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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Mittheilimgeit über die Verhandlungen des Landtags. Dresden, am 19. December. 1836. Neunte öffentliche Sitzung der I. Kammer, am 12. December 1836. ' (Fortsetzung.) Fortsetzung der allgemeinen Beratbung den Bericht über den Entwurf eines neuen Criminalgefetzbuchs betreffend. (Frage über die körperliche Züchtigung.) Viceprasident V. Deutrich: Ich bin nicht der Meinung, daß es nöthig sei, über jeden Punct einen besondern Beschluß zu fassen, dies würde nur bei einigen der Fall sein dürfen. Bei den übrigen würde aber doch auch ein und das andere Mitglied zu sprechen wünschen. Nur dürste zu vermeiden sein, daß nicht der eine Redner über diesen, der zweite über einen andern sprä che, ohne daß der erste Punct beseitigt wäre. Es könnte leicht eine Verwirrung dadurch entstehen. Bürgermeister Hübler: Ich habe in der Meinung gestan den, daß jetzt zunächst von der Strafe der körperlichen Züchtigung die Rede sei. Referent Prinz Johann: Die Frage würde jetzt entschie den werden müssen, ob die Debatte über den ganzen vor gelesenen Abschnitt des Deputations-Gutachtens iucl. des Se- parat-Vvtums, oder über die vom v. Deutlich beantragten Puncte sich verbreiten soll. Ein dritter Weg wäre der, daß man über die Frage der körperlichen Züchtigung debattirte und dann erst über alle andern. Letztem Weg würde ich für vorzüglicher halten, weil dieser Punct wieder specieller Natur ist. Aber die fol genden Gegenstände in einzelne kleine Theile zu spalten, würde zu weit führen, und es ist kein Schaden, wenn über die einzelnen Puncte zugleich diskutirt würde. Secr. v. Z ed tw itz: Die Ansicht, welche von Sr. Königl. Hoheit jetzt ausgesprochen und früher schon vom Herrn Bür germeister Hübler ausgestellt worden ist, scheint auch mir die al lein richtige zu sein, weil, insofern die körperliche Züchtigung wegfällt, ganz bestimmt etwas Anderes dafür substituirt werden muß. Die Deputation der zweiten Kammer hat sich hierüber allerdings sogleich bestimmt erklärt und mit einem ähnlichen An träge auch den auf Einführung des Dunkelarrestes, des einsamen Gefängnisses, des Schweigens u. s. w. verbunden, und ich glaube, auch wir würden, wenn die körperliche Züchtigung ganz abgeworfen werden sollte, Etwas der Art an die Stelle der selben bei den einzelnen Artikeln substituiren müssen, namentlich bei der langem Dauer der Zuchthausstrafe. Ich glaube also, es wäre wohl gut, wenn zuvörderst und vor allen Dingen über den Antrag, welchen der Bürgermeister Hübler in seinem Vota se- xarsto gestellt hat, und zu dessen Ausführung er noch Einiges hinzufügen will, von der Kammer abgestimmt würde. Referent Prinz Iohann: Ich wünsche, daß über die Form der Debatte abgestimmt werde. Vicepräsident v. Deutrich: Ich erkläre mich einverstan den, daß wir nur einen Punct herausheben und nur den festhal ten, also jetzt zunächst über die körperliche Züchtigung sprechen und dann über den Ueberverdienst. Es würde nur nicht zweck mäßig gewesen sein, wenn man über das Ganze zugleich spräche. Referent Prinz Johann: Meine Meinung ging dahin, daß wir nur einen Punct herausheben und über diesen jetzt debat- üren und dann erst über die übrigen Puncte. v. Po fern: Es kann jetzt nicht mehr darüber abgestimmt werden, ob die körperliche Züchtigung diskutirt werden soll, denn man hat sich die Diskussion über diesen speciellen Punct Vorbe halten, und ich glaube also, daß darauf die Diskussion jetzt gerich tet werden muß. Wie bei den übrigen Puncten zu verfahren ist, hängt noch von der weitern Ansicht der Kammer ab und was sie diesfalls beschließen wird. Präsident: Es steht auch hie Sache, wie ich mich erin nere, so, daß über das Separat- Votum, wie es Seite 160. bis 165. enthalten ist, zuvörderst gesprochen werden soll. Viceprasident I). Ä eu tri ch: Ich conformire mich damit, daß nur ein Punct behandelt werden soll. Demnach gehr man zur Berathung des Separat-Votums, (s. Nr. 17. d. Bl. S. 212.) über, und es äußert der Verfasser desselben, Bürgermeister Hü bl er: Wenn meine Ansichten über die in dem vorliegenden Gesetz-Entwürfe eingeführte Strafe kör perlicher Züchtigung von den Ansichten der Majorität der Depu tation abgewichen, und ich hier die meinige in dem, dem Depu tations-Berichte beigefügten Separat-Votum niederzulegen, mich gedrungen gefühlt habe, so sind die Gründe, aus denen es geschehen, in dem Separat-Votum selbst so weit entwickelt, daß es gegenwärtig nur einer kurzen Zusammenstellung dersel ben bedürfen wird. — Vor Allem aber muß ich die Bitte an die hohe Kammer richten, die Versicherung zu genehmigen, daß meine entschiedene Abneigung gegen jene Strafe nicht aus einem Gefühle von Sentimentalität hervorgegangen: ein Vorwurf, der nicht selten den Gegnern der Strafe körperlicher Züchtigung gemacht zu werden pflegt. Sentimentalität ist mir völlig fremd) und dürfte meine Ansicht in der Sache auf irgend einen Werth Anspruch machen, so würde es eben nur der sein, daß sie sich auf eine fast zwanzigjährige Erfahrung stützt. Ich habe meinen i Antrag Seite 165. im Allgemeinen dahin gerichtet, die Strafe i der körperlichen Züchtigung, als Strafschärfung und als Straf-
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