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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Mktthekl««ge« Über die Verhandlungen des Landtags. 20. Dresden, am 20. Decembcr. 18ä0. Neunte öffentliche Sitzung der I. Kammer, am 12. Decbr. 1836. (Beschluß.- Fortsetzung der allgemeinen Berathung den Bericht über den Entwurf eines neuen Criminalgesetzbuchs betreffend. (Frage über die körperliche Züchtigung.) Bürgermeister Bernhard!: Daß die Fälle nur selten vorkommen werden, in denen die körperliche Züchtigung sollte an, gewendet werden, diese Hoffnung kann ich nicht theilen; die Prügelstrafe wird schon häufig genug bei Vagabonden und Bettlern angewendet werden. Aber auch außerdem wird bei den Patrimonial-Gerichten sie häufig in Anspruch namentlich um deswillen genommen werden, weil es an Gefängnissen ganz, oder an tauglichen Gefängnissen oder an Gefangnißwar- tern fehlt; dann wird der Richter jederzeitdarauf bedacht sein, sich der Sträflinge auf die kürzeste und wohlfeilste Weise zu entle digen, weil er dieGesängnißstrafe an ihnen nicht vollstrecken lassen kann. Selbst bei der Arbeitsstrafe wird der Fall häufig eintreten, da es einestheils oft an passender Arbeit fehlt und anderntheils uichtselten eine Person zur Aufsicht auf die Sträflinge nöthig ist; und dann ist es nicht bloß die Aufsicht, die Sträflinge müssen auch beköstigt werden, und da wird man wohl gern die körper liche Züchtigung vorziehen. Also in dieser Beziehung glaube ich, daß jene Hoffnung kaum wird in Erfüllung gehen. Wenn ich mich denen anschließe, welche dem vom Hrn. Bürgermeister Hübler abgegebenen Separatvotum beigetreten sind, und wenn ich diesem Votum mit aller Ueberzeugung beistimme, so liegt auch noch ein anderer Grund vor, der aus dem Leben, aus der Erfahrung gegriffen ist. Die gelinde körperliche Züchtigung nützt,Nichts, hat keine Wirkung. Zwei Hiebe sollen nach dem Gesetzentwurf gleich sein einem Tage Gefängniß oder Arbeit, oder nach der geschärften Annahme des Deputations-Gutach tens sollen 6 Hiebe gleich sein einem Tag Gefängniß. oder Arbeit; allein selbst die 6 Hiebe machen keine große Wirkung,s namentlich bei dem, der schon mehrmals Schläge erhalten und prügelfaul geworden ist; der schüttelt diese 6 Hiebe ab und thut dasselbe wieder, weshalb er gestraft worden ist. Man muß nicht denken, daß nur härtere dergleichen Strafen dictirt wer den, sondern man muß auch annehmen, daß häufig Strafen von nur einem Lage oder zwei Tagen vorkommen. Was nun aber die härtere Strafe und die stärkern Prügel oder Hieb-Do sen betrifft, so bleibe ich dabei stehen, daß 90 Hiebe auf einen Lag zuerkannt werden können; das ist ein sehr hartes, grausa mes Strafmaß, und' es gehört viel dazu, 90 Hiebe in einem Tage ohne Schaden für Gesundheit oder Leben ertragen zu können. Ich glaube, wenn diejenigen Herren, deren vorhin Erwähnung geschah, und welche die Anwendbarkeit der Prü gelstrafe an sich erfahren lassen wollten, in einem Tage 90 Hiebe erhalten sollten, wenn früh angefangen und mit langen Pau sen bis Abends fortgefahren würde, dann möchte ich wissen,, was sie gesagt haben würden. Praktisch würden sie die Strafe gefunden haben, aber sagen würden sie dann auch, daß doch wohl jeder Mensch mit solcher Strafe verschont werden möchte. Ref. Prinz Johann: Nur einige Worte zur Entgegnung des letzten Sprechers. Erführt an: das Deputations-Gutach ten habe die Strafe geschärft. Das ist keineswegs der Fall; sie hat einen mildern morlns vorgeschlagen, und in dieser Bezie hung mochte daher die Geltung der Strafe vermindert werden. v. Carlo witz: Es ist hier noch eine Unrichtigkeit zu be merken. Der Sprecher sagt, es gäbe Patrimonialgerichte, es gäbe Untergerichte, bei welchen die Gefängnißstrafe nicht voll streckt werden könne; das muß ich leugnen; vollstreckt kann sie überall werden; denn wäre es der Fall, daß wegen vorha bender Baue oder anderer Umstände das Gefängniß nicht zur Hand wäre, so wäre das Auskunftsmittel übrig, das nächste Untergericht anzugehen, um die Gefängnißstrafe in sei nem Lokale verbüßen zu lassen. Es ist die Bemerkung des Sprechers eine Bemerkung, die ich bereits in dem Vota ss- xsrato der jenseitigen Kammer gefunden habe, die ich aber nicht eher anregen konnte und wollte, als bis sie hier ausge nommen wurde. Nunmehr aber muß ich erklären, daß ich dieser Ansicht nicht beitreten kann und in dieser Hinsicht die Ehre der Untergerichte vertheidigen muß. Staatsminister v. Lind en au: Nach Allem, was von mehrern verehrten Rednern für und wider die körperliche Züch tigung im Laufe der heutigen Diskussion gesagt worden ist, vermag ich nur Weniges noch beizufügen; insofern jedoch seit sechs Jahren unsere Zucht- und Arbeitshäuser und somit die Art und Weise der Vollziehung der Freiheitsstrafen zunächst unter.meiner Aufsicht stehen, halte ich mich verpflichtet, einige auf Thatsachen beruhende Ansichten, die mit als Material zu einem hierinnen zu fassenden Beschluß dienen können, der verehrten Kammer mitzutheilen. Die früher in unfern Zucht häusern übliche Strafe des Willkommens oder der sogenann ten Empfangshiebe wurde 1831 abgeschafft; welchen Einfluß diese Maßregel auf Vermehrung oder Verminderung der Ver brecher gehabt hat, darüber habe ich bei den betreffenden Beam ten sorgfältige Erkundigung eingezogen, ohne zu bestimmten Resultaten zu gelangen; denn wenn auch manche Erscheinung gen darauf hindeuteten, daß die Furcht vor dem Zuchthause
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