Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
den Gesetzentwürfe zu entfernen"; und ich überlasse der hohen Kammer, ob sie doppelte Fragstellung wünsche, welche dahin gerichtet werden müßte: ob man meinem Anträge beitrete ein mal in Bezug auf Entfernung der Prügel als Strafschärfung, und dann als Strafart. Ref. Prinz Johann: In Bezug auf die Fragstellung erlaube ich mir zu bemerken, daß ich eine Spaltung des An trags nicht für zweckmäßig halte; das gehört mehr in die ver schiedenen Paragraphen, und ich glaube, daß, wer sich gegen den Hrn. Bürgermeister Hübler erklärt, immer noch bei der 7. tz. sich bestimmen kann. Bürgermeister Hübler: Ich habe nur geglaubt die Süche dadurch zu erleichtern. Domherr v. Günther: Ich habe annehmen zu müssen geglaubt, es sei zuvörderst über den Antrag des Hrn. Bürger meister Hübler, wie er (s. Nr. 17. d. Bl. S. 212.) in den ersten Zeilen enthalten ist, abzustimmen. Nun fährt er fort: „Sollte aber mein Antrag den gewünschten Anklang in der hohen Kam mer nicht finden, so würde ich mir erlauben, unter Hinweisung auf die Entwürfe von Hannover und Würtemberg ihn dahin zu modifiziren rc." und nun kommen die Modifikationen. Ich habe vorausgesetzt, daß auch über diese Modifikation werde abgestimmt werden. Ich muß um so mehr wünschen, daß das geschehe,weil es im JnteresseAller liegt,welche gegen die körperliche Züchtigung gesprochen haben. Ich meinerserseits wenigstens habe bei den besonderen Paragraphen keinen Antrag gestellt, in der Erwartung, daß der Antrag des Hrn. Bürgermeister Hüb ler entweder ganz oder modifizirt durchgehen werde. Ref. Prinz Johann: Diese einzelnen Puncte kommen zur Abstimmung bei den einzelnen Paragraphen, darüber hat sich der Antragsteller erklärt; wir können also zur Abstimmung kommen. Vice-Präsident v. Deutrich: Es dürfte darüber abge- fiimmt werden, ob die Züchtigung überhaupt anzuwenden sei; dann werden auch die speciellen Fragen eintreten. Bürgermeister Hübler: Ich wiederhole nochmals, daß über meinen Antrag abzustimmen sein werde. v. Lhielau: Ich glaube den Hrn. Bürgermeister Bern hard! fragen zu müssen .... Mehrere Stimmen erheben sich: „die Debatte ist geschloffen." Präsident: Die Debatte ist geschlossen. Der Präsi dent stellt hierauf die Frage: ob die Kammer das Separat- Votum des Hrn. Bürgermeister Hübler annehme? Es wird mit 27 gegen 10 Stimmen abgeworfen. Referent Prinz Johann: Es ist die Frage, ob Jemand noch über den allgemeinen Lheill des Deputations-Gutachtens sprechen will. Seer. Hartz: Ich habe mir einen schriftlichen Antrag er laubt über das, -was S.23, des Deputations-Berichts an gegeben ist; es steht daselbst, daß den Sträflingen ersten Gra des den Züchtlingen zweiten Grades 1 und den Sträflin gen im Arbeitshause die Hälfte des Ertrags ihrer Arbeit als Ueberverdienst zu Gute kommen soll, welchen sie bei ihrer Entlassung erhalten sollen. So sehr ich auch die Ansicht ehre, den Sträflingen durch das eigene Interesse eine Freude an der Arbeit zu gewähren und sie dadurch um so mehr an Arbeit zu gewöhnen, so scheint mir doch, daß der Lheil ihres Gewinn- stes zu groß ist. Die erste Pflicht eines Sträflings ist, die Kosten, die er verursacht hat, dem Staate zu erstatten, so viel in seinen Kräften liegt. Schwerlich wird die Arbeit, die der Züchtling verrichtet, dazu reichen, den Aufwand zu ver güten; daß man ihn nun demungeachtet einen Lheil des Verdienstes überläßt, finde ich sehr angemessen; allein man nehme an, daß in einer Arbeitsanstalt ein Sträfling 2 Gro schen täglich verdiene, daß er 4 Jahre darin sei, so wird er Mit mehr als 60 Thlr. aus dieser Anstalt weggehen. Das scheint mir zu viel, und ich wünsche nur, daß man die Re gierung ersucht, jene Antheile geringer zu normiren, ohne des halb bestimmte Anträge zu machen. Vkcepräsident 0. Deutrich: Ich bitte zu bemerken, daß dies zur l.tz. gehört. Secr. Hartz: Ich habe geglaubt, es hier stellen zu müs sen ; sonst glaube ich, es würde wohl zum 7. Artikel gehören; doch das kann gleich sein. v. Biedermann: Ich hatte bei der vorigen Sitzung geäußert, daß ich zwei Anträge in Bezug auf die Zuchthaus strafe stellen wollte, und daß ich zweifelhaft sei, ob sie zum allgemeinen oder speciellen Lheil der Berathung gehörten. Bei nochmaliger Ueberlegung habe ich mich überzeugt, daß der eine zur Berathung deß 7. Artikels gehört, und ich habe diesen, dem gefaßten Kammerbeschlusse gemäß, schriftlich bei dem Präsidenten eingereicht, von dem zweiten glaube ich aber, daß er zum allgemeinen Lheil gehört; ich muß nur fürchten, daß das heute zu weit führen möchte, und ich erlaube mir die Frage, ob er nicht bis zur nächsten Sitzung verschoben werden könnte. Referent Prinz Joha nn: Vielleicht wäre es doch geeig net, wenn der Antragsteller ihn zur Unterstützung brächte. v. Biedermann: Ich habe Bedenken gegen die lebens längliche Zuchthausstrafe. Ein Leben ohne alle Hoffnung, die Überzeugung, daß auch die größten Anstrengungen, die ernstesten Befferungsvorsätze das Dasein eines Menschen durchaus nicht dahin führen können, das Loos eines Menschett wesentlich zu verbessern, ist ein so trostloser Zustand, daß er für schlimmer zu achten ist, als der Tod; er scheint mir der menschlichen Natur zuwider zu sein; denn diese hat die Hoff nung, als das sicherste, oft das einzige Mittel des Trostes im Leiden in die Brust des Menschen gelegt, das laseiste oglii sxersnr», voi vlle entrsts der Hölle des Dante. Das Gebot, aller Hoffnung zu entsagen, möchte,ein Gott ausspre chen, der ewig strafen wollte, aber Menschen sollten es nicht thun. Ein solcher Zustand muß zur Verzweiflung führen, und eS ist auch bekannt, daß in den Strafanstalten südlicher Staa ten, wo die Phantasie lebhafter wirkt, als bei uns, lebens längliche Verurtheilungen nicht selten die Folgen gehabt, daß ein solcher Verurtheilter einen Mord in der Strafanstalt beging, um nur die Todesstrafe zu erleiden. Ich halte aber die lebens längliche Verurtheilung für um so weniger zulässig, da sie
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder