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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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allerdings der Meinung, daß ihm der Platz inzwischen zu lassen sei; schon deshalb, daß man nicht verkenne den Standpunkt, aus dem die Deputation zu Erfüllung des Auftrags die Sache hat nehmen müssen. Die Deputation hat hierbei weder beab sichtigt, die Regierung zu bezüchtigen, noch hat sie dabei kön nen die Absicht haben, den v. Runde zu benachtheiligen. Es handelt sich hier um das konstitutionelle Princip, und es mußte eine jede andere Rücksicht zurückbleiben, und es würde zu bekla gen sein, wenn die hohe Staatsregierung diese Ansicht mißdeu ten wollte und meinen, daß ein persönliches Mißtrauen gegen die Ministerien oder gegen die Herren Vorstände derselben vor walte. Eben so hat die Kammer sich ausgesprochen für den 0. Runde hinsichtlich seiner ständischen Wirksamkeit. Es sind immer mehr und mehr Wünsche laut geworden, daß er möge Mitglied in der Kammer sein durch eine neue Wahl. Knüpfe ich nun an, daß das Deputations-Gutachten die Beschleunigung der Sache gewünscht hat, daß die Kammer auch diesem bei getreten ist, und läßt sich nun die Folge anknüpfen, daß der Zeitraum, bis wann er seinen Sitz in der Kammer wieder er halten kann, nicht lange dauern werde, so meine ich, daß die Kammer den Beschluß fassen kann, daß bis zu dem Eintritt des Erfolgs der gestellten Anträge der v. Runde den Platz in der Kammer behielte. Ich glaube, durch einen Beschluß der Art giebt die Kammer den besten Beweis, wie es ihr bloß um Auf rechthaltung der konstitutionellen Verfassung zu thun war. Sie giebt den Beweis der persönlichen Achtung, und ich glaube, daß wir den v. Runde auf keine andere Weise entschädigen können; wir legen an den Lag, daß er ohne sein Verschulden in diesen Konflikt gerathen ist. Vieepräsidentv. Haase: Ich wiederhole meine Meinung, daß erst die Frage, ob v. Runde als Staatsdiener anzusehen, definitiv erledigt sein muß, ehe ihm der Sitz in der Kammer versagt werden kann, sei es nun, daß die Erledigung durch Uebereinstimmung der Kammer mit der Negierung oder durch Entscheidung des Staatsgerichtshofs erfolge. Vereinigt sich die Regierung mit der Ansicht der Kammer oder wird für die Ansicht der Kammer entschieden, so kann der v. Runde nur bis zu dem Augenblick seinen Sitz behalten, an welchem die Ver einigung erfolgt oder mit welchem die Entscheidung feststeht; weiter nicht und also jedenfalls nicht bis zu einer neuen Wahl in seinem Bezirk. Präsident: Es scheinen hier zwei Fragen vorzuliegen; es ist früher in der Kammer behauptet worden, daß die frühere Beschlußnahme der Kammer, daß der v. Runde bis zur Erle digung der Zweifel, welche entstanden sind, den einstweiligen Sitz in der Kammer behalte, auch jetzt noch fortdauere. Nachdem nämlich die obwaltenden Zweifel selbst der Kammer bekannt gemacht wurden, so gab diese einer Deputation Auftrag, selbige zu prüfen, und es wurde beschlossen, daß inmittelst dem v. Runde der Sitz in derKammer zu gewähren sei. Es han delt sich nun über die Frage, ob diese Zweifel in der Art erle digt sind, daß der frühere Beschluß selbst als nun aufgehoben zu erachten sein dürfte, ob das, was in der tz. 24. der Landtags ordnung ausgesprochen worden ist, nun seine Erledigung erhal ten hat? Eine andere Ansicht ist die, daß durch die gestrige Aeußerung der Majorität die Kammer auch sich ausgesprochen habe, daß sie nach ihrer Meinung nun diese Zweifel als erledigt anzusehen habe, und daß nun von neuem die Frage entstehe, ob bis zur gänzlichen Erledigung der anderweit ent standenen Differenz zwischen den Organen der Regierung und der Kammer ihm wohl ferner der Sitz in der Kammer zu ge währen sei. Deshalb scheint es mir billig gegen Diejenigen, welche die Meinung haben, daß der frühere Beschluß der Kam mer noch fortdauere, daß man eineFrage darauf stellt,und daß man dann, wenn diese Frage durch Kammerbeschluß abfällig erledigt ist, die Frage stellt, ob von nun an neuerdings dem v. Runde der Sitz in der Kammer bis zur erfolgten neuen Wahl zu gewähren sei. v. v. May er: Weder dieeine noch die andere Fragstellung entspricht meinen Begriffen von Consequenz. Ich erlaube mir, das was ich darüber denke, in folgenden Sätzen zusammen zu fassen. Die Kammer hat gestern beschlossen, daß nach ihrer Meinung von dem Augenblicke an, als v. Runde in den Staatsdienstge treten, seine ständische Funktion sich erledigt hat. Sie hat heute beschlossen, daß eine neue Wahl wegen Erledigung der Stelle im 13. bäuerlichen Wahlbezirk getroffen und darauf ein Antrag bei der hohen Staatsregierung gestellt werden soll. — Wie nun noch darüber gesprochen werden kann, ob die Kammer glaubt, daß Jemand in der Kammer ferner seinen Sitz haben könne, des sen ständische Funktion sie für erledigt betrachtet/ das vermag ich nicht zu begreifen. Sehr richtig hat gleich t,ei Anfang der Dis kussion über den Antrag der Deputation zu HI. der HerrStaats- minister diesen Antrag für präjudicirlich erkannt und darum die Frage eines Interimistikum eingemischt. Ich habe damals mit Fleiß geschwiegen, aber jetzt muß ich erklären, daß es allerdings in der Consequenz gegründet ist, daß nunmehr der Platz erledigt bliebe, so lange eine neue Wahl nicht erfolgt. Es ist das eine ganz andere Frage, was-die Regierung künftig zur Erklärung und dem Anträge der Stände sagen wird. Es ist sehr richtig be merkt worden, daß dermalen noch kein Zweifel, noch kein Streit zwischen Regierung und Ständen vorhanden. Die Kammer hat gestern und heute ihre Meinung ausgesprochen, sie hat den Beschluß gefaßt, daß sie die Meinung ihrer Deputation theile, die ständische Funktion des v. Runde für erloschen halte, und daß sie aus eine neue Wahl bei der hohen Staatsregierung an tragen wolle; das muß nun in einer ofsiciellen Schrift von Sei ten derKammer an die Staatsregierung geschehen, und erst dann wird sich Herausstellen, ob die Staatsregierung in ihrer Ge- sammtheit mit den Beschlüssen der Kammer einverstanden ist oder nicht. So achtungswerth mir die Organe der Staatsre gierung sind, welche gestern und heute gegen die Ansicht der Kammer sich ausgesprochen haben, so muß ich doch glauben, daß zunächst eine Erklärung des Gesammtministeriums abzu warten ist, ehe man die Behauptung aufstellen kann, es sei eine zweifelhafte Auslegung der Worte in Frage und ein streitiger Fall zwischen Regierung und Ständen wirklich vorhanden oder nicht. Bis dahin aber ist die Sache nicht zweifelhaft, sondern durch Kammerbeschluß entschieden. Wenn auch die Kammer erst
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