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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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gung solle erst eingesührt werden. Die Sächsische Gesetzgebung hat sie aber an sich schon lange gekannt. Der Willkommen bei der Einlieferung in das Zuchthaus wird schon in den ältesten Gese tzen als bestehend bezeichnet u. istim 1.1831 nur im Wege derVer- ordnung Wirt worden. Die körperl. Züchtigung ist ferner vorge schrieben beiBaum-und Forstfreveln, beidemBetteln, Vagabon- diren, dem arbeitslosen Umherziehen der Handwerksburschen rc. Bon einem andern Mitglieds wurde erwähnt, daß man sie als Polizeistrafe beibehalten kann. Nun sehe ich aber nicht ein, wa rum sie die Würde des Menschen mehr verletzen soll, wenn sie vom Richter auf Begehung eines Verbrechens, als wenn sie von der Polizeibehörde verhängt wird. Wenn ein Abgeordne ter bemerkt hat, sie wäre im Gebirge bei Forstfrevel» nie vorg'e- kommen, so muß ich das berichtigen. Es sind allerdings selbst aus dem Gebirge Fälle an das Ministerium gekommen, in denen sie verfügt war. Ich gebe zu, daß sie nicht ost verhängt wurde, wie denn gerade vielleicht die Eigenthümlichkeit der Forstdiebstähle sie weniger anwendbar macht. Dies wird zu gleich aber auch am besten die Besorgniß des Bürgermeister Hübler beseitigen, der S. 157. ausspricht, daß fast Z-Theile der Verbrechen in Sachsen künftig durch Züchtigung abgethan wer den würden. Man wird sie gewiß auch künftig nur nach genauer Erwägung der individuellen Umstände anwenden. Staatsminister v. Zezschwitzr Da sowohl in dem Se- paratvvtum des Hrn. Bürgermeister Hübler, als auch während der Debatte selbst mehrfach auf das revidirte Militair-Straf gesetzbuch Bezug genommen worden ist, so erlaube ich mir nur eine kurze Bemerkung. Wenn auch die körperlichen Züchti gungen, — wie dies bereits früher der Fall war — nur selten vorkommen, so hat doch die Erfahrung gelehrt, daß sie bei ern- zelnenJndividuen unerläßlich sind, und daß, woFreiheitsstrafen, sogar geschärfte, vielfach in Anwendung gebracht worden sind, ohne daß Besserung erfolgt wäre, nach der Versetzung in die 2. Klasse mäßige körperliche Züchtigung die Wirkung hervorge bracht hat, welche durch die anderen Strafen nicht zu erlangen war. Bürgermeister Hübler: Ohne auf das so gründlich schon erörterte Detail nochmals einzugehen, wollte ich mir nur eine Entgegnung erlauben auf das, was der Herr Zustizminister so eben bemerkt hat. Er machte darauf aufmerksam, daß die bei den Gesetzentwürfe von Hannover und Würtemberg die körper liche Züchtigung nicht ganz ausscheiden, und daß sie daher für meine Separat - Stimme nicht angezogen werden könnten. Nun ist aber im Separatvotum auf die milden Bestimmungen' jener Entwürfe und namentlich darauf, daß beide Entwürfe die Züchtigung a.^trafart auf fremde Vagabonden beschrän ken, und der Hannöveychc» nicht einmal als Strafschärfung zuläßt, Bezug genommen,und einesolcheBeziehungrechtfertigt ich wohl den harten Bestimmungen des vorliegenden Entwurfs gegenüber von selbst. — Uebrigens kann ich nicht bergen, daß nach den Aeußerungen des Staatsministers über die Unzu länglichkeit und Unangemessenheit der Freiheitsstrafen, meine im Separatvotum niedergelegte Befürchtung, es würde künftig in Sachsen der größere Therl der Vergehen durch. Prügel ab gemacht werden, vollkommen begründet sich darstellt. Staatsminister v. K ö n n e r i tz: Der geehrte Abg. Hüb - ler sagt, daß die Freiheitsstrafe und namentlich die Zuchthaus- , strafe auch ohnedies gewiß eine sehr schwere sei; wäre es der Fall, so würde man glauben müssen, daß Diejenigen, die schon ein mal im Zuchthaufe waren, nicht leicht da hinein zurückkehren würden. Die Erfahrung lehrt ein Anderes. Unter 831 männ lichen Sträflingen, die vom 1. Januar bis letzten Zuni d.I. in Waldheim Strafen verbüßten, wurden 582 zum erstenmale und dagegen 249 zu wiederholtenMalen eingeliefert; und zwar waren 131 zum zweiten Male, 66 zum 3ten Male, 29zum 4ten, 18zum 5ten, 3 zum 6ten, 1 zum 7ten und einer züm Ilten Male da hin gekommen. Unter 168 weiblichen Sträflingen in Wald heim sind 128 zumisten Male und 40 wiederholt dortgewesen, und zwar 22 zum 2ten, 8 zum 3ten, 6 zum 4ten, 1 zum 5ten, 1 zum 6ten und 2 zum 8ten Mal. Hieraus wird sich ergeben, daß die Zuchthausstrafe auf Viele keine Wir kung hatte. Man hat gut Vorschlägen, die Anstalten möchten so eingerichtet werden, daß die Enthaltung darin ein wirkliches Uebel sei. Sobald man ihre Kräfte zur Arbeit benutzen, so bald man zugleich den Zweck derBesserung erreichen will,wird man ihnen manchen Genuß gewähren müssen, den sie selbst ost in der Freiheit nicht haben werden. Bürgermeister Hübler: Nur eine Bemerkung sei mir hier gestattet. Die Mittheilungen des Hrn. Staatsminister über rückfällige Verbrecher sind allerdings betrübend. Sie be weisen aber nur, daß selbst die härteste Strafe, welche der Regie rung nach der Todesstrafe zu Gebote steht, die Zuchthausstrafe, nicht bei allen Verbrechern so wirkt, um Rückfälle zu beseitigen, aber ein Schluß auf die Zweckmäßigkeit oder Unzweckmäßigkeit der körperlichen Züchtigung läßt sich aus jenen Mittheilungen nicht machen/ Denn darüber sind wir wohl Alle einverstanden, daß der Eindruck körperlicher Züchtigung einer mehrjährigen Zuchthausstrafe gegenüber gänzlich verschwindet, und daß es eine vergebliche Erwartung sein möchte, durch Prügel Rück fälleabwenden zu können, wenn selbst durch mehrjährige Frei heitsstrafen dieser Zivdck nicht immer sich erreichen läßt. (Beschluß folgt.) Druck und Papier von B. G. Lebner in Dresden. Mit der Redaktion beauftragt: vr. Gretschel.
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