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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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wachsnen, bei dem Mündigen durch die körperliche Züchtigung eine Zucht nicht mehr Anwendung leidet. Wenn also das säch sische Volk im Ganzen durch die Constitution für ein mündiges erklärt worden ist, so kann man auch nicht ein einzelnes Indi viduum sür ganz unmündig erklären, upd das um so .weniger, da vermöge der Gleichheit vor dem Gesetze dieses Strafmaß den höchst Gebildeten ebenso, wie den Allerrohesten treffen würde, so bald er sich in dem Augenblicke der Leidenschaft zu einem Ver brechen hinreißen ließe. Ich glaube also, es ist eine Ehren sache, die körperliche Züchtigung fern zu halten. Man lasse sie den Zeiten des Feudal-Rechts, in denen sie große Geltung gehabt hat, man lasse sie den Landern, in welchen Leibeigenschaft herrscht, und wo ein wesentlicher Unterschied der Geburt zwi schen solchen, die die Anordnung der öffentlichen Angelegenhei ten haben, und denen, die sie nicht haben, bestimmt ist. So lange wir aber von den Bürgern Sachsens reden, glaube ich, muß uns das Beispiel des Cicero immer als ein schreckendes Bild vor die Seele treten, der in seiner Anklage gegen Berres ein Hauptgewicht mit darauf legt, daß dieser römische Bürger mit Ruthen streichen ließ. Ich wünsche also, daß der Kammer ge fallen wolle, das Separat-Vvtum in jeder Beziehung anzu nehmen. v. Metzsch: Bon mehrern Sprechern ist herausgehoben worden, daß das Ehrgefühl durch die körperliche Züchtigung ganz erstickt werde. Ich glaube aber, daß bei solchen Menschen, die sich so sehr erniedrigen, ein solches Verbrechen zu begehn, bei solchen, die nicht anstehn, hemmzustmchen und zu betteln, von einem Ehrgefühle nicht mehr die Rede sein könne, und glaube also, daß die geäußerte Befürchtung nicht Platz greife, und er kläre mich für das Deputations-Gutachten. v. Watzdorf: Ich verkenne nicht, daß die Gründe, welche von mehreren Sprechern gegen die körperliche Züchtigung ange führt worden sind, allerdings die Humanität ansprechcn. Den noch glaube ich nicht, daß diese Strafart vollkommen entbehrt werden könne. Alle Strafgesetze haben die Absicht, dem Ver brecher ein gewisses Uebel zuzufügen. So lange es nun eine große Anzahl von Menschen giebt, welche offen bekennen, daß sie in den gewöhnlichen Gefängnissen, wo es weder an Heitzung noch warmer Kost fehlt, es häufig besser gefunden haben, als in der Heimath, so kann durch diese Strafmittel der Zweck nicht erreicht werden. Ich muß mich also für den Gesetz-Entwurf er klären, welcher bestimmt, daß bei Vagabonden und Bettlern die körperliche Züchtigung als subsidiarische Strafe nicht entbehrt werden könne. Freiherr v. Biedermann: Indem ich mir die Bemer kung erlaube, daß auch ich für das Separatvotum des Hrn. Bürgermeister Hübler stimmen werde, habe ich auf den Un terschied aufmerksam machen wollen, welcher aus der Indivi dualität des Richters und derjenigen Personen, welche bei An wendung dieser Straft mitzuwirken haben, in Bezug auf diese Strafartstattfinden muß; in welcher Beziehung ich beispiels- weise bemerke, daß wenn, wie von mehreren Seiten erwähnt worden ist, in andern Landestheilen z. B. bei Forstdiebstählen und Baumfreveln die körperliche Züchtigung mit großem Er ¬ folg angewendet worden ist; im Gebirgschen Kreise da gegen beiden dort so häufig stattsindenden Forstdiebstählen, ft viel ich mich erinnere, von keinem Richter die körperliche Züch tigung anzuwenden gewagt worden ist. Mir ist wenigstens ein solcher Fall nicht vorgekommen. Also aus diesem Grunde erachte ich dieses Strafmittel für ganz ungeeignet. v. Posern: Klalti, wenn sie dort das gethan haben! wenn es so um die Handhabung der Gesetze steht! ich bin der Ansicht, daß eine körperliche Züchtigung, wenn sie, — wie es sich von selbst versteht, — mäßig und mitZuziehung des Arztes geschieht, der Gesundheit nicht schädlich werden kann, weniger als das lange Sitzen im Gefängniß. In den bevölkerten Orten des Landes, besonders an der Grenze von Böhmen, gehört es, wie man sich auch bemüht diese Gewohnheit abzuschaffen, wie es scheint, zur besondern Lust der jungen Leute, sich während oder nach den Tanzvergnügungen durchzuprügeln, weder Mä ßigung noch die Zuziehung eines Arztes findet hierbei statt, und doch sieht man bei jenem Theile von Sachsens Bevölkerung keine schädlichen Spuren empfangener Prügel, es sind gesunde, schöne, kräftige Menschen. —. Ich muß gestehn, es war für ge wisse Verbrechen ein wahrhaft gefühltes Bedürfniß in Sach sen, daß eine Strafart als gesetzlich erscheinen möchte, die ih nen wirksam begegnete, und ich glaube, wir sind daher der hohen Staatsregierung großen Dank schuldig, daß sie uns Schuh gegen diese Leute verschaffen will. Noch erwähne ich, daß ich allerdings darüber einverstanden bin , daß ein konstitu tioneller Staatsbürger eigentlich keine Verbrechen begehn sollte; begeht er sie aber, so muß ich frei gestehen, daß nach meiner Ansicht der Taugenichts ein Taugenichts bleibt, sei er ein sogenannter konstitutioneller Staatsbürger oder ein abso lut Negierter! Graf v. Einsiedel: Ich glaube, daß man sich nach der Ansicht, die man aus allen diesen Meinungen gewinnt, über zeugen muß, daß man nicht wohl im Voraus im Allgemeinen darüber wird entscheiden können, weil man wohl annehmen kann, daß bei Durchgehung der einzelnen Paragraphen die Anwendung des besprochenen Strafmittels ganz anders sich zeigen werde. v. Carlo witz: Das Deputations-Gutachten, meine Herren, hat so entschiedenen Widerspruch gefunden, daß ich mich wirklich gedrungen fühle, die Gründe zu entwickeln, die mich bestimmt haben, dasselbe zu unterzeichnen: Gründe, die ich durch Alles das, was gesagt worden ist, keineswegs für vollständig widerlegt anerkennen kann. Es ist allerdings eine mißliche Sache um die Bertheidigung einer Strafe, wie diese; wer sür diese Strafe spricht, dem bleibt kaum Etwas weiter übrig, als die Berufung auf eine traurige, aber eben deshalb verhaßte Nothwendigkeit; wer aber gegen dieses Strafmittel sich erklärt, der rafft mit vollen Händen seine Gründe zusammen auf dem prangenden und fruchtreichen Gefilde philanthropischer^Theo reme. Verfolge ich den Gang des Separarat-Votums meines sehr geehrten Herrn Collegen, reihe ich ihm die Bemerkungen an, die von mehreren Mitgliedern, die gegen dieses Strafmittel sich erklären, heute vorgebracht worden sind, so stoße ich zuerst
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