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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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LS0 es ja den Wählern in die Hände gelegt, sie können aus-1 klärt, nicht in den Staatsdienst zu treten. Die Staatsre- sprechen, wir erhalten dem AbH. 0. Runde unser Vertrauen bei! gierung hat dies ebenfalls nicht gewollt, und hat diese ihre seiner veränderten Stellung. Ich habe 'gegen unsere Mimste-! Ansicht ebenso ausgesprochen. Die Verfassungs- Urkunde, rien kein Mißtrauen-aber Sie wissen, meine Herren, wie ge-! indem sie bestimmt, dass einer den Sitz, in her Kammer ver- jährlich in constittttionellen Staaken es ist/wenn wir es wollen! liere, sobald er in den Staatsdienst tritt, hat keinen andern m die Hände der Ministerien legen, einen Stand in den Staats-! Grund, als den, daß die Wähler die neuen Verhältnisse des dienst zu nehmen. So ist die ganze Bestimmung der Constk-1 Deputirten mehr prüfen mögen, ob er in solche Abhängigkeit tution untergraben. Denn wenn wir es wollten in die! gerathen ist, daß er sein freies Wirken in der Kammer nicht Hande der Ministerien legen, dahatten wir es zu verantworten! äußern kann. Wer sich aber nur ein vorübergehendes Ge bei der Mit- und Nachwelt. Ich bin fest überzeugt Vas Mi-! schäft austragen laßt, wer diese Funktion mit der Erklärung, nisterium hat es nicht bezweckt, die Verfassungs-Urkunde zu um- l daß er nicht in dieVerhältnisse und Anwartschaften eines Staats gehen. Ich weiß, daß der V. Runde nur unter der Bedingung! dieners treten wolle, übernimmt,won dem kann man nicht sagen, seine Stelle übernommen, daß ihm seine ständische Wirksam-1 daß er Staatsdiener geworden sei. Einen stärkeren Beweiß keit nicht entzogen werde, und es würde mir sehr leid thun,! der unabhängigen Gesinnungen kann man nicht finden, ei- wenn der v. Runde durch seine Stellung das Vertrauen sei-! nen solchen kann man unmöglich als einen Staatsdiener er- ner Wähler verscherzte, aber die Verfassungs-Urkunde hat uns! kennen. Es würde daher sowohl gegen die Staatsregierung, zu dem Gutachten bestimmt. I als gegen, den v. Runde ungerecht sein, daß man durch eine Abg. Sachße: Die Aeußerung des Referenten, der Aus-! Ansicht der Sache, durch einen seltenen Rigorismus gegen ihn druck des schmerzlichsten Gefühls, welches der Deputation da-! sich dahin aussprechen wolle, er könne nach 71. der Ver bei geworden ist, giebt mir den Schlüssel zu ihrem dem Abg. I fassungs-Urkunde nicht mehr Sitz in der Kammer haben, Runde nachtheiligen Gutachten. Der constituiionelle Eifer! weil er, der als Mitglied der von der vorigen Ständeversamml. hat die Deputation, nachdem sie auf diese nachtheilige Ansicht! in der II. Kammer zur Vorbereitung des neuen Steuersystems, gekommen, über alle weitere Rücksicht hinweggehoben, um nur! erwählten Deputation ganz in den Geist des deshalb angenom- diejenigen Ideen vorherrschen zu lassen, welche jenen Eifer be-1 menen neuen Systems eingedrungen war, welcher der Förderung währen. Es ist schon von einem Redner, welcher vor mir ge-1 desselben nur nützlich sein konnte, zu dessen Ausführung mit- sprochen, erläutert, wie allerdings nach der Verfassungs-Ur-! wirkte. Es würde ebenso ungerecht sein gegen die Staatsre- kunde und dem Staatsdienergesetz der v. Runde keineswegs! gierung darum, weil sie den v. Runde aufnahm, diesem den als in den Staatsdienst eingetreten zu betrachten ist; dieser »Sitz in der Kammer zu verweigern, denn sie bezweckte damit Ansicht bin ich auch und füge noch einige Gründe hinzu, wel-i nur das, was allgemein gewünscht wird, jene Ausführung che zugleich die Widerlegung meines verehrten Freundes, des I im Sinne der von derselben genehmigten Kammerbeschlüffe Abg. Eisenstuck, bezwecken. Wenn man das Staatsdienerge-! nach Möglichkeit zu fördern. Die Kammer selbst wird sich setz nicht als eine Auslegung der tz. 44. der Verfassungs-Ur-! derUeberzeugungnichtentschlagen, es kommeimmer daraufan, künde nimmt, so weiß man nicht, wer Staatsdiener ist. Der! welche Ansicht sie fassen will, ob eine strenge oder eine mil- SLaatsdiener ist für öffentliche Zwecke im Staatsdienste.! dere, ja selbst, ob sie nicht gerade die entgegengesetzte Ansicht Werden keine Grenzen gezogen, so ist der Chausseewärter ebenso! für die strengere nehmen will. Es würde aber auch in der gut Staatsdiener,wie der Rath, denn er arbeitet imStaatsdien-! Lhat seinem Wahldistrikt nicht gedient sein, wenn man in der sie, er wird angenommen und steht in Beziehung zu gedachten! Absicht dem Deputations - Antrag belträte. Es würden Mo- Gesetz. Ich muß die Gerechtigkeit und Billigkeit der Kammer! nate vergehen, ehe er selbst oder ein Andrer wieder gewählt würde sür V.Nunde um so mehr in Anspruch nehmen, da das Deputa-! und in die Kammer eintreten dürste. Auch ist sogar die Mög- tions - Gutachten gegen ihn mit Unterdrückung Alles dessen, ilichkeit vorhanden, daß die Staatsregierung die Sache an den was sür ihn spricht, also ausgearbeitet worden, daß, wenn man! Staatsgerichtshof zur Entscheidung brachte, ob sie nicht hin- die wider ihn aufgestellten Momentein Erwägung bringt, man! längliche Gründe hatte, v. Runden die Zusicherung zu geben, zu derAnsichthingezogenwird, es sei dem v. Runde der Sitz in I wie er durch Uebernahme jenes Auftrags nicht in den Staats- ver Kammer nicht länger zu gestatten. Der Bericht, der nach! dienst trete. Man hält, höre ich, das konstitutionelle Sy- der Landtagsordnung drei Tage vorliegen sollte, ist erst gestern! stem gefährdet, wenn der v. Runde in der Kammer spät den Mitgliedern der Kammer vorgelegt worden. Man I bliebe, aber irrig; denn erstens, wäre er auch, wie doch nicht, ist daher kaum im Stande gewesen/ genugsam zu erwägen,!den Staatsdienern in einiger Hinsicht beizuzählen, so sind die was vorzubringen sein möchte. Daher bitte ich, die wenigen! Ansichten im Lande über die Staatsdiener keineswegs so, daß Gründe, die ich mir aüfzustellen erlaube, wohlwollender Er-! man glauben sollte, es würde daraus in seinem Wahldi- wägung zu würdigen. Bei jedem Contrakt muß das berück-! strikte Unzufriedenheit hervorgehn, wenn er in seinen jetzigen sichtigt werden, was die Paeiscenten unter sich verabredet! Verhältnissen bliebe, denn die neuen Wahlen haben gezeigt, und bedungen, was sie mit dem Vertrage beabsichtigt und! wie gern man auch Staatsdiener in die Kammer aufnimmt, gewollt haben. Nun hat v. Runde, als er sich zum Ein-! Wir werden wohl nicht an Freisinnigkeit England und Frank tritt in die Central-Commission verstand, ausdrücklich er-! reich überbieten; allein in der Französischen Deputirtenkam-
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