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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-11-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Landtags beabsichtigt wird, wird Ihnen durch den Vorsitzenden! Staatsminister eine Uebersicht mitgetheilt werden. ! Mit der festen Ueberzeugung, daß der den Sachsen eigen- thümliche Geist der Arbeitsamkeit, der Ordnung, der Gesetz lichkeit, der Achtung für Religion und für bestehendes Recht, auch Sie, Meine Herren Stände, im Laufe dieser Verhand lungen begleiten wird, lege ich diese, für das Vaterlands wohl so wichtigen Arbeiten in Ihre Hände, und lebe der Zu versicht, daß der heut beginnende Landtag, unter dem Schu tze unserer Verfassung, seegensreiche Früchte für das Vater land tragen und das schöne Band des gegenseitigen Vertrauens immer fester schlingen wird." Uebersichtliche Mittheilung, vorgelesen von Sr. Excellenz, dem Herrn Staatsminister von Lindenau. . Die Arbeiten des letzten Landtags waren so zahlreich und in alle Theile der Staatsverwaltung so tief eingreifend, daß der seitdem verstossene zweijährige Zeitraum zur Ausführung des S dort Bcrathencn und Beschlossenen sorgsam benutzt werden mußte, und die Regierung findet eine Beruhigung darinnen, mit nichts Wesentlichem in Rückstand verblieben zu sein und dasje nige vorbereitet zu haben, was der Gegenstand dieses Landtags sein soll. In Folge jener von Regierung und Standen gefaß ten Beschlüsse, wurden in den verschiedenen Zweigen der Staats verwaltung wichtige Veränderungen und Verbesserungen vorge nommen, die Rechtspflege vereinfacht und formell und materiell vervollkommt, Kirche und Schule belebt und ermuntert, die eigentliche innere Verwaltung durch eine über alle Theile sich er streckende neue Gesetzgebung vervollständiget, die Erfüllung der Militairpflicht erleichtert, dem betriebsamen Sachsen durch die Gewährung größerer Handelsfreiheit eine unversiegbare Quelle des Erwerbs eröffnet, und durch Umgestaltung aller indirecten Abgaben und Vorbereitung eines neuen Grundsteuer-Systems die schwere Ausgabe einer rationellen Abgaben-Vertheilung theils gelöst, thoils eingeleitet. Die Resultate der vollbrachten und der dem jetzigen Land tage vorzulegenden Arbeiten sind in der Hauptsache folgende: Die Aufhebung der evangelischen Consistorien zu Dresden und Leipzig wurde im vorigen Jahre verfügt und deren Rechts pflege-, so wie zum Lheil die der katholischen Consistorien zu Dresden und Bautzen, den Appellations- und Untergerichten übertragen, wahrend die Verwaltungs-Angelegenheiten an die Kreisdirectionen und an das evangelische Landes-Conststorium übergingen. Die zweckmäßigere Abgrenzung der Ephoralbe- zirke wurde begonnen, den städtischen Gelehrtenschulcn wurden zu ihrer bessern Ausstattung Zuschüsse aus den Staatskassen ver- willlget, und im Sinne des Volks-Schulgesetzes auf die Ver besserung des Volks-Unterrichtes hingewirkt. Ist somit für Kirche und Schule bereits manche Verbesserung erreicht worden, so bleibt dem jetzigen Landtage doch noch Vieles nachzuholen übrig, da die für gelehrte und Volks-Schulen gemachten Ver- willigungenund Verwendungen weder dem Zwecke, noch den Be dürfnissen gnügend entsprechen. Ueber „die Vertheilung der Parochkal-Lasten," „die Begründung einer Wittwen-und Waisen-Casse für Kir chen- und Schuldiener," neue akademische Gesetze, die Rechtsverhältnisse derStudi- renden betreffend,".. „die Ressort-Verhältnisse des Ministerium des Cultus zu den ill Lvrmxelins beauftragten Staatsministern, und „die Ausübung des dem Staate zustehenden M-is viroa. savrs über die katholische Kirche" werden dem Landtage besondere Vorlagen zugehen. Die Rechtspflege ist durch die bei dem vorigen Landtage be schlossenen und seitdem zur Ausführung gebrachten Organisa tionsgesetze wesentlich befördert worden. So viel Schwierigkeiten die Ziehung einer fest bestimmten und in der Anwendung auf einzelne gegebene Falle sofort er kennbaren Grenzlinie zwischen Verwaltung und Justiz darbot, so haben sich doch bei der Ausführung des Gesetzes über Compe- tenz-Verhältnisse wenig Zweifel ergeben, die nicht durch ge meinschaftliches Einverstandniß zu. lösen gewesen wären, und noch ist von keiner Seite ein derartiger Conflict zur Entscheidung an den Staatsrath gebracht worden. Besonders wohlthatig hat sich die Ordnung des Instanzen zuges in seiner Stufenfolge und die Errichtung von vier Be- zirks-Appellationsgerichten nebst einem Oberappellationsgerichte erwiesen. Dhnerachtet ihrer kurzen Dauer, hat sich die Zahl der Reste bei mehreren ganz erledigt, bei andern vermindert, und die Rechtspflege an Schnelligkeit, so wie durch vermehrte Auf sicht an Kraft und Vertrauen gewonnen. Auch auf die Thatigkeit der Untergerichte hat die neue Ver fassung bereits günstig eingewirkt, wenn auch die Mängel ihrer Organisation einer freiem und kräftigem Entwickelung des rich terlichen Amtes annoch hinderlich werden, und so sehr auch ihre Zeit und Kraft durch die gleichzeitige Ausführung mehrerer sehr umfassender administrativer Gesetze in Anspruch genommen war. Mußte ihre Wirksamkeit, wie schon die vermehrte Zahl der zur Bestrafung gekommenen Verbrecher nachweis't, sich großen- theils der Criminal-Rechtsflege zuwenden, so würde man doch Unrecht thun, nach diesem Verhaltniß auf eine gesteigerte De moralisation schließen zu wollen: gewiß hat jene Erscheinung zum großen Theil ihren Grund in der vermehrten Aufmerksam keit der Justiz- und Polizei-Behörden, und in ihrem bessern Zu sammenwirken. Für diese Ansicht spricht wenigstens der Um stand, daß in den letztem Jahren viele längst begangene Verbre chen zur Bestrafung, und Frevelthaten an das Licht kamen, de ren Entdeckung früher fast nie gelang. Wenn übrigens die Ue berzeugung , daß nur in seltnen Fällen ein begangenes Verbre chen unentdeckt und unbestraft bleibt, wohl noch mehr als die An drohung harter Strafen von jener Begehn abhalt, so wird die erhöhte Thätigkeit in diesem Zweige der Rechtspflege eben so sehr zur Verhütung der Verbrechen, als zur Erleichterung der Ge richte, beizutragen vermögen. Nebst der Ausführung der beschlossenen, Gesetze und der laufenden Verwaltung, mußte die Regierung darauf bedacht sein, den Nechtszustand durch die Gesetzgebung zu verbessern
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