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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Ansicht Beifall findet, sich die Nothwendigkeit einzelner Verän derungen in den Paragraphen ergeben könnte. v. Carlowitz: Es muß doch in dem Ermessen der Kammer bleiben, ob die Debatte hier statt finden soll oder später; ich muß dies bemerken im Interesse der so kost baren Zeit, daß wir über diese Formfrage uns fassen. Wo hin die Selbsthülfe zu versetzen sei, darüber liegt ein Antrag noch nicht vor. Ich sehe daher nicht- ein, wie die Entscheidung der geehrten Kammer ohne einen solchen stattfinden könnte. Wir würden uns dann nicht heraussinden. Sobald nicht Anträge vorliegen, könnte die Debatte abgeschlossen werden, wenn das Präsidium fragte, ob solche hier oder später stattsin- den solle? Bürgermeister Hübler: Der geehrte Antragsteller hat Vorschläge zum speciellen Theile des vorliegenden Gesetzent wurfes angekündigt; diese Freiheit wird ihm verfassungsmä ßig nicht abzuschneiden sein. Die Frist dazu läuft, so viel ich weiß, bis zum nächsten Montag Mittag. Ich glaube, diese Frist und die Einreichung der v. Güntherschen Vor schläge wird abzuwarten sein, und die Diskussion Darüber erst dann beginnen können, wenn sie schriftlich vorgelegen haben. Jetzt scheint mir jede diesfallsige Debatte nutzlos, ob wohl es erwünscht gewesen wäre, wenn Hr. V. Günther die bezüglichen Vorschläge an die allgemeine Berathung ange knüpft hätte. Vicepräsident v. Deutrich: Das ist auch meine Mei nung. Präsident: Da ein Antrag noch nicht vorliegt, so würde dies erledigt sein, wenn weiter Niemand zu sprechen wünscht. Secr. v. Zedtwitz: Unwillkührlich sind wir in eine Diskussion über die Frage verwickelt worden, ob die Einthei- lung in öffentliche und Privatverbrechen angenommen oder verlassen werden solle. Der Hr. Antragsteller hat seine Gründe für deren Annahme bereits aufgestellt, die Deputation dagegen hat ihrerseits wieder Gründe dafür angegeben, warum sie sich mit dem Plane, der im Gesetzbuche befolgt ist, einverstanden erklärt. Ueber Eins oder das Andere wird man sich nun aber hier entscheiden müssen; denn nach dem Berichte der Deputa tion ist die Frage über den im Gesetzbuche befolgten Plan zur allgemeinen Diskussion über das Gesetzbuch gezogen und aus gesetzt worden, und es soll nicht erst eine neue Diskussion darü ber wieder bei dem speciellen Theile eröffnet werden. Auch würden wir, wenn der Hr. Antragsteller bei jedem einzelnen Kapitel eine Sichtung vornehmen und das, was er zu Pri vat- oder zu öffentlichen Verbrechen rechnet, angeben wollte, in der That in eine sehr weitläufige Diskussion geführt werden. Schon der Hr. Staatsminister hat bemerkt: wie schwer die Grenzlinie hin und wieder zu finden sei, wenn von öffentli chen und Privatverbrechen die Rede ist. Auch wir würden daher hierüber in häufige Diskussionen gerathen. Will der Hr. Antragsteller bei einzelnen Kapiteln eine Veränderung in Vorschlag bringen, so mag er dies immerhin thun, aberden Plan des Gesetzbuches im Ganzen möchte ich mir doch durch aus nicht angreifen und stören lassen. Vicepräsident v. Deutrich: Ich muß die Rechte der Kammermitglieder gegen den Hrn. Secretair wahren, daß darüber solle abgestimmt werden können, ob Jemand von uns gezwungen werden könne, ein Amendement, das er zum spe ciellen Theil stellen will, jetzt zu stellen oder dessen verlustig zu sein. Das geht doch zu weit. Wir haben uns beschränkt auf schriftliche Amendements unter Annahme einer Frist. Aber deshalb kann doch Niemand genöthigt werden, ein Amende ment, das man zu einem spätern Theil des Gesetzentwurfs bringen will und tompeMve annoch bringen kann, früher, als dies nöthig ist, und namentlich jetzt zu bringen. Es hat der Hr. Domherr v. Günther erklärt, daß er ein Amendement künftig stellen wolle. Die Sache ist daher abgethan. Referent Prinz Johann: Wenn ich mich auch gegen die Aeußerung des 0. Deutrich erkläre, so kann ich doch das Recht der Kammer nicht nehmen lassen, bestimmen zu können, ob ein Mitglied seinen Antrag stellen wolle bei dem speciellen Theile oder bei der allgemeinen Debatte. Viceprasident v. Deutrich: Mein Vorschlag ist daher der, daß das geehrte Mitglied sich erklären möge, ob es bei der allgemeinen Debatte seinen Antrag stellen wolle. Secr. v. Zedtwitz: Ich habe dem Hrn. Stellvertreter hierauf bloß zu entgegnen, daß ich geglaubt habe, es treffe der Antrag den Plan des ganzen Werkes, nicht die einzelnen Bestimmungen in dem speciellen Theile desselben. Darüber hat aber die Deputation ihre Ansicht der Kammer eröffnet und sich in ihrem Gutachten dahin ausgesprochen. „Der Plan „des speciellen Lheils beruht auf keiner streng logischen Ord- „nung. Man hat sich vielmehr bestrebt, Dasjenige zusam- „menzufassen, was in der Wirklichkeit und nach der Volks ansicht genau verbunden ist u. s. w." Sonach hat die De putation geglaubt, daß der Gegenstand zur allgemeinen Dis kussion zu nehmen sei, und ich muß auch jetzt noch dafür hal ten, daß der Antrag sich nicht zur Debatte für die einzelnen Kapitel eigne, sondern über den Plan im Allgemeinen nur jetzt zu sprechen sei. Domherr 0. Günther: Ich erkläre hiermit, daß ich meinen Antrag beim speciellen Theile wiederholen und ein Amendement stellen werde. Ob die Kammer es annimmt oder nicht annimmt und darüber diskutirt oder nicht, bleibt ihr überlassen, und somit wäre die Sache für jetzt abgemacht. Präsident: Da ein Amendement nicht vorliegt, so werde ich auch keine Frage zu stellen haben. Und da ich auch im letzten Theile des Deputations-Gutachtens Nichts gefunden, was zu einer Fragstellung Veranlassung gebe, so wird auch hierüber eine Frage nicht zu stellen sein. Wenn der hochge stellte Referent Etwas weiter nicht zu bemerken hat, so wird die allgemeine Debatte hier für geschlossen erklärt werden können. — — Der Präsiden t geht hieraufzum zw eiten Theile der heutigen Tagesordnung über, nämlich zur Berathung des Berichts der 2. Deputation der I. Kammer über den Ent-
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