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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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war wenigstens von der Art, daß selbst die Staatsregierung sich bewogen fand, ihr Gehör zu schenken. SLaatsminister v. Könneritz: Um Wiederholungen zu vermeiden, bezieht sich das Ministerium auf das, was es schon bei der allgemeinen Frage hierüber geäußert hat. Die Frei- heits- und Arbeitsstrafe allein kann auf viele Individuen kei nen großen Eindruck machen, weil sie es in den Anstalten bes ser haben werden als in der Freiheit. Die Fälle sind gar nicht so selten, daß Verbrechen begangen werden, um die Ein lieferung in eine Strafanstalt zu erlangen. Eben jetzt liegt dem Ministerium wieder ein Fall vor, wo ein in eine Lokal- Arbeitsanstalt eingeliefertes Subjekt im Augenblick der Ein lieferung selbst eine Brandstiftung beging, um in eine Lan desanstalt gebracht zu werden. Ich habe neulich aus statisti schen Tabellen mitgetheilt, wie zahlreich die Klasse derer ist, die zu wiederholten Malen im Zuchthaus saßen. Ich habe mich darauf berufen, wie sehr die Zahl der Züchtlinge seit 1832 ge stiegen ist. Noch muß ich jedoch darauf aufmerksam machen, daß das Verhältniß der Zuchthausstrafe ersten Grads zu her Zuchthausstrafe zweiten Grads hauptsächlich mit auf die körperliche Züchtigung bei dem ersten Grad berechnet ist. Es ist von einem geehrten Abgeordneten Dunkel - Gefängniß als Ersatz vorgeschlagen worden. Ich kenne die Erfahrung nicht, die man in andern Staaten gemacht hat, aber in Sach sen hat man auf vorigem Landtag bei Revision des Militair- Strafgesetzbuches das Dunkel-Gefängniß, in welchem der Kettendienst verbüßt wurde, abgeschafft, irre ich nicht, um deshalb, weil er der Gesundheit nachtheilig sei. Von der Art und Weise, wie früher derWillkommen angewendet wurde, kann man endlich keinen Schluß ziehen, weil die jetzt vorge schlagene Züchtigung viel milder und mit aller nur möglichen Vorsicht angewendet werden soll. Bürgermeister Wehner: Es scheint hier vor allen Din gendaraufanzukommen, ob man den Willkommen in der Art be trachten könne, um Verbrecher vom Zuchthause abzuschrecken, oder nicht. Ich glaube das nicht. Die Disciplin ist die Haupt sache, welche den Aufenthalt im Zuchthause unangenehm ma chen könnte. Ich glaube, diese muß aufrecht erhalten werden, und dann wird die Zuchthausstrafe für Verbrecher etwas mehr abschreckend sein, wie früher. Der Zusatz der 10 oder 30 Hiebe macht das ganz gewiß nicht aus, um einen abzuschrecken, daß er nicht wieder Verbrechen begehe. Ist er mehrmals im Zucht hause gewesen, so hat er seine Hiebe erhalten; kommt er den noch wieder dahin, so ist das ein Beweis, daß ihn die Schlage nicht sehr afsizirt haben. Zu wünschen ist allerdings, daß Prü gel aus dem Gesetz verbannt werden möchten, wenn auch nicht ganz, doch so viel wie möglich. Es bleibt immer noch die Dis- ciplinirung übrig, sie wird hinreichen, das zu erlangen, was man durch Prügel beabsichtigt. Unter diesen Umständen kann ich nichts Anders thun, als mich für die Minorität der Deputa tion erklären, und zwar ganz so, nach der Fassung, wie sie von der Deputation der H. Kammer Seite 41. des Gutachtens beliebt worden ist. Uebrigens versteht sich von selbst, daß, wenn die Schärfung für nothwendig gefunden würde, wie das auch die Minorität der Deputation nicht verneint hat, daß Prügel als Schärfung hinzugefügt werdenkönnen. v. Crusius: Die Zuchthausstrafe 1. Grades tritt aller dings der schwersten Strafe, der Todesstrafe, zunächst, und es möchte wohl scheinen, das die körperliche Züchtigung als wesent liches Kriterium, als wesentliches Merkmal nothwendig sek, um dies-Strafe als die härteste nach derTodesstrafe erscheinen zu lassen. Allein wenn ich mich schon früher im Allgemeinen gegen die Bei behaltung der körperlichen Züchtigung ausgesprochen habe, so tritt mein Bedenken noch gerade hier in Bezug auf die Verschär fung der Zuchthausstrafe ganz vorzüglich hervor. Ohne mir Wiederholungen erlauben zu wollen, und ohne überhaupt auf die Gründe eingehen zu wollen , die gegen die körperliche Züchti gung bei der neuerlichen Diskussion vorgebracht worden sind, will ich mir nur das einzige Merkmal zu bezeichnen erlauben, daß die körperliche Züchtigung nicht genau abgemessen werden könne; denn mehr oder minder hängt sie von der körperlichen Beschaffenheit des Individuum ab. Eine Strafe von Zufälligkeiten abhängig sein zu lassen, dürfte doch höchst bedenklich sein. Es ist ferner bemerkt worden, daß der Staat ein Mittel brauche, die Zuchthausstrafe 1. Grades von der des 2. Grades zu unterscheiden. Es sind in dieser Beziehung die in Amerika eingeführten Maßregeln angeführt worden. Ich enthalte mich, hierauf weiter einzugehen. Inzwischen wird die Negierung nicht unterlassen, auf diesen Gegenstand ihr Au genmerk zu richten. Für den Augenblick scheint mir aber der von der Deputation der H. Kammer gestellte Antrag vollständig aus zureichen. Aus diesem Grunde muß ich mich der Ansicht an schließen, welche der verehrten Kammer anräth, die Bestim mungen der Deputation der II. Kammer anzunehmen. Referent Prinz Johann: Nur auf die AeußerungM der beiden letzten Sprecher und in Bezug auf den dunkeln Arrest muß ich mir noch Weniges zu bemerken erlauben. Der Bür germeister Wehner hat erwähnt: Es würden die Verbrecher sich mehr vor der Disciplin im Zuchthause fürchten als vor dem Willkommen. Das ist nicht der Fall, die Erfahrung spricht da gegen, und das vom Hrn. Staatsminister v. Könneritz ange führte Beispiel bestätigt dieses. Uebrigens ist zu bemerken, daß vor der disciplinellen Bestrafung ein jeder Verbrecher sich hüten könne. Was die Ungleichheit der körperlichen Züchti gung betrifft, so habe ich mich bereits bei anderer Gelegenheit weitläufig darüber ausgesprochen. Ich glaube, daß jedes an dere Mittel ungleich ist. So ist dies mit der Beschränkung her Kost der Fall. Es waltet hier eine große Verschieden heit ob zwischen dem, der seinen Magen und Gaumen verwöhnt hat, und zwischen dem, der nur wenig Bedürfnisse kennt. Was endlich den dunkeln Arrest betrifft, den man substituiren will, so muß ich mir nur zu bemerken erlauben, daß fremde Gesetz gebungen, z. B. das Bayersche, Würtembergische, Hannöveri sche jenen ausgenommen und.die Dauer desselben auf 8 Lage beschränkt haben. Ob dies genügend sei, großen Eindruck zu machen, muß ich dahin gestellt sein lassen. Präsident: Da Niemand mehr zu sprechen scheint, so würde ich mit dem Antragsteller, dem Bürgermeister Hübler,
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