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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Referent Prinz Johann: Ich würde ganz einverstanden sein mit dem Vorschläge des Herrn Staatsministers. Präsident: Ich würde glauben, die Sache,ließe sich so stellen, wenn man inFolge der frühern Erklärung desHrn.Staats- ministers, daß man aus Würtemberg Nachrichten einzuziehen gesucht habe, nach dem Antrag des hochgestellten Referenten die Worte von: „jedoch bis — einzuziehen" hinwegließe, und bloß die Frage auf den ersten Lheil des Deputations-Gutachtens (welches beim Anfang dieser Diskussion mitgetheilt worden ist): „daß die — erkläre" gestellt würde. Referent Prinz Johann: Dürfte nicht die Frage auf den Vorschlag des Herrn Staatsministers zu richten sein, der ver mittelnd ist? , Präsident stellt demnach an den Staatsminister das Gesuch, feinen Vorschlag zu wiederholen, welcher denselben also angiebt: „daß die Kammer der Regierung überlasse, wenn sie die Ueberzeugung gewonnen habe, daß das Fallschwert, oder nach Befinden das Beil die sicherere und vorzüglichere Art sei, diese statt des bisher üblichen Schwertes einzuführen." v. Carlowitz: Nun würde ich auch beistimmen; denn nun ist die Standeversammlung wenigstens gehört worden. Uebrigens sehen wir nicht klar genug, daß wir die Todesart zu be stimmen vermöchten, wir sind nicht Mediciner; demnach könnte ich den Antrag des Hrn. Staatsministers zur Annahme nur empfehlen. Auf die Frage des Präsidenten wird, der Antrag des Staatsministers einstimmig angenommen. Referent Prinz Johann verliest nun einen Antrag, wel cher vom Domherr v. Günther eingereicht worden ist, und der folgendergestalt lautet: „Die Todesstrafe soll nicht öffentlich, sondern in einem verschlossenen Raume vor Zeugen und sonst mit angemessenen Feierlichkeiten vollzogen werden." — Domherrv.Günther: Ich nehme meinen Antrag zurück; ich bin zwar heute noch, wiefrüher, von dem vollkom men Angemessenen dieses Antrags überzeugt, ich finde es aber nicht an der Zeit ihn zu stellen. Er mag künftigen Jahren Vorbehalten bleiben. Demnach fällt dieser Antrag weg, und es geht Referent Prinz Johann auf die weitere Verlesung des Deputations - Gutachtens, über. Es lautet dasselbe: b) In dem Entwürfe fehlt die in mehreren Gesetzgebun gen vorkommende ausdrückliche Bestimmung, daß die Hinrich tung an schwängern Weibspersonen erst nack überstandenem Wochenbette vollzogen werden soll. Obgleich sich dies von selbst zu verstehen scheint, so dürfte eine ausdrückliche desfallsige Be stimmung dennoch angemessen sein. Nicht minder wünscht die Deputation, bei der^Bollziehung der Todesstrafe alle unnütze Grausamkeit vermieden zu sehen. Hierzu gehört, wenn Meh rere zugleich hingerichtet werden, das Zusehen des Einen bei der Hinrichtung des Andern. Es ist daher zu wünschen, daß das bisher dabei beobachtete Verfahren, welches ein solches Zusehen ausschloß, auch für's Künftige ausdrücklich sanktionirt werde. Für beide Bestimmungen dürste indeß ein passenderer Platz in dem Gesetz über das Verfahren oder in der Ausführungsverord nung zum Criminalgesetzbuche, als in letzterem selbst, zu finden sein. Die Deputation schlägt daher mit Zustimmung der Kö niglichen Commissarien vor, in der ständischen Schrift den An trag aufzunehmen: „daß in der Ausführungs-Verordnung oder in dem Gesetze über das Verfahren dahin Vorkehrung getroffen werden möge, daß die Todesstrafe an schwängern Weibsperso nen nur erst nach überstandenem Wochenbette vollzogen werde, und daß, wenn mehrere Verbrecher zugleich hingerichtet werden, keiner die Hinrichtung des andern mit an sehen solle." Hierbei wird Nichts erinnert, und das Präsidium kann demnach sofort die Frage stellen, ob die Kammer den Vorschlag der Deputation annehme? welche einstimmig bejaht wird. Das Gutachten der Deputation äußert sich weiter: e) Zwei Mitglieder der Deputation sind endlich der Ansicht, daß dasBegraben derHingerichteten außerhalb desTodtenackers mit der milderen Bestimmung Art. 14. des pHia! und 6sx. n. §. 2. des Gesetzentwurfs für das Königreich Norwegen vom Jahre 1832 vertauscht werden möchte, wornach es der Fa milie des Hingerichteten gestattet ist, den Leichnam desselben in der Stille zu begraben. Sie sind dabei von der Ueberzeugung ausgegangen, daß die dadurch bewirkte Schärfung der Strafe neben der Hinrichtung ohne alle Wirkung in Bezug auf Abschrec kung sein werde und nur die schuldlose Familie des Hingerich teten schmerzhaft verletze. Sie schlagen daher vor, den Schluß des Artikels von dem Worte: „abgeliefert" an, in folgender Maße zu fassen: „Fordern jedoch die Angehörigen des Hinge richteten den Leichnam desselben zurück, so ist er an sie zu über lassen und von ihnen in der Stille zu begraben." — Die Ma jorität, aber hielt vorzüglich deshalb die Bestimmung des Ent wurfs für angemessen, weil die Entfernung des Leichnams von dem gewöhnlichen Todtenacker auf einem tiefeingewurzelten, aus criminalpolitischen Gründen wohl zu schonenden.Vvlksgefühle beruht, und der Rücksicht auf die Gesammtheit des Volkes die auf die Familie des Verbrechers unterzuordnen ist. Referent Prinz Johann: Ich habe hier Nichts hinzuzu fügen, indem ich zur Minorität gehöre, und die Gründe dersel ben genugsam entwickelt sind. v. Biedermann: Indem auch ich für die Minorität bin, bemerke ich zur Unterstützung meiner Ansicht, daß ich das Vorurtheil des Volkes, als ob dasselbe die Entfernung derHin gerichteten vom Todtenacker wünsche, nicht anerkennen kann. Ich glaube, daß nirgends das Vorurtheil in dieser Hinsicht stärker wirken könnte, als in dem Gebirgischen Kreise. Selbst mörder werden von dem Volke da härter behandelt, als ander wärts. Aber den Fall habe ich dort erlebt, daß ein Hingerich teter auf dem gewöhnlichen Todtenacker begraben wurde, und es hat sich kein Mensch dagegen erklärt, im Gegentheil, man fand es angemessen und in der Ordnung. v. Carlowitz: Da ich der Majorität angehöre, und die Minorität keinen Beifall bis jetzt gesunden hat, so muß ich die Gründe zu entwickeln mir erlauben, welche mich bestimmt haben, der Minorität nicht beizutreten. Sie sind theils in dem Berichte enthalten, theils haben die Gegengründe der Minori tät mir nicht haltbar zu sein geschienen. Allerdings das muß ich der Minorität zugeben, daß von einer Abschreckung des Ver brechers nicht die Rede sein kann. Das hieße den Schatten der Wirklichkeit gegenüberstellen, wenn man hier noch von Ab schreckung sprechen wollte, dem gegenüber, an dem eine Todes-
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