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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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ausgeschlossen. Das muß man bekämpfen. Was er als Mensch verbrochen, istgesühnt, und man muß auf die göttliche Barmher zigkeit hoffen und ihm daher eine christliche Beerdigung gestat ten. Daß die Familie schmerzlich berührt wird, ist nicht zu leug nen, sie wird in ihren heiligsten Gefühlen angegriffen, und es scheint mir daher wohl Sache des Staates zu sein, diese Ge fühle zu berücksichtigen. v. v. Ammon: Ich muß ebenfalls mich für die Minori tät erklären, und zwar, um bei geschichtlichen Gründen stehen zu bleiben, weil selbst aus den neuen Beschreibungen, die wir über die Kirchhöfe oder Tobten acker der Aegyptier haben, her vorgeht, daß der Leichnam, wiechie Strafe vollstreckt war, den Verwandten zurückgegeben wurde, daß es sogar den Ver wandten erlaubt war, zu ihrer Beruhigung Grabschriften, wenn sienichtaufrührerischenZnhaltes waren, aufMonumenten eingra ben zu lassen. Auch muß ich erinnern, daß es in Frankreich ge schieht; es hat auf dem großen Kirchhofe zu Paris ein großer Theil sehr berühmter Männer, welche vor einigen Jahren hin gerichtet wurden, Graber, nur daß es nicht erlaubt war, diese Gräber mit Monumenten zu versehen. Sollte ein Volksgefühl da fein, welches der Beerdigung der Leichname von Missethä- tern an entfernten Orten des Kirchhofs entgegenstünde, so würde ich glauben, daß dies ein sehr subjektives Gefühl wäre, welches berichtigt werden müßte. Ziegler und Klipphausen: Ich bin auch der Mei nung der Minorität, und zwar aus einemGrunde, verschla gend ist: mit der Strafe und der Vollstreckung derselben ist das Verbrechen gesühnt, von diesem Augenblicke an gehört er nicht mehr der Menschheit; er ist in die höhere Welt übergetreten und vor den Richter, der das Urtheil ihm ertheiten wird. Sein Kör per ist zurückgeblieben, und die traurige Hülle ist wohl der Fa milie zurückzugeben, wenn sie es verlangt. Sie wird am besten wissen, ob das Volksgefühl in gewisser Hinsicht mehr oder min der kultivirt ist, um einen solchen unglücklich gefallenen Bruder auf dem Gottesacker bestatten zu dürfen. Wäre es aber der Fall, daß die Menge in einem solchen Volkswahn befangen sich zeigte, so bitt ich überzeugt, daß die Familie an einem andern Orte dem Hingerichteten eine Ruhestätte anweisen wird. Ich bin also der Ansicht der Minorität der Deputation, daß man darauf Rücksicht nehme, den Verwandten den Leichnam zurück zugeben. Graf Hohe nthal: Es ist vom hochgestellten Referenten gesagt worden, daß nicht die Ansicht der Minorität dahin gehe, abzuschneiden, daß der Leichnam des Hingerichteten an das ana tomische Theater abgeliefert werde. Allein ich glaube, daß, wenn der Zusatz, wie ihn die Minorität vorgeschlagen hat, in dem Gesetze ausgenommen würde, fast gar keine Ablieferung von Hingerichteten vorfallen wird; selbst auch kein Selbstmörder wird dann abgeliefert werden können; denn Hingerichtete und Selbstmörder scheinen ziemlich in einer gleichen Kategorie zu ste hen, wenn man nicht etwa annehmen wollte, daß der Selbst mord, wenn ich mich so ausdrücken soll, etwas weniger Schimpf auf sich habe. Es wird übrigens gewiß keine Familie eines Hingerichteten, wenn man im Gesetze die Erlaubm'ß ausdrückte, von ihrer Seite den Leichnam zurückzufordern, diese Zurückfor derung unterlassen, und würde es eine Familie ja unterlassen, so würde sie von ihrer Umgebung sehr bitter getadelt werden. Ich bin daher für die Majorität. v. Carlowitz: Zur Widerlegung erlaube ich mir einige Worte. Es wurde vom Bürgermeister Hübler gesagt, es sei des Staates unwürdig, an dem Leichnam eines Verbrechers, ge gen welchen die Todesstrafe vollstreckt worden ist, Rache neh men zu wollen. Ich sollte meinen, von Rache und Rachege fühl könnte weder hier, noch überhaupt in einem Strafgesetze die Rede sein. Es handelt sich von Vollstreckung des Rechts, eines Rechts, welches im Einverstandniß der Staatsregierung und der Stände in dem Gesetzbuche seinen Platz gefunden hat. Ich muß auch dem Bürgermstr.Hübler einhaltm,daß, wenn man diesen Grund geltend machen wollte, das Gutachten der Mino rität der Deputation ein anderes sein müßte. Es würde näm lich unter jeder Bedingung, abgesehen von dem rein zufälligen Umstande, daß die Familie des Enthaupteten.den Leichnam zu rückverlangte oder nicht, der Leichnam auf dem gewöhnlichen Gottesacker zu begraben sein. Denn wollte man das bloß auf Ansuchen der Familie des Verbrechers eintreten lassen, so könnte man fragen, warum der Staat außerdem fein Rachegefühl voll strecken dürfe. Ich glaube daher, wenn man diesen Grund für die Minorität anführen will, so leidet deren Gutachten an sehr erheblichen Jnconsequenzen. Ich muß aber auch noch hinzufü gen, daß mich die Berufung auf das jenseitige Deputations- Gutachten nicht bewegen kann, von meiner Meinung zurückzu gehen. Es ist sehr richtig, daß, was hier die Ansicht der Mi norität ist, dort die Ansicht der Gesammtheit der Deputation ist. Allein man warte nur ab, welchen Gang die Verhandlungen in der jenseitigen Kammer nehmen werden; es wird sich dann zei gen, ob die, welche dem Stande angehören, bei welchem solche Ansichten noch am meisten vorzukommen pflegen, ob die Abge ordneten des Bauernstandes die Meinung ihrer Deputation Hei len. Das ist noch zweifelhaft, und ich möchte jetzt die Vernein ung dieser Frage nicht behaupten. Ich wiederhole, daß ich vollkommen der Ansicht bin, die Gesetzgebung, gleichviel, ob die Strafgesetzgebung oder eine andere, müsse entschieden dem Volksgefühl entgegentreten, wenn es mit dm Ansichten der Moral nicht zu vereinigen ist. Das kann ich aber hier keines wegs zugeben. Auch kommt hier noch hinzu, daß dieses Volks gefühl sehr wohl geeignet ist, die Zwecke des Staates zu fördern, weit weniger ihnen entgentritt. Endlich ist aber auch für die Ma jorität der Deput. ein Umstand hervorgehoben worden, der nach Annahme des Deputations-Gutachtens der Minorität sich sehr fühlbar machen dürfte. Das ist der, daß, wenn man stets dar auf himvirkt, den anatomischen Lehranstalten ihre Lehrmittel zu entziehen, man der Fortbildung der Wissenschaft der Medicin äußerst hinderlich in den Weg tritt. Es ist ohnehin und wird täglich mehr und vielleicht mit vollem Rechte von den Angehöri gen dieses Standes darüber geklagt, daß es an solchen Lehrmit teln fehle. Wie nun, wenn die Staatsregierung darauf hin wirkt, diese Lehrmittel noch mehr zu beschränken! Ich glaube, daß hier ein Interesse in Frage kommt, das sehr hoch steht, es
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