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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Pastor Holst von Oederan ein Werk eingereicht worden sei mit dem Aitel: „die Todesstrafe aus dem Standpuncte der Ver nunft und aus dem christlichen Standpuncte betrachtet," — und eine zweite Broschüre „über die Verwilderung in den unteren Volksklassen." Es sei der Wunsch des Verfassers, diese Schriften der Kammer zu überreichen und sie vielleicht berücksichtigt zu sehen, soweit die Ueberzeugung derer es erlaubte, die sich naher Hamit bekannt machen wollen. — Es wird demnach beschlossen, diese Werke zur Bibliothek zu nehmen und dem Uebersender den Dank der Kammer auszudrücken. Als man hierauf zur Tagesordnung übergegangen war, welche die Fortsetzung der be sondern Berathung des neuen Criminalgesetzbuchs zum Gegenstände hat, verlangt Secr. Hartz das Wort: Es lauft, wie Sie wissen, am nächsten Montage Mittag die Frist für die einzureichenden Amendements zu den ersten drei Kapiteln des speciellen Thcils des Criminalgesetzbuchs ab. Es war damals, als man diese Fristfestsetzte, nothwendig, sie nicht zu lang zu bestimmen, weil man nicht absehen konnte, wie bald man mit drm I. Theile des Gesetzbuchs fertig würde. Die bisherige Erfahrung zeigt aber, daß wir in dieser und vielleicht auch in der nächsten Woche nicht zum 2. Theile gelangen werden. Wenn es nun mehrer» Mitgliedern der Kammer so geht wie mir, daß sie bis jetzt nicht im Stande gewesen sind, den 2. Lheil so durch zu arbeiten, um wohl erwogene Amendements stellen zu können, so dürfte wohl der Antrag Genehmigung finden, daß diese Prä klusivfrist einige Tage verlängert würde. Auf die Frage des Präsidenten, auf wie viel Tage er seinen Antrag richte, antwortet Secr. Hartz: bis zum Don nerstag Mittag. Der Antrag findet ausreichende Unter stützung, und Referent Prinz Johann richtet an den Präsidenten die Frage: von welchem Tage an die Sitzungen während der Weihnachtsfeiertage ausgesetzt würden? Der Präsident erwiedert, darüber sei etwasBestimmtes noch nicht zur Umfrage gekommen. Es hätten schon früher einige Mitglieder sich in der Kammer, jedoch nicht speciell, aus gesprochen. Es sei damals aufgestellt worden, daß er vielleicht zu vernehmen suchen möchte, was in der II. Kammer in dieser Beziehung geschehen dürfte, und welche Rücksichten sonst noch zu nehmen sein möchten. Ob darüber in der H. Kammer Vortrag gehalten, ob ein bestimmter Beschluß gefaßt worden oder nicht, sei aber nicht bekannt, da er erst heute Nachmittag mit dem Präsidenten der jenseitigen Kammer Rücksprache neh men werde. Referent Prinz Johann: Er würde dann bitten, ehe man darüber klar werde, über den Hartzschen Antrag nicht ab zustimmen. Sein Wunsch und der der übrigen Deputations- Mitglieder gehe dahin, daß die Amendements noch einige Tage früher, ehe man aus einander gehe, eingebracht würden, damit es noch möglich sei, vor dem Urlaub mit dem Antragsteller sich zu berathen und nach der Rückkehr sofort mit der Berathung zu beginnen. Das könne aber nicht möglich sein, wenn die Frist bis auf den Donnerstag festgesetzt würde. — Secr. Hartz: Da müsse er freilich erwiedern, daß wenn über seinen Antrag erst später Beschluß gefaßt werden sollte, dies den Kammermitgliedern Nichts nützen könnte; denn sie müßten sich doch die Nacht hinsetzen, um Amendements zu ma chen, weil morgen noch beschlossen werden könnte, daß die Frist nicht verlängert werden solle. Gewiß werde es aber nicht die Absicht der Deputation und des hochgestellten Referenten sein, Amendements abzuschneiden. Referent Prinz Johann: Gewiß nicht, er könne Nichts mehr wünschen, als daß Jeder das Deputations - Gutachten genau durchgehe; indessen glaube er, daß drei Lage hinreichen. Sein Wunsch sei nur, daß die Geschäfte nicht unterbrochen würden. Er würde sich nur erlauben, darauf anzutragen, daß die, welche Amendements gestellt hätten, früher vom Urlaub zurückkämen. Präsident: Etwas Allgemeines könnte er mittheilen, aber nichts SpecielleS. Es scheine, daß die Ansicht dahin gehe, daß alle die, welche nach Hause reisen wollten, Urlaub nehmen würden, so, daß sie noch vor den Feiertagen zu Hause einträ- fen, und es würde demnach die letzte Session Freitag den23. d. M. abgehalten werden, und dann im Laufe dieses Jahres, also in der Feiertagswoche, keine Session mehr stattfinden, aber un mittelbar nach dem Neujahre wieder begonnen werden, weil es dringend nothwendig sei, daß man arbeitend in das neue Jahr eintrete, insbesondere da diese Kammer mehr noch als jene in diesem Augenblick beschäftigt sei. Indessen könne er diese Ansicht jetzt nicht zur Beschlußnahme bringen, insofern man wünsche, daß er mit dem Präsidium der jenseitigen Kam mer Rücksprache nehme. Referent Prinz Johann: Erwürbe wünschen, daß die vorgeschlagene Frist nur um einen Tag verkürzt würde, dann wäre es möglich, bis zum Freitage Mittage die Amendements mit den Antragstellern in der Deputation durchgegangen zu haben. Jndeß wäre es auch möglich, daß man auch nach der Rückkehr einige kleine Dinge einschalten könne. Secr. Hartz erklärt sich damit zufrieden, und die Kam mer beschließt einstimmig nach diesem modifizirten Anträge die Frist bis zu nächster Mittwoch zu Mittage zu stellen. (Fortsetzung folgt.) Druckfehler. Durch ein Versehen des Setzers ist in Nr. 24. d. Bl. auf der ersten Seite eine falsche Ueberschrift gekommen.. Statt „Eilfte öffentliche Sitzung der I.Kammer am 14. Decem- ber" muß es heißen: „Vierzehnte öffentliche Sitzung der II.Kammer am16. December 1836." Berichtigung. In Nr. 23. d.Bl. auf der 2. Seite, Spalte 2. muß es statt: „Diese Frage wurde von 60 Mitgliedern gegen 8 rc." hei ßen : „von SO Mitgliedern gegen 18 rc." Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Mit der Redaktion beauftragt: vr. Gretschel,
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