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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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wurf eines Gesetzes: die Erhebung der Steuern und Abgaben für das Jahr 1837 betreffend. — Es besteigt der Referent v. Crusius die Rednerbühne und trägt zuvörderst das Dekret vom 14. Novbr. 1836 nebst den dazu gehörenden Motiven, so wie auch das Deputations- Gutachten der 2. Deputation der II. Kammer (s. dasselbe, so wie die Verhandlungen der II. Kammer über den betreffenden Gegenstand in Nr. 7i d. Bl. S. 69. flg.) vor. Hierauf bringt Referent aus dem Berichte der 2. De putation der I. Kammer die ersten Sätze zum Vorträge, wel che im Wesentlichen Folgendes enthalten: Hinsichtlich der allgemeinen Fragen (siehe Nr. 7. d. Bl. S. 70.): „Ob eine provisorische Steuerbewilligung nicht auf einen kürzery als einjährigen Zeitraum beschrankt werden könne? und ob nicht eine Ermäßigung der Steuern und Abgaben für das nächstkvmmende Jahr zu beantragen sei? " welche in der zwei ten Kammer durch unbedingte Annahme des Gesetz-Entwurfs verneinend entschieden worden sind, hat die Deputation diese Ansicht getheilt und glaubt der speciellen Begründung ihrer Meinung durch Beziehung auf die im jenseitigen Deputations- Gutachten enthaltene gründliche Beleuchtung dieser Fragen über hoben zu sein. — Allein sie konnte den Wunsch nicht unter drücken, daß in Zukunft dergleichen Fälle, welche die ständische Wirksamkeit bei Bewilligung der Steuern und Abgaben sehr beschränken, möglichst vermieden werden möchten, und stellt daher anheim, bei Berathung des Budjets zu erwägen, ob. nicht diesem Uebelflande vielleicht durch Verlängerung der näch sten Finanzperiode bis mit dem Jahre 1840 begegnet werden könne. — Ebenso wenig scheint es einem Zweifel zu unterliegen, daß man sich vor Berarhung des Staats-Budjets, mithin vor erlangter Kenntniß des Umfangs der Staatsbedürfnisse und der zu Bestreitung derselben vorhandenen Mittel aller Anträge auf Herabsetzung der Steuern und Abgaben zur Zeit noch enthalten müsse. Was nun den Inhalt des Gesetz-Entwurfs im Einzelnen anlangt, so findet die Deputation zur tz. I. 8ud I. und II. (Nr. 7. d. Bl. S. 69.) um so weniger Etwas zu erinnern, als darin lediglich die einjährige Verlängerung der mit ständischer Anstim mung in dem Gesetz vom 14. November 1834 festgestellten Steuer- und Abgaben-Bestimmungen enthalten ist, und die ein zige Modifikation der letzteren rücksichtlich der Aufhebung des im Gesetz vom 23. December 1833 und der Verordnung vom 18. März 1834 bestimmten Unterschiedes bei Erhebung der Aeeis-Grundsteuern zwischen den im Auslande und den im In lands wohnhaften Eigenthümern steuerbarer Grundstücke, aus den in den Motiven zum Gesetzentwürfe ausgesprochenen Grün den nicht nur vollständig gerechtfertiger, sondern sogar nothwen- dig erscheint. — Referent bemerkt hierzu, daß er weiter Etwas anzu führen nicht für nöthig finde, da das Gesetz sich bloß auf die Abgaben beziehe, wie sie mit ständischer Bewilligung erhoben werden. Staatsminister von Ze sch au: Die geehrte Deputation hat in ihrem Berichte unter Beziehung auf die in der II. Kam mer stattgefundenen Verhandlungen bereits vollständig aus- einandergcsetzt, weshalb ein provisorisches Steuerausschreiben unvermeidlich ist; ich habe daher nur hinzuzufügen, wie die geehrte Kammer gewiß überzeugt sein kann, daß die Staats regierung nur ungern zu solchen Maßregeln schreitet. Aber es war allerdings unvermeidlich, und der Hauptgrund dazu liegt in der weder durch die Schuld der Staatsregierung, noch der geehrten Kammer veranlaßten langen Dauer des letz ten Landtags. Werden die Landtage für die Folge in kürze rer Zeit beendigt, so wird sich dieser Uebelstand beseitigen, und es wird nur noch eine nähere Erwägung bedürfen und zu der Berathung über das Budjet das Nöthige vorzubehalten sein, was zu thun sein möchte, um für die nächste Finanzperiode ein ähnliches Hülfsmittel zu vermeiden. Die Abga ben für das Jahr 1837, für welche das Gesetz berechnet ist, haben unverändert bekbehalten werden müssen, und zwar aus dem Grunde, weil sich jetzt noch nicht übersehen läßt, welche Veränderungen sich bei der Berathung über das Bud jet etwa ergeben dürften, und welche Ansichten und Meinun gen sich in Bezug auf diese oder jene Abgabe zeigen werden. Die Staatsregierung von dem Wunsche durchdrungen, schon für das Jahr 1837 einige Erleichterung ekntreten zu lassen, hat deshalb auf das Budjet eine Summe von 50,000 Khlr. gebracht, um die Städte und das Land von gewissen Mili- tairlcistungen von Anfang des Jahres 1837 an zu befreien. Es ist auch gegen die 2. Deputation der II. Kammer, welcher das betreffende Dekret vorliegt, der Wu.ssch ausgesprochen, bald möglichst einen diesfallsigen Beschluß einzuleiten, damit schon mit Eintritt des neuen Jahres diese Erleichterung statt finden könne. Ziegler und Klipphausen: Ich bin allerdings überzeugt, daß das Ausschreiben nöthig sein wird. Es ist aber sehr zu wünschen, daß dem Lande Erleichterung zu Theil werde, da doch durch die indirekten Abgaben große Wortheile den Staatskassen zugehen. Dies kann jedoch jetzt noch nicht übersehen werden, weil zur Zeit der Rechenschaftsbericht noch nicht berathen ist. Es läßt sich daher nicht anders machen, als daß das Provisorium für das Jahr 1837 in der Art an genommen werde, wie es die Deputation vorgetragen hat, und wie es auch von der II. Kammer bewilligt worden ist. Der Präsident stellt hierauf die Frage, ob dieKammer gemeint ist, die im Decrete S. 352 der Landtagsakten unter I. und II. speciell benannten Abgaben für das Jahr 1837 zu be willigen? Dies wird einstimmig bejaht. Hierauf fährt der Referent mir Vorlesen des Deputa tions-Gutachtens fort: Die III. Unterabtheilung der §. 1. (vgl. Nr. 7. d. Bl. , S. 70.), welche die in Gemäßheit des Particularvertrages mit der Oberlausitz regulieren Abgabenverhältnisse des genann ten Landestheiles betrifft, hat die Deputation zu Untersuchung und Vergleichung der einschlagenden Verfassungs- und Ver tragsbestimmungen, so wie der Schlußverhandlungen derjenigen ständischen Deputation, welche zu Ausführung des ebengedach ten Particularvertrags erwählt worden war, veranlaßt, und es haben die Resultate derselben zu der Ueberzeugung geführt, daß die für die Oberlausitz ausgeworfenen Beitrasgsquoten durch gängig dem Particularvertrage gemäß festgestellt worden sind, und daß auch die, laut einer dem Gesetz-Entwürfe beigefügten Berechnung snb S. 358. der Oberlausitz gewährte Zinsenver- gürung von 2099 Thlr. 2 Gr. wegen Vernichtung der aus dem Chur - Braunschweigischen Hypothekenanlehn herrührenden Obligationen, nicht nur auf Gründen der Bissigkeit beruhet.
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