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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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D,er Präsident geht nun zur Fragstellung über, ob die' Kammer das Amendement des Secr. Hartz annehme? und nachdem dies mit 25 gegen 9 Stimmen angenommen wor den ist, geht Referent Prinz Johann zum Vortrag des letzten Ab schnittes im II. Artikel über, dessen letzten Satz: „Ist eine solche Strafe" rc. die Deputation unter Zustimmung der Kö niglichen Commiffarien folgendermaßen gefaßt sehen will: „rc. ununterbrochen verbüßt werdens eine Aussetzung derjenigen, welche in den Gerichtsgefängnissen vollstreckt werden, ist von dem Untersuchungsrichter nur aus erheblichen zu den Akten zu bescheinigenden Gründen zu gestatten." Referent Prinz Johann: Hr. Bürgermeister Hartz hat auch hierbei einen Antrag gestellt und wünscht Folgendes hin- zugefügt: „Ueber Gesuche um Unterbrechung der im Lan- desgefangniffe zu verbüßenden Strafen entscheidet das betref fende Appellationsgericht." Secr. Hartz: Es hat mir geschienen , als wenn nach der Fassung, wie sie hier steht, die Meinung entstehen könnte, daß es ein Attribut der im Landesgefängniß zu verbü ßenden Strafe sei, daß sie ununterbrochen stattsinde. Es kann aber eben so, wie bei gewöhnlicher Gefängnißstrafe, auch hier die dringende Nothwendigkeit eintreten, den Gefangenen zeitweilig zu entlassen und ihm die Strafe in verschiedenen Abschnitten" verbüßen zu lassen; bloß, damit das nicht abgeschnitten werde, habe ich das Amendement gestellt, und damit nicht, wie die Deputation der ll. Kammer vorschlagt, die Entscheidung in die Hande des Justitiars gelegt werde, sondern die Sache an das Appellationsgericht zu bringen sei. Referent Prinz Johann: Die Deputation hat nicht ge glaubt, auf diesen Antrag eingehen zu können, weil, was Gefang- nißstrafe anlangt, diese namentlich den Charakter einer reinen Freiheitsstrafe an sich trägt, und daß dieser durch Unterbrechung verloren gehe, liegt am Tage; aber daß die Unannehmlichkeit im Landesgefängniß geringer sein wird, als eine Detention in einem Lokalgefängniß, ist wohl anzunehmen, weil dies doch wirklich wird besser angelegt werden, als bei anderen verschiede nen Stellen im Lande der Fall sein wird. Ferner wird ein solcher Fall auch selten vorkommen, wo der Gefangene zurück transportirt werden müßte. — Der Präsident bringt hierauf das Amendement des Secr.Hartz zur Unterstützung, die aber nicht den ausrei chenden Erfolg hat. — Dann fährt er mit der Fragstellung fort: Ob die Kammer den auf der 46. Seite des Berichts un ten angemerkten Vorschlag der Deputation, der mit den Wor ten „ununterbrochen" (siehe oben) anfangs, genehmige? Ein einstimmiges Ja ist die Antwort. — Präsident: Ich würde nun mit dem Vorbehalt des ersten Satzes, welcher non der Kammer zu dem später kommen den Art. gemacht worden ist, die Frage auf den II. Art. stel len. Derselbe wird auf diese Weise ebenfalls einstimmig genehmiget. Referent Prinz Johann tragt hierauf den 12. Art. des Entwurfs vor, welcher „von der Schärfung der Arbeitshaus und Gefängnißstrafe" handelt, und wobei die Deputation bloß die Einschaltung des Citats nach dem Worte „zulässig" beantragt hat. Bürgermeister Hübler: Ich bemerke, daß mein Sepa- ratvotum vorlkegt. Es ist darüb er debattirt worden, und zu nächst dürfte daher wohl über das Separatvotum abzustimmen sein, und über den von mir gestellten Antrag, daß auf Ar beitshaus und Gefängnißstrafe die Strafe körperlicher Züch tigung als Schärfungsmittel nicht auszudehnen sek. ' Referent Prinz Johann: Die erste Frage würde die sein: in wiefern ist körperliche Züchtigung zulässig bei Arbeits haus und Gefängniß, und dann ferner, wenn sie angenom men wird, die allgemeine auf das Deputations-Gutach ten. Bürgermeister H üb ler: Da mein Separatvotum keine Unterstützung bedarf, gestatte ich mir sofort noch ein Paar Worte zur Unterstützung desselben. Ich habe auf die Ent fernung der körperlichen Züchtigung als Strafschärfung beim Arbeitshause und beim Gefängnisse angetragen, und zwar aus dem Grunde, weil mir bei den Freiheitsstrafen diese Schärfung unangemessen scheint. Jede körperliche Züchti gung bei erwachsenen Personen angewendet, hat in der öffent lichen Meinung immer etwas Beschimpfendes, die menschli che Würde Verletzendes. Sie kann daher meiner Ansicht nach ohne Jnconsequenz nicht mit einer Freiheitsstrafe in Verbin dung gebracht werden, die, wie die Motiven des Gesetzent wurfs ausdrücklich bemerken, beschimpfende Folgen nicht nach sich ziehen soll. Ich halte 'sie aber auch für entbehrlich, da der Gesetzentwurf durch die Entziehung warmer Kost für hinlängliche Schärfung gesorgt hat. Ich habe noch darauf auf merksam zu machen, daß die hier beliebte körperliche Züchtigung keine neuere Gesetzgebung kennt, und daß die Deputation der II. Kammer aus jenen triftigen Gründen einstimmig bean tragt hat, die fragliche Schärfung aus Artikel 13. des Ge setzentwurfs gänzlich zu entfernen. (Beschluß folgt.) Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Mit der Redaktion beauftragt: vr. Gretsch el.
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