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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. 26. Dresden, am 27. December. 1836. Zwölfte öffentliche Sitzung der I. Kammer, am 15. Decbr. 1836. ' > (Beschluß.) Fortsetzung der besonderen Berathung über den Entwurf eines Criminalgesetzbuchs (Art. 4,5,6,7,9 und 10). . Bürgermeister Hübler: Ich muß mir erlauben, den Gründen des Separatvotums zu diesem Artikel noch die Be merkung hinzuzufügen, daß, auch die Motiven des Gesetzent wurfs S. 87. den hier eingeführten nothwendigen Prügel-Zu satz nicht rechtfertigen. Die Motiven setzen einmal verhärtete Verbrecher voraus als solche, welche diese Strafe des Zucht hauses ersten Grades treffen werde, und dann weisen sie hin auf die Furcht vor dem ehemaligen Willkommen und darauf, daß diese Furcht vorPrügel namentlich die Zuchthausstrafe frü her so abschreckend gemacht habe. Nun muß ich aber doch er innern, daß, wie die dem Deputations-Berichte beigefügte tabellarische Uebersicht zeigt, der Zuchthausstrafe 1. Grades auch solche Verbrechen anheimfallen, die von Leuten began gen werden können, von denen sich nicht behaupten läßt, daß sie der Klaffe der verstockten Verbrecher angehören. Ich rechne dahin das Verbrechen des Angriffs gegen verbündete Staaten, ich rechne dahin die Theilnahme an Aufruhr, ja selbst das Verbrechen des Todschlags. Was die Hinweisung auf die Furcht vordem ehemaligen Willkommen betrifft, so mag ich allerdings diese Furcht hier nicht in Abrede stellen; sie lag vor zugsweise in der barbarischen Art, mit welcher diese Strafe besonders bei rückfälligen Verbrechern von den Zuchtmeistern erckutirt wurde. Aber von der Furcht vor jenem harten Straf übel ist noch, kein Schluß auf die Zweckmäßigkeit desselben zu machen, .so lange sich nicht nachweisen läßt, daß diese Furcht gleichzeitig zu einer Verminderung der Verbrechen, oder was dasselbe ist, daß der Wegfall des ehemaligen Willkommens zu einer Vermehrung derselben geführt habe. Und dieser Beweis laßt sich,, wie schon früher von mir bemerkt und von einem der geehrten.Herren Staatsminister in einer der frühem Kammer- Sitzungen zugegeben worden, nicht führen. , Uebrigens gebe M anheim, ob es wohl an der Zeit sein möchte, eine Strafe wieder einzuführen, gegen die sich die öffentliche Meinung von jeher und namentlich, im Jahre 1830 alle stimmen so laut ausgesprochen haben. Auch bemerke ich(Nv,ch, daß die De putation der H. Kammer.die Beseitigung dieses nothwendigen Zusatzes der Zuchthausstrafe ersten Grades einstimmig bean tragt hat. Was endlich den Wunsch anlangt, daß man denn doch die Kriterien nicht noch mehr schwächen möge, die nach dem vorliegenden Gesetzentwürfe zwischen der Zuchthaus strafe ersten und zweiten Grades stattsinden sollen, so muß ich offenherzig bekennen, daß meiner Ueberzeugung nach der Wunsch, diese Kriterien durch Prügel vermehrt zu sehen, für die Zweckmäßigkeit eines so gefährlichen Strafübels sich nicht anführen läßt, um so weniger, da ja ohnedies das ganze Geschlecht der weiblichen Verbrecher von dem Prügel-Zusatze nicht betroffen-wird, und also bei diesen die Kriterien des Klotzes und der Entziehung warmer Kost ebenfalls genügen müssen. König!. Commissair 0. Groß: Das, was das geehrte Deputations-Mitglied eben angeführt hat, scheint gegen die Bestimmung des Entwurfs selbst Nichts zu beweisen, vielmehr wird es von den fernem Berathungen abhängen, ob vielleicht bei manchen einzelnen Verbrechen die Zuchthausstrafe ersten Grades in Zuchthausstrafe zweiten Grades verwandelt werden könne, um die gedachte Bestimmung hierbei auszuschließen. Im Allgemeinen aber dürfte sie gewiß zweckmäßig sein. Daß die Furcht vor dem ehemaligen Willkommen keine Verminde rung der Verbrechen herbeigeführt habe, das gebe ich zu, es ist aber eben so wenig als das Gegentheil zu beweisen. So Wiel ist gewiß, daß seit der Abschaffung des Willkommens die Zahl der Verbrecher zugenommen hat, ich will jedoch keines wegs behaupten, daß die Abschaffung desselben daran Schuld sei. Aber unstreitig haben viele Richter die Erfahrung ge macht, daß der Willkommen bei vielen Verbrechern das Ein zige war, was ihnen Furcht vor der zu erwartenden Zucht hausstrafe einflößte. Wenn die öffentliche Meinung sich frü her gegen die Vollziehung der körperlichen Züchtigung erklärt hat, nun so mag das vielleicht in der Art der Vollziehung ge legen haben. Es sind Vorschläge von der Deputation ge macht worden, Maßregeln zu treffen, wodurch der vielleicht zuweilen eingetretene Uebelstand für die Zukunft nicht mehr zu besorgen sein würde. Aus diesem Grunde glaube ich der ge ehrten Kammer den Antrag der Majorität der Deputation an empfehlen zu müssen. Secr. Hartz: Ich bin eines von denjenigen Mitgliedern, und es sind deren mehrere, welche die Annahme der 7. und 8. tz. in der Maße empfohlen haben, in welcher sie die Depu tation der H. Kammer vorgeschlagen hat, und worin sie sich, was die 7. §. anlangt, dem Verfasser des Separatvotums an geschlossen hat. Die Gründe, welche mich bestimmt haben, diesem Anträge beizutreten, sind folgende: Wenn das Sepa- ratvvtum des Hrn. Bürgermeister Hübler die körperliche Züchtigung aus der Sächs. Strafgesetzgebung ganz entfernt wissen will, so habe ich jenem Anträge nicht beitreten können,
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