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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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das Miljtairstrafgesetzbuch genommen, von einem andern.Spre che? mißverstanden worden zu sein. Durch jene Beziehung wollte ich nur auf das Befremden- aufmerksam machen/ daß dieselbe Staatsregierung/ welche bei der Verbesserung des Militairstrafgesetzbuches so milde Ansichten entwickelte, in dem vorliegenden Gesetzentwürfe rücksichtlich der körperlichen Züch tigung sp harte, allen neuern Legislationen fremde Bestim mungen ausgenommen hat. Ferner ist von einem geehrten Sprecher zum Beweise, für die Nothwendigkeit der Prügel bemerkt worden, daß. es Individuen gäbe, die eben darum, weil sie im Gefäpgniß es ungleich besser hätten, als in ihrer Häuslichkeit, durch Freiheitsstrafe nicht gebessert werden könn ten. Dieser Einwand, glaube ich, wird nicht für die Noth wendigkeit der Beibehaltung der körperlichen Züchtigung, son dern für die Nothwendigkeit einer zweckmäßigem Einrichtung unserer Strafanstalten sprechen. Endlich ist von einem an dern Sprecher noch darauf aufmerksam gemacht worden, daß ja alle Strafen in gewisser Beziehung ungleich genannt wer den müßten, und daß die körperliche Züchtigung ganz auf der nämlichen Linie mit ihnen stehe. Ich glaube diesem Einwande vorhin schon zur Gnüge begegnet zu haben und bemerke nur nochmals, daß das Prägnante der Ungleichheit der Strafe kör perlicher Züchtigung nicht bloß in der körperlichen Beschaffen heit des Gezüchtigten, sondern, was bei weitem wichtiger, in dem größern oder mindem Grade von Kraft liegt, mit welcher die Hand des Auchtmeisters die Strafe executirt. Es ist von demselben geehrten Sprecher gegen die von mir angeführten Autoritäten erinnert worden, daß selbige an sich sehr gelehrte Männer wären, denen es jedoch an praktischer Erfahrung fehle. Dem entgegne ich, daß Mittermaier gegen diesen Vor wurf sich selbst gerechtfertigt hat, indem er in der angezogenen Kritik S. 427, die-ausdrückliche Bemerkung beifügt, wie er nicht in der Studierstube, sondern auf vielen Reisen und durch Correspondenz mit. ausgezeichneten Direktoren von Strafanstalten Erfahrungen über den Gegenständ gesam melt habe. Endlich möchte ich -noch gegen die Instanz eines hochgestellten -Sprechers, die aus der Kinderstube entlehnt war, so sehr ich auch dem beipflichte, was über die Zweckmä ßigkeit der häuslichen Züchtigung von demselben geäußert wor den, mir die Bemerkung erlauben, daß diese Instanz auf ein konstitutionelles Volk keine Anwendung leidet und darum nicht ganz paßend erscheint. Nach alle dem kann ich von der ver meintlichen Unentbehrlichkeit der Prügel mich nicht überzeugen. Der Glaube an diese Unentbehrlichkeit mahnt mich an jene, Gott sei Dank, längst verklungene Zeit, wo das gelehrte Deutschland als Mittel zur Erforschung der Wahrheit in pein lichen Fällen die Marter ebenfalls für etwas ganz Unentbehrli ches ansah und an diesem barbarischen Glauben so lange fest hielt, bis der aufgeklärte Sinn eines großen Königs mit der Abschaffung dieser durch Alter gcheiligten Grausamfeit-voran- ging. Schmerzlich würde es mir sein, eine aus .allen neuern Legislationen mehr oder minder verwiesene Strafe in dem Um fange, wie sie der Getzentwurf bedingt und die Majorität der Deputation sie beibehalten, in Sachsen eingeführt zu sehen. Ich müßte das für einen Rückschritt, für einen beklagenswer- then Rückschritt halten. v. Carlowitz: Nurnoch mit wenig Worten will ich auf die Bemerkung des geehrten Sprechers, der sich so eben verneh men ließ, zurückkommen. Daß jede andere Strafe eben so un gleich in ihrer Wirkung sei, als die körperliche Züchtigung, dar über habe ich mich vielleicht vorhin immer noch nicht genau genug ausgesprochen. Allerdings ist die körperliche Züchti gung in ihren Wirkungen in doppelter Beziehung ungleich. Ein mal kann eine Ungleichheit in Bezug auf die körperliche Beschaf fenheit des Individuum selbst gefunden werden; dann kann die Ungleichheit vorhanden sein, weil der Zuchtmeister bald in stär kerer bald in geringerer Maße das Strafmittel anwendet. Aber apch bei allen andern Strafen finden wir eine solche doppelte Un gleichheit. Bei dem Verweise habe ich bereits die Bemerkung gemacht, daß erden Ehrliebenden sehr hart treffen, den Ande ren mit abgestumpftem Gefühle nicht stark berühren werde. Die zweite Ungleichheit findet sich hier bei dem Richter, wie dort bei dem Zuchtmeister vor: der eine Richter faßt sich in drei Worten, her andere hält eine Strafpredigt von einer halben Stunde, der eine mit ganz leiser, der andere mit einer Donnerstimme. Ebenso ist es bei dem Gefängnisse der Fall. Es ist nicht möglich, daß alle Gefängnisse in ihrer Localität sich gleich sind. Das eine Gefangniß ist vielleicht dunkler und finsterer, das andere freund licher. Hier also wiederholt sich dieselbe Verschiedenheit. Ich komme also darauf zurück: es läßt sich nicht sagen,, daß die kör perliche Züchtigung mehr, wie jede andere Strafe, ungleich in ihren Wirkungen sei. Bürgermeister Hüb le r: Die Fälle, welche der Herr von Carlowitz angeführt hat, von der Ungleichheit anderer Strafen, sind von der Art, daß es hier wenigstens dem Ermessen des Rich ters überlassen bleibt, wie er diese oder jene Strafe unter Be rücksichtigung der Individualität des Verbrechers mehr oder min der empfindlich machen wolle. Bei der körperlichen Züchtigung aber ist darum etwas Anderes, weil hier die Ungleichheit zugleich auch von der Willkühr des Zuchtmeisters abhängt und durch letz tere unendlich potenzirt werden kann. Referent Prinz Johann: Nur noch ein Wort wollte ich mir gegen dieBemerkung erlauben, die derHerrBürgermeister Hübler vorgebracht hat: Ich bin der festen Ueberzeugung, daß es kein Land auf der Welt gebe und je geben werde, es sei constltutionell, despotisch, republikanisch oder gemäßigt regiert, in welchem das Volk in allen feinen Individuen als mündig zu betrachten ist. Es wird unter allen Verhältnissen eine Classe von Menschen geben, welche zu den Unmündigen zu rechnen sind, und auch nur für diese Classe scheint mir die erwähnte Strafe anwendbar. v. Großmann: Ich erlaube mir nur darauf aufmerksam zu machen, was vorhin erinnert worden ist, daß es an einem Kriterium fehlt, diese verworfenen Classen herauszusinden und sie besser zu unterscheiden. In abstracto würde ich allerdings bei dem sogenannten Gesindel die körperliche Züchtigung angemessen finden. Referent Prinz Johann: Nicht nur in abstracto, wohl auch in concreto wird sich solches bestimmen lassen.
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