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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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abhängig, und es bleibt gewiß immer eine traurige Erfahrung, daß ein Mensch noch dadurch gemartert werden kann. Ge wiß ist, daß das Fallschwert ungemein gewisser und schmerz loser den Unglücklichen hinüberbringt, als das Schwert.- Ach gestehe, daß ich allerdings in dieser Hinsicht wünschen möchte, daß man sich zu dieser letzteren Art der Todesstrafe entschließe, um so mehr, da der Fall kommen könnte, daß sich kem Scharf richter fände. In Griechenland ist der Fall vorgekvmmen, daß sich Niemand fand, der einige Mörder decoüiren wollte. Wie, wenn in Sachsen die Kultur eine solche Richtung näh me, daß die Menschen sich scheuten, ihren Nebenmenschen das Leben zu nehmen? und auf diese Stufe der Kultur können wir doch wohl steigen; was soll dann werden? Man würde sich dann doch fragen müssen: ob man sich für die praktischere To desart erklären sollte? Ach glaube, das Fallbeil sei das sicher ste und gewisseste Mittel, weil in dieser Hinsicht weniger der Mensch damit zu thun hat, seinen Nebenmenschen umzu bringen. v. Biedermann: Ich selbst habe zwar nicht Gelegen heit gehabt, einer Hinrichtung durch die Guillotine beizuwoh nen; ich habe aber mit Männern, welche derselben beiwohn ten, gesprochen, und nach deren Mittheilungen scheint der un angenehme Eindruck, den dergleichen Hinrichtungen hervor bringen, davon herzurühren, daß man mit einer gewissen Rohheit den Menschen behandelt. Ich sollte aber meinen, daß die Hinrichtung durch eine Maschine eben so gut mit Be achtung gebührenden Anstandes verrichtet werden kann, als durch Menschen, es würde daher jenes Bedenken sich er ledigen. v. Carlowitz: Es ist die Frage aufgeworfen worden, ob durch die Mittheilung des Herrn Staatsministers der An trag nicht als erledigt anzusehen sei. Ich kann diese Ansicht nicht theilen. Insofern fällt er zwar nach jener Erklärung in sich selbst zusammen, als der letzte Theil des Antrags dar auf gerichtet worden ist, die Staatsregierung anzugehen, über das Ergebniß der oben erwähnten im Königreiche Würtem- berg stattsindenden Erörterungen nähere Nachrichten einzuzie hen. Die hohe Staatsregierung hat das gethan, diesem Lheile des Antrags ist entsprochen worderss und ich würde also unbedenklich gegen diesen Theil des Antrags stimmen. Allein dem ist nicht so bei dem ersten, worin die Ständeversamm lung der versuchsweisen Einführung des Fallschwerts nicht entgegen zu sein erklären soll. Mit diesem Theile des Antrags hat es aber folgende Bewandniß: Es kam bei der Depu tation in Frage, und ich muß bekennen, daß ich es war, der diese Frage anregte, ob die Art und Weise, wie die Todes strafe zu vollstrecken sei, Gegenstand einer Verordnung sein könne. Die hohe Staatsregierung schien von dieser Ansicht auszugehen, sie glaubte, wenn die Ständeversammlung nur darüber einig wäre, daß überhaupt die Todesstrafe zu ver hängen sei, so sei es Sache der Staatsregierung allein, das Weitere zu bestimmen und sich für diese oder jene Strafart zu erklären. Das ist ein Urtheil, was ich nicht unterschreiben könnte; ich glaube, die Stande haben in dieser hochwichtigen Angelegenheit ebenfalls ein Wort mitzusprechen. Man würde ja, wenn man auf diesem Wege weiter gehen wollte, dahin gelangen, der Staatsregierung selbst die Befugniß einzuräu- men, qualisicirte Todesstrafen eintreten zu lassen. Ich glaube deshalb, es ist an der Zeit, daß die Stande sich jetzt entwe der für das Fallschwert, oder für das Schwert aussprechen, oder auch für beides, in der Art, wie es von der Deputation vorgeschlagen worden ist. Nach der Eröffnung des Herrn Staatsministers würde ich, um meine individuelle Ansicht dar zulegen, mich mehr für das Schwert aussprechen und also in der Beziehung dem Anträge der Deputation ebenfalls nicht länger beitreten. Der Unterschied liegt nur noch darin, daß ich wünschen müßte, die Ständeversammlung möchte sich er klären , ob sie dem Schwert oder dem Fallschwert abhold sei. Auf das, was von Ziegler erinnert, habe ich nur Eines und hoffentlich im Einverständnisse der gesammten Kammer zu ent gegnen. Es schien aus seiner Aeußerung hervorzugehen, als ob er dem sehr achtbaren Stande der Scharfrichter alle Kultur absprechen wolle. Ich glaube nicht, daß die hohe Kammer in dieser Hinsicht mit der Ansicht des Sprechers Harmoniken möchte. Ich glaube, daß dieser Stand so ehrbar sei wie jeder andere, und daß die hohe Kammer ihm wohl diese Erklärung schuldig sein dürfte, da sein Geschäft nur in Vollziehung der Urtheilssprüche des Richters besteht. Wie wollte man ihn also um eineStufe tiefer stellen, als die übrigen Staatsbürger? Ref. Prinz Johann: Die Absicht geht nicht dahin, eine andere Art von Todesstrafe einzuführen, es ist nur eine Todes strafe ausgesprochen,sie soll durch dieEnthauptung vollzogen wer den ; aber es fragt sich: durch welches Instrument? u. das, glaube ich, muß man doch derStaatsregierung überlassen. Es ist einewis- senschaftliche Frage; es kann sich darum handeln, ob die Vollzie hung durch dasBeil oder das Schwert schmerzloser sein wird, und dies würde also der Staatsregierung zu überlassen sein. Ich würde darauf antragen, daß der Antrag modifizirt würde, näm lich dahin, daß die Stünde der Einführung des Fallschwerts nicht entgegen wären, und dadurch würde erklärt, daß die Re gierung dasselbe einführen könnte, wenn sie es für sachgemäß hielte. (Fortsetzung folgt.) Druck.und Papier von B. G. Teubner in Dresden, Mit der Redaktion beauftragt: vr. Gretschel.
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