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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Referent Abg, Atenstadt: Ach hätte wohl gewünscht, daß die Ansicht der Deputation einer Berücksichtigung gewür digt worden: daß selbst, wenn der Fall vorhanden gewesen, die Verfassungs-Urkunde zu erläutern, dies nicht durch das Staats dienergesetz geschehen können, weil am Landtage, an welchem solches behandelt worden, eine solche Erläuterung noch gar nicht beantragt werden können. Ach kann mich nie überzeugen, daß das Staatsdienergesetz die Verfassungs-Urkunde habe erläutern sollen. Nach Z. 152. der Verfassungs-Urkunde kann dies nie die Absicht desselben gewesen sein. Präsident: Der Eintritt des Abgeordneten v. Runde in die Commission, die den Zweckchat, die Grundsteuerverhältnisse zu reguliren, hat die Diskussion veranlaßt, welche von einer großen Theilnahme in der Kammer zeugt. Es ist hier nicht über die Person zu sprechen, sondern über die Princkpfrage, welche sich an ihr Bleiben oder Ausscheiden knüpft. Die Deputation hat geglaubt, daß man heg Staatsdienst von dem Begriffe Staatsdiener scheiden und zwei Gassen Staatsdiener an nehmen müsse, einmal im Sinne des Staatsdienergesetzes und dann nach §. 42. der Verfassungsurkunde, welche überhaupt für ihre Dienstleistung der Staatsregierung verantwortlich sind. Man stellt dabei aber die Principfrage an die Spitze: ob nicht die Constitution selbst beeinträchtigt erscheinen möchte, wenn der Abgeordnete als unbezweifelt im „Staatsdienst" befindlich, län ger in der Kammer bliebe und nicht den Wahlmännern überlas sen würde zu entscheiden, ob sie nach seinem Eintritte in das neue Verhältniß noch dasselbe Vertrauen zu ihm hätten, als früher bei seiner Wahl. Es wurde die Wahlfreiheit bezeichnet als der Grundstein der Constitution und die Erhaltung dieser Wahlfrei heit als die theuerste Pflicht der Stände. Allein die Meinung der Deputation und mehrerer Mitglieder der Kammer selbst und die der Regierung und anderer Abgeordneten über die Beurtheilung des vorliegenden Falles stehen sich entgegen. Es wurde von letz tem erklärt, daß sich in tz. 44. der Verfassungsurkunde selbst da rauf bezogen worden sei, daß die Verhältnisse der Staatsdiener naher geregelt werden sollen. Diese Feststellung und nähere Erörterung der Gtaatsdienerverhättnisse sei durch das Staats- dienergesetz erfolgt, und so lange dieser Begriff gesetzlich allein feststehe, könne kein anderer weiterer Begriff durch anderweite Ansichten für jetzt als festgestellt angesehen werden. Denn wo hin soll es führen, wenn man nach der Meinung der Deputa tions-Mitglieder einmal weiter gehen wollte, als die Bestim mung des Staatsdienergesetzes. Man hat hingewiesen auf mehrere Beamte des Landes, welche dann auch unbezweifelt als Stastsdiener in Bezug auf die ständischen Verhältnisse zu betrachten wären, namentlich auf die Mitglieder des ständischen Ausschusses zu Verwaltung der Staatsschuldenkasse auf die Lo- kalabschätzungscommissäre, selbst städtische Beamte, Gerichts directoren rc., und auf die Ungwißheit, wenn man über den einzigen jetzt feststehenden Begriff „Staatsdiener" nach dem Staatsdienergesetz hinausgehen wolle. Soviel hat sich aus den Verhandlungen herausgestellt, daß nicht allein bei der Staats regierung, sondern auch in der Kammer selbst eine Verschieden heit der Meinungen vorwaltet, ob überhaupt in dieser Beziehung der Abg. v. Runde, welcher zu dieser Principfrage Gelegenheit gegeben hat, nach §. 71. der Verfassungs-Urkunde zu beurthei- len sei, und ob man den Begriff „Staatsdiener" trennen könne von dem Wortbegriff„Staatsdienst." Demnach würde ich zur Abstimmung über das Deputations-Gutachten unbedenklich überzugehen haben, wenn man glauben darf, daß dadurch nicht sofort unumstößlicher Beschluß gefaßt werden soll über eine Er läuterung der Verfassungs-Urkunde, über eine Frage, die der dermaligen Sachlage nach noch einer näheren Beurtheilung un terliegen kann, sondern daß überhaupt darüber nothwendig ab zustimmen sei, welche Meinung sich aus der Majorität der Kam mer herausstelle. Sonach wird dieKammer nicht überihrRessort hinausgehen, und im Fall der Annahme des Deputations-Gut achtens nach Erklärung der Staatsregierung zu erwägen sein, welche weitere Anträge, nach Befinden im Verein mit der!. Kam mer, zu stellen sein dürften. Dies sind meine Ansichten von der Sache, und ich weiß nicht, ob von Seiten der Regierung sowohl als der Kammer Etwas dagegen eingehalten wird; aber ich glaube nicht, daß gegen die nunmehrige Fragstellung über den Vorschlag der Deputation auf diese Weise Etwas einzuwenden sein wird. Wenn das der Fall ist, so würde ich fragen: ob nach Maßgabe des Deputations-Gutachtens S. 227. dieKam mer der Meinung sei, daß bei dem Abg. v. Runde der tz. 71. unter b. derVerf.Urkunde vorausgesetzte Fall eingetreten sei? Diese Frage wurde von 60 Mitgliedern gegen 8 bejahend beantwortet. Abg. Nour: Ich bin der Meinung, daß die Deputation das Recht hat zu verlangen, daß zuerst ihr Gutachten bei Nr.M. zur Abstimmung gebracht werde. Abg.v. v. Mayer; Zu M. ist noch keine Diskussion eröff net worden. Präsident: Wenn die Kammer es wünscht und der Refe rent darauf anträgt, so könnte zwar mit der Diskussion über Punct Hl. fortgefahren werden; allein heute würde es wegen Ablauf der Zeit nicht wohl möglich sein, Nachdem der Präsident zur morgenden Tagesordnung die Fortsetzung der Berathung des Berichts, die ständische Funktion des Abg. v. Runde betreffend, und des Berichts, die passive Wählbarkeit des für den Abg, im XVlll. bäuerlichen Wahlbe zirke zum Stellvertreter gewählten Georg Friedrich Kühn, Be güterten zu Kulten, betr. bestimmt hälfe, wurde die Sitzung halb 3 Uhr geschlossen. Vierzehnte öffentliche Sitzung der II. Kammer am 16. December 1836. Vortrag aus der Negistrande. — Fortsetzung und Schluß der Pera- thung über die ständische Funktion des I>. Runde. Die Sitzung beginnt gegen halb 11 Uhr; anwesend sind 68 Mitglieder. — Nachdem das Protokoll der vorhergehenden Sitzung verlesen war und der Präsident die Kammer um die Genehmigung desselben fragte, äußerte: Abg. v. v. Mayer: Ach vertraue dem loyalen Sinne des Secretairs, daß er meine Aeußerungen in der gestrigen
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