Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
mir als unnöthig erscheint, man mag nun den Zweck der Ab schreckung oder der Sicherstellung gegen neue Verbrechen ins Auge fassen. Wen die Aussicht auf eine 20jährige Zucht hausstrafe nicht von einem Verbrechen zurückhält, den hält auch die Androhung von lebenslänglicher Strafe nicht ab, denn er rechnet darauf, sich durch Vorsicht und Gewandheit gegen alle Strafe zu sichern. Wer 20 Jahre in einer Straf anstalt zugebracht hat, wer darin ein Greis geworden, dem ist Kraft und Muth zu neuen Verbrechen gebrochen. Ich wollte mir daher erlauben, darauf anzutragen, daß über haupt nie über 20jährige Zuchthausstrafe erkannt würde, und diese Strafe bei alten Leuten dahin w.odisizirt würde, daß 60jährige Verbrecher nur mit 10 Jahr und 70jährige nur mit 5 Jahr Zuchthausstrafe belegt würden. Präsident: Freilich ist es wünschenswerth, daß solch ein Amendement statt findet. Ich frage daher die Kammer, ob sie den Antrag unterstützt? Er wird nicht genügend unterstützt. Präsident fährt in der Fragstellung fort und stellt an die Kammer die Frage, ob sie dem Deputations-Gutachten auf der 26. Seite beistimme, nämlich: „man enthalte sich eines Antrags über die Ausweisung ausländischer Verbrecher aus dem Staatsgebiete, weil man von den Königl. Com- missarien die Zusicherung erhalten habe, daß die fragliche Maß- regel nicht ausgeschlossen sein solle." — Wird einstimmig bejaht. Domherr v. Günther: Ein einziger Gegenstand scheint hier noch besprochen werden zu können, der vielleicht auch bei der 14. oder 18. tz. als specieller Vorschlag zur Sprache gebracht werden könnte. Ich gebe ihn, aber nicht als Antrag, sondern nur als Bemerkung. Er betrifft die Geldstrafen und zwar in -jenem Falle, wo sie alternativ mit den Gefängnißstrafen ange ordnet sind. Häufig hat man im Publikum gehört, wenn bei einem Vergehen der Reiche mit-Geld-, derAermere mit Gefängnißstrafe belegt wird, daß man glaubt, es habe der Reiche gegen den Aermeren eine Begünstigung erfahren. Ich bin überzeugt, daß diese alternativen Strafen nicht zu vermei den sind und beibehalten werden müssen, und um nun jene dem Strafzweck nicht förderliche Meinung im Publikum zu beseitigen, scheint es mir zweckmäßig, daß in allen Fällen, wo Geld- und Gefängnißstrafe alternativ angedroht werden, die Geldstrafe als eigentliche und die Gefängnißstrafe als subsidia rische bezeichnet werden, so daß der Gesetzgeber gleichsam an deutete: „Es wird dieses Vergehen mit Geldbuße gestraft; da jedoch die Geldstrafe den Aermern zu sehr drücken, vielleicht feine Verhältnisse zerrütten könnte, solle es ihm aus billiger Rücksicht auf seine Umstände freistehen, sie durch Gefängniß strafe abzubüßen." Meine Meinung ist nicht, daß dies in extenso in dem Gesetze ausgesprochen, sondern daß es durch die Stellung der Strafdrohung angedeutet werden soll. Auf die Frage des P r ä si d e n t e n an den Sprecher: Ob er einen Antrag stellen wolle? erwiedett derselbe, daß er es nur als eine Bemerkung ausspreche, die vielleicht bei der Redaktion berücksichtigt werden könnte. Referent Prinz Johann: Es würde vielleicht noch nöthig sein, damit die Debatte nicht gar so lange aufgehalten wird, Beschluß zu fassen über den Termin zur Einbringung der Vorschläge zu den 31 folgenden Kapiteln des Gesetzentwurfs; und ich erlaube mir den Vorschlag, diesen Termin bis heute über acht Tage zu Mittag zu stellen, damit wir so schnell als möglich mit der Berathung fortfahren können. Ist es der Fall, daß wir vor der Weihnachtszeit den allgemeinen Theil zu Ende bringen, so wäre es zu wünschen, haß nach den Feiertagen gleich mit derBerathung des speciellen Theilsange fangen werden könnte. Zu diesem Zwecke würde der Antrag be- hülslich sein, weil vor den Feiertagen der Termin noch abläuft, um die Vorschläge vor Beginn der Session in der Deputa tion mit den Antragstellern durchgehen zu können. Präsident: Wenn dieser Vorschlag angenommen würde, so würde der Termin ablaufen bis den 19. dieses Monats Mittags. Da sich Niemand zum Widerspruch erhebt, so schließt der Präsident die Sitzung und bringt die Fortsetzung der heutigen Berathung auf die Tagesordnung. Zehnte öffentliche Sitzung der l. Kammer am 13. December 1836. Eingänge aus der Registrande. — Schluß der allgemeinen Berathung über den Bericht den Entwurf des Criminalgs- setzbuchs betr. — Berathung und Beschlußnahme über die Dekrete, das provisorische Steuer- und Abgabengesetz für das Jahr 1837 und den Beitrag der alterbländischeN Rit terschaft zu den außerordentlichen Staatsbedürfnissen in den Jahren 1830 und 1831 betr. Die Sitzung (in welcher 37. Mitglieder gegenwärtig) be gann gegen halb 11 Uhr mit Vorlesen des Protokolls der vor hergehenden, und da eine Erinnerung gegen dasselbe nicht ge macht wird, genehmigt man es, und die Mitglieder v. Mink witz und v. Welk unterzeichnen dasselbe mit. Zur Registrande war eingegangen: 1) Protokoll-Extrakt der H. Kammer vom 6. Decbr., das Königl. Dekret wegen der Landtagsordnung betr. , Vicepräsident v. Deutrich: Ich glaube, daß die erste Kammer über diese Angelegenheit schon dadurch Beschluß ge faßt hat, daß sie das' an sie gerichtete Dekret gleich an die H. Kammer gelangen ffeß, da es nicht nöthig exachtet wurde, Et was darauf zu erwiedern. Auch die H. Kammer (f. die Ver handlungen derselben in Nr. 13. d. Bl. S. 164.) ist mildem Inhalte des Dekrets einperstanden,. hüt aber in'Hinsicht der Landtagsordnung den Vorbehalt gemacht,.- wenn es. für, einen einzelnen Fall nothwendig befunden werde, abzuweichen,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder