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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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treten, welche den aus dem Zuchthause Entlassenen der Erthei- lung des Meisterrechts würdig erscheinen lassen, z. B. längere untadelhafte Aufführung nach dem Austritt aus dem Zuchthause, so möchte doch die Entschließung wegen Zulassung zum Meister rechte der Innung anheim zu geben sein und nicht als nothwen- dig im Gesetze aufgestellt werden. Referent fährt fort: Der Unterschied beider Amende ments besteht darin, daß Herr Sccretair Hartz das Meisterrecht unbedingt wegbringen will; dagegen will Herr Bürgermeister Bernhard! bloß so Viel, daß die Innungen nicht gezwungen werden sollen, Jemanden, der im Zuchthause gewesen ist, als Meister anzunehmen. Seer. Hartz: Der Zweck des Amendements besteht darin, Jemanden, der auf dem Zuchthause gewesen ist, nicht Meister werden oder bleiben zu lassen. Ich halte nämlich das -Wort: „Meister" für einen Ehrentitel, es ersetzt das Wort: „Herr," und ich kenne Wiele, die sich lieber Meister als Herr nennen lassen. Ist aber jene Benennung ein Ehrentitel, so werde sie auch dem nicht zu Theil, der durch erlittene Zucht hausstrafe seine Ehrenrechte verloren hat. Daß dem, der seine Strafe ausgestanden hat, nicht die Möglichkeit benom men werde, sein Gewerbe zu betreiben, daß er nicht behin dert werde, sich redlich sein Brod zu verdienen, darüber bin ich einverstanden; allein das ist vollständig genug, wenn er auch den Titel: „Meister" nicht erlangt. Es wird übri gens durch meinen Vorschlag nichts Neues begründet, denn wir haben bei den entlassenen Soldaten schon eine Klasse, die innungsmäßige Gewerbe betreibt, ohne Meister zu sein. Man hat mir bei der Deputation eingehalten, daß man Je mandem, der vom Zuchthause kommt, die Aufnahme in das Bürgerrecht nicht verweigern kann. Ich habe das einräumen müssen, -allein ich gebe zu bedenken, daß die Gemeinschaft mit einem nicht ehrhasten Genossen für eine kleinere Gemein heit, wie eine Innung, weit bedenklicher ist, als für eine große Gesellschaft, wie die Bürgerschaft einer ganzen Stadt. Bürgermeister Bernhardt: Das Amendement des Herrn Secretair Hartz geht etwas weiter als das meinige, und insofern glaube ich, ist es zweckmäßig, wenn wir erst über diesen Hartzschen Antrag abstimmen und nur im Falle, daß er nicht angenommen würde, auf den meinigen zurück kommen. Ich habe in dem meinigen beantragt, daß man Den jenigen , welche Zuchthausstrafe erlitten und vorher schon das Meisterrecht erlangt haben, das Meisterrecht nicht nehme, ihnen aber nicht wider den Willen der Innung das Meister recht ertheilt werden müsse. Bei dem ersten Anträge, das Meisterrecht ihnen zu lassen, hatte ich vor Augen, daß es besser für sie sei, wenn sie das einmal betriebene Handwerk ferner als Meister fortsetzen könnten. Ich bedachte ferner, daß es für die Handwerks-Innungen weniger auffallend und verletzend sein werde, wenn sie einen Entlassenen, verschon Meister gewesen ist, noch in der Innung behalten, als wenn sie einen solchen vom Zuchthause Entlassenen neu aufzunehmen durch das Gesetz gezwungen würden. Ich glaube, daß den Innungen ein gewisses kamt ä'donnour nicht zu verargen und zu gönnen sei, und daß dieses allerdings sehr darunter lei den würde, wenn die Nothwendigkeit der Aufnahme durch das Gesetz auferlegt würde. Daß den Innungen als ehren- werthen Korporationen im Staate ein solches k»iut ä'liomwur erhalten werde, darauf scheint mir nicht bloß in Hinsicht der Innungen selbst viel anzukommen, sondern auch dem Publi cum muß daran gelegen sein, daß es ihnen nicht entzogen werde, und eben so muß auch dem Staate daran liegen, daß sie im Besitze desselben bleiben. Ich werde mir erlauben, dann, wenn mein Antrag zur Unterstützung gekommen ist, noch Ei niges hierüber zu bemerken. Referent Prinz Johann: Die Deputation hat sich mit »eiden Anträgen nicht einverstanden erklären können. Was den Antrag des Herrn Bürgermeister Hartz betrifft, so würde eine vierte Klasse von Leuten entstehen, welche ein Gewerbe betreiben, ohne als Meister den Lite! zu führen, und es schien zu gewagt, dies als ein eigentliches Ehrenrecht zu betrachten und den aus dem Zuchthause Entlassenen zu nehmen. Der Wegfall des Meistertitels könnte zu manchen Schwierigkeiten ühren. Was das Amendement des Herrn Bürgermeister Bernhardt betrifft, so glaube ich, wäre dasselbe nicht anzuneh men, weil man nicht von dem Ermessen der Innungen ab hängig machen kann, ob Jemand zum Genüsse der Innungs rechte gelassen werden soll. Das Fortkommen Desjenigen, der ein Verbrechen begangen hat, muß man erleichtern, nicht erschweren. Präsident: Die Unterstützungsfragen sind noch nicht erfolgt; nachdem Herr Bürgermeister Bernhard! erklärt hat, es sei zweckmäßig, den Antrag des Herrn Bürgermeister Hartz zuerst vorzunehmen, würde ich die Unterstützungsfrage auf den Antrag des letzter« jetzt an die Kammer richten. Wird hinreichend unterstützt. v. Carlowitz: Ich erlaube mir einige Worte gegen das Amendement des Hrn. Bürgermeister Hartz zu richten. Ich kann nicht begreifen, wie der Name: „Meister" eine Art von Titel sein könne. Ich habe stets in dem Worte: „Mei ster" Nichts gefunden, als ein Unterscheidungszeichen der ein zelnen Stufen des Handwerks nach Verschiedenheit der erwor benen Fertigkeit und zugestanden erhaltenen Vorrechte. Mit gleichem Rechte könnte man also sagen, Geselle sei ein Titel, Lehrling sei ein Titel. BürgermeisterS chill: Ich finde in demWorte: „Meister" allerdings einen Ehrentitel, nicht in Bezug auf das Ehren recht, sondern in Hinsicht auf die Kenntnisse, die er sich erwor ben, und durch Strafen kann man dem Meister seine Kenntnisse nicht nehmen, und was er durch Fleiß erworben, nicht wieder rauben. — Es würde aber, was Herr Secr. Hartz bemerkt, zu weit führen. Sollte er gleich Soldaten, die gewisse Vor rechte haben, Arbeit auf eigne Faust suchen, so müßte ihn das sehr beschränken, daß er weder Gesellen noch Lehrlinge halten kann, und es würde ihm der Weg erschwert, wieder besser zu werden und einen Platz einzunehmen, den er vielleicht als Jüng ling durch ein Vergehen verscherzte. Aus diesem Grunde kann ich mich nicht für das Amendement des Herrn Bürgermeister 2
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