlich: Secr. Hartz macht den Vorschlag, es möge in der Schrift darauf an getragen werden: „ daß die Regierung den Ueberverdienst der Sträflinge geringer, als Seite 23. des Deputations - Berichts angegeben, normiren möge." Vicepräsident v. Deutlich: Ich bitte um das Wort, um einen Vorschlag zu machen darüber, wie vielleicht hie Diskussion einherschreiten dürste. Es enthält dieser Theil des Deputations- Gutachten mehrere Puncte, und es ist zu wünschen, daß man nach einer gewissen Reihe über diese Gegenstände diskutire. Es würdevielleicht zweckmäßig sein, wenn man zuvörderst bei der Frage stehen bliebe: ob die Empfangshiebe bei der Zuchthaus strafe stattsinden sollen. Dieser Gegenstand hängt mit dem voto Ssxsrsta des Bürgermeister Hübler (Seite 165. des Be richts) zusammen, und dieses hat die Alternative beantragt, daß dieselben entweder ganz Wegfällen oder doch eine bedeutende Einschränkung erleiden. Das dürfte der 1. Punct fern; der- zweite Punct betrifft den Ueberverdienst; gegen diesen ist bereits ein Amendement gestellt und würde also da zur Sprache kom men. Der dritte Punct ist der, welcher die Abtheilung der Zuchthausstrafe in 2 Grade betrifft. Der vierte Punct würde die Arbeitshausstrafe, der fünfte die Ehrenstrafe, der sechste die Bemerkung und das alternative Erkenntniß und der siebente Punct würde die andern Strafen betreffen. Der achte behan delt die subsidiarische'Strafe der körperlichen Züchtigung, und es dürste dieser Lheil zu dem ersten Puncte mit hinauf zu neh men sein. - Bürgermeister H üb ler: Ich möchte für den Fall, daß die Debatte über das Separat-Votum entwickelt würde, bitten, mir zu gestatten, noch einige Bemerkungen hinzuzufügen. Prinz Johann: Was der Antragsteller v. Deutrich er- wähnt hat, so halte ich nicht für rathsam, die Debatte so zu vereinzeln. Die Theile des Straf-Systems greifen in einan der über, es hangt eins zusammen mit dem andern, und wenn wir über die einzelnen Puncte sprechen wollten, würden wir auch einzeln darüber abzustimmen haben. Etwas Anderes ist es bei der Todesstrafe, diese ist so singulär,, daß sie wohl für sich diskutirt werden konnte. Ich würde mehr anrathen, daß sich die Sprecher nach Belieben über sämmtliche Puncte verbreiten könnten. König!. Commissair v» Groß: Ich erlaube mir, der ge ehrten Kammer bemerklich zu machen, daß die Anträge, über welche nach Herrn v. Deutrichs Ansicht abzustimmen sein würde, sich durchaus auf einzelne Artikel des Entwurfs beziehen, und daß mithin, wenn einer oder der andere dieser Anträge bei der Abstimmung genehmigt werden sollte, hierdurch eine sofortige Abänderung der Artikel selbst nothwendig werden würde, . - . Bürgermeister Hübler: Ich habe allerdings die Mei nung gehabt, daß über den allgemeinen Lheil meines Separat- VdtUM zü diskütiren' fei , ob nämlich die körperliche Züchtigung im Allgemeinen Wegfällen-soll. Dann erst, wenn das nicht stattsinden-soll, würde-auf die von mir gemachten speciellen Anträge überzugehen sein. - - - ' (Fortsetzung folgt.)' - - - Druck und Papier von B, G. Teubner in Dresden. 's ' . Zusatz.'-Jn Nö.16. b/Bt. 'G.IS0. Splt.2 ist in den AeuM rungeu 'v. Lhielau's auf Lampertswalde nach den Württn:„Die menschliche Gesellschaft wird von einem Ungeheuer befreit" hinMufügen- „welches, wenn es nöch fortlebte, aüf's Neue. Verbrechen begehen würde." — - —— ' ' Mit' der Redaktion beauftragt r Vr. Grell sch fl. .
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