Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Mitth-kluttSe« über die Berhandlungen des -Landtags. ^4^ 24. Dresden, am 24. December. 1836. Eilfte öffentliche Sitzung der 1. Kammer, am 14. Derbr. 1836. (Beschluß.) . Fortsetzung und Schluß der Berathung über die ständische Funktion des v. Runde. Abg. v. Ley ffer: Ich sollte meinen, die Kammer habe schon die Ansicht ausgesprochen, daß er seinen Sitz beibehal ten soll, weil die Kammer ihn zum Mitglieds der 2. Deputa tion gewählt hat, deren wichtige Arbeiten keine Unterbrechung gestatten/ Wenn man schon früher entschieden hat, so war dies ein Beweis, daß noch große Zweifel herrschten. Diese sind aber dadurch noch nicht ganz beseitigt, daß die Majorität sich für die Meinung der Deputation in Bezug auf die §. 71 b. der Verfassungs - Urkunde ausgesprochen, indem die Minder zahl doch eine andere Ansicht gefaßt hat. Diese Zweifel müssen erst gelöst werden. Daher sollte ich meinen, daß der Abg. V. Runde so lange Kammermktglied bleiben müsse, bis diese beseitigt sind. Abg. v. Ahielau: Ich wünsche, daß die Diskussion über das Deputations-Gutachten und über die Frage: ob der Abg. 0. Runde künftig noch seinen Sitz in der Kammer bis zum Austrage der Sache einnehmen solle, gänzlich getrennt werde. Secr Richter: Es hängt von dem Ermessen des Präsi dium ab, die Diskussion zu lenken, wie es nach seiner An sicht nöthig ist. Die Deputation hat Recht, daß zunächst über den Punct berathen und abgestimmt werden soll, der in dem Gutachten vorliegt. Allein, ändert sich das Deputations- Gutachten, so wird das auf Anträgen beruhen. Darüber wird dann zu sprechen sein. Das scheint mir in dem Befug- niß des Präsidium zu liegen. Ich habe also den Abg. zu er suchen, zu warten, bis über den Punct zu sprechen sich Ge legenheit findet. Präsident: Die Diskussion ist durch die Erklärung der Staatsregierung herbeigeführt worden, aus welcher her vorgegangen, daß man durch die Abstimmung über die Frage der Deputation „ob der in tz. 71. b. der Verfassungs-Urkunde bezeichnete Fall eingetreten," nicht die Beschlußnahme präju- dicirt glaubt, und die Frage immer noch offen stehe: ob der Abg. Runde bis zur definitiven Entscheidung der Sache inmittelst den Sitz behalten solle? Allein, indem ich. mir er laube di? Kammer aufmerksam zu machen, daß eine beson dere Diskussion über das einstweilige Verbleiben des Sitzes für den Abg. Runde noch gar nicht stattgefunden hat, sondern nur eröffnet worden ist, ob zuvörderst über das Deputations- Gutachten abgestimmt werden soll, habe ich allerdings zu be merken , daß es von der Deputation verlangt werden kann, daß über den Deputations-Bericht zuvörderst berathen werde. Um aber den Zweifel zu lösen, ob durch Abstimmung über den Deputations-Bericht auch die Frage präjudicirt werde: ob der Abg. seinen Sitz bis zur Erledigung der Differenz zwi schen der Regierung und der Kammer in derselben behalten könne? so würde dieser Zweifel dadurch gelöst werden können, wenn ich die Frage an die Kammer richte: ob sie glaube, daß durch die fernere Berathung des Deputations-Gutachtens und durch Abstimmung über die Fragen, welche in dem Deputa- tions - Gutachten unter HI. liegen, auch über die Frage unbe dingt entschieden würde: ob der Abg. Runde seinen Sitz in der Kammer inmittelst, und wie es die §. 24. der Landtagsord nung nachlaßt, beibehalten könne? Glaubt der Abg. v. Lhie- lau, daß diese Fragstellung sein Bedenken erledigen würde, wenn sich die Kammer diesen Vorbehalt machte? Abg. v. Lhielau: Ich stimme dem Präsidium bei. Präsident: Sonach könnte sich die Kammer einen Vor behalt machen, daß es noch ihrer Erwägung unterliegen solle, ob bis zur definitiven Entscheidung dieser Differenz der Sitz in der Kammer dem Abg. V.Nundegestattet werden solle; und ich stelle nunmehro die Frage: soll durch Abstimmung über das Deputations-Gutachten unter IH.,derBeschlußnahmeüber den ferneren interimistischen Sitz des Abg. 0. Runde nicht vorge griffen werden? Diese Frage findet bejahende Antwort. Abg. Häntzschel (aus Königstein). Ich würde dem De putations-Gutachten im ersten Theile nicht beistimmen können, denn man würde den Abg. v. Runde in seinem Rechte benach- theiligen, wenn man schon jetzt abstimmen wollte. Es ist die Frage noch nicht entschieden, ob er den Sitz in der Kammer be halten wird oder nicht. Dieses muß erst entschieden werden, und dann erst läßt sich bestimmen, ob wir über den Sitz ab stimmen können. Wollen wir schon jetzt einen Beschluß fassen, so würden wir seine Rechte benachtheiligen. Ich kann also dem Deputations-Gutachten nicht beistimmen, sondern nur da für, daß der Abgeordnete 0. Runde seinen Sitz in der Kam mer behält bis nach Entscheidung des ersten Punctes. Präsident: Die Kammer hat bereits beschlossen, daß diese Frage nicht präjudicirt werden soll. Abg. v. Thielau: Ich erlaube mir auch über das De putations-Gutachten Etwas zu sagen. Die Kammer hat das Deputations-Gutachten zu ihrem Beschlüsse erhoben und da durch ausgesprochen: daß die§. 71 b. der Verfassungs-Urkunde auf den Abg. v. Runde anwendbar sei. Es folgt daraus von
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder