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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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also wird wohl wegen der ersten Schrift der besondere Dank der Kammer für die Uebersendung auszusprechen und dieselbe an die Deput. wegen des Criminalgesetzbuchs zu bringen sein, und die zweite zur Bibliothek gehören ? Einstimmig Ja. 7) Lock. Bericht der außerordentlichen Deputation gegen die eventuelle Wahl des Hm. Buchhändler Barth als Ab geordneten und Hm. Kaufmann Heinrich Poppe's rc. Wahl zum Stellvertreter des Abg. Albert Dufour-Feronce sämmtlich zu Leipzig (zum Druck und auf eine Tagesordnung). 8) Pro tokollextrakt der I. Kammer Som 13. Decbr. 1836 über das provisorische Steuer- und Abgabengesetz für das Jahr 1837. Präsident: Dieser Gegenstand wird an die 2. Depu tation zur Fertigung der ständischen Schrift zurückzugeben sein. Staatsminister v. Ze schau: Ich glaube auch hier, wie ich es bei der I. Kammer gethan, die Erklärung geben zu müs sen, daß, da eine vollständige Uebereinstkmmung der beiden Kammern vorhanden ist, die Staatsregierung unerwartet der ständischen Schrift das Ausschreiben erlassen könne, weil die Zeit drängt. Präsident: Ist die Kammer mit dieser ministeriellen Erklärung einverstanden? — Ja! — 9) Lock. Protokollextrakt der I. Kammer vom 13. Decbr. 1836 über das Dekret wegen des Beitrags der alterbländischen Ritterschaft zu den außerordentlichen Staatsabgaben für das Jahr 1830 und 1831 (an die 2. Deputation). 10) Lock. Die Stadträthe zu Dresden, Leipzig, Bautzen, Zittau, Ca- menz und Löbau bitten um Vermittelung der Uebernahme der Quartiergelder für die in ihren Städten garnisonirenden Ptabs- und Oberofsiziers auf die Staatskasse (an die2. Depu tation). 11) Der Abg. Messet überreicht eine Petition nebst zwei Schriften über die physische Erziehung der Jugend des Lieutenant und Direktor eines gymnastischen Instituts Adolph Ludwig Werner zu Dresden, welche er zu der sinni gen macht. Präsident: Da sonach der Antrag des Hrn. Werner durch den Beitritt des Hrn. Abg. Messel die Eigenschaft einer ständischen Petition erhalten hat, so habe ich die Frage zu stel len: ob die Kammer verfügen will, daß diese Petition an die 3. Deputation zur Begutachtung abgegeben werde. Ein stimmig Ja. Ich habe der Kammer noch mitzutheilen, daß der Abg. Hr. Todt nachträglich sein Außenbleiben in letzter Sitzung durch plötzliches Uebelbesinden entschuldigt hat, und daß der Abg.Hr. v. Runde für angemessen gefunden hat, in der heutigenSitzung nicht zu erscheinen. Hierauf wird zur Tagesordnung übergegangen, nämlich' zum Bericht der außerordentlichen Deputation der U. Kam mer, die ständische Funktion des Abg. 0. Runde betr., und es ersucht der Präsident den Referenten seinen Vortrag zu halten. Referent Abg. Atenstadt besteigt die Nednerbühne und bemerkt Folgendes: Die außerordentliche Deputation hat den Auftrag erfüllt, den die Kammer in ihre Hände gelegt hat, es es ist ihr aber schwer geworden. Schwer, weil sie genöthigt war, sich von den Gefühlen der Achtung und Freundschaft zu trennen, die sie so gern in Berücksichtigung zieht. Indessen von dem Augenblicke an, da sie sich überzeugt hielt, den Sinn der Verfassungs-Urkunde aufrecht zu erhalten, war sie der Meinung, daß ihr der Weg vorgezeichnet sei, den sie einzu schlagen hatte. Sie hat die Ansichten und Gründe mitgetheilt, von denen sie geleitet worden, und es wird nun auf den Be schluß der Kammer ankommen, ob ich den Bericht vor Anfang der Debatte vorzulegen habe. Da Niemand deshalb Etwas äußert, so verliest der Re ferent den Bericht. Der Eingang desselben stellt die in der 1. öffentlichen Sitzung gegebene Veranlassung (vergl. Nr. 2. d. Bl. S. 18flg.) dar, aus welcher die Begutachtung des fragl. Gegenstandes hervorging; dann heißt es weiter im Berichte: I. Die Centtalcommission iss zu Folge der Verordnung vom 7.Marz1835 §.3. dem Finanzministerium unmittelbar unterge ordnet, mit Ausführung aller zur Vorbereitung eines neuen Grundsteuersystems erforderlichen Veranstaltungen, namentlich nach H. 7. in Bezug auf Vermessung, Abschätzung und Katastri- rung beauftragt, rücksichtlich aller andern Behörden, mit Aus nahme der Ministerien, auf den Communicationsweg gewiesen, zu Verfügungen an die Obrigkeiten und Unterbehörden, An nahme ihrer Berichte, zu Anordnungen an dieselben und zu Ent scheidung von Beschwerden gegen das Verfahren der von ihr zu Ausführung ihrer Geschäfte verwendeten Personen §. 5. und 6. ermächtigt, und dazu, sofern nicht besondere, den einzelnen Mitgliedern ertheilte Auftrage hiervon eine Ausnahme machen, nach §.4. collegialisch gebildet. Sie besteht außer dem Vor stand, welcher schon als Staatsbeamter anderwärts in Funktion steht, aus drei Mitgliedern, von welchen das eine ebenfalls schon im Staatsdienste angessellt gewesen, und nur aus einem Dienstverhältniß in das andere mit Beibehaltung der dort ge nossenen Emolumente übergegangen, übrigens zunächst mit der Leitung des Vermessungsgeschäfts beauftragt worden ist. — Nur die beiden andern Mitglieder, 0. Runde und v. Hor- nemann, haben vorher in keinem dienstlichen Verhältniß zum Staat gestanden; sie sind beide nach dem vorgelegten Ernen nungsdekrete vorzugsweise mit der Bearbeitung und Beaufsich tigung des Abschätzungsgeschaftes beauftragt und dahin eidlich verpflichtet worden: daß, nachdem ihnen der Auftrag ertheilt worden, an den Geschäften der zur Vorbereitung eines neuen Grundsteuersystems verordneten Centralcommission in der Ei genschaft eines Mitgliedes derselben Lheil zu nehmen, sie diesen Beruf nach ihrer besten Einsicht mit Gewissenhaftigkeit und Thä- tigkeit erfüllen, insbesondere auch ihre diesfallsigen Obliegenhei ten nach der für die dabei zu gebrauchenden Landwirthschaftsver- ständigen ertheilten GeschaftSanweisung, so wie sonst nach An ordnung ihrer Vorgesetzten verwalten rc>, überhaupt aber den ihnen ertheilten Auftrag treu und redlich vollziehen rc. wollen. Jedemderselben ist nächst angemessener Auslösung bei auswärti gen Verrichtungen, eine monatliche Remuneration von Einhun dert Thalern zugesichert worden. — In der Pflichrnotul ist das Amt, zu welchem sie verpflichtet worden, als ein Auftrag be zeichnet, auch der Eid, welchen beide geschworen, anders und specieller, als dies nach §.7. des Staatsdienergesetzes vom 7. März 1835 geschehen sollen, geförmelt, nichtsdestoweniger in dem Dekrete, welches unterm 22. December 1835 an den Vor stand der Centralcommission zu ihrer Einführung und Verpflich tung erlassen worden, das Verhältniß, in welches beide zu der Commission getreten, eine Anstellung genannt, über die Zeit, wie lange solche erfolgt, Nichts bestimmt, jedoch Bezug darauf genommen worden, daß selbige der allerhöchsten Genehmigung *
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