Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-11-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
wesentlicher Nutzen hervorgebracht werde. Was die großen konstitutionellen Staaten Europas, wie z. B. Frankreich und England betreffe, so walte dort ein ganz anderes Verhältniß ob. Dort gelte es bei der Adresse, welche den Anfang der Be- rathung der Kammern ausmache, sofort, die Kräfte der ein zelnen Parteien zu prüfen, um zu wissen, auf welche Majori tät das Ministerium rechnen könne. Da könne es allerdings von Nutzen sein, und es habe sich mehrmals gezeigt, daß dann voy der Staatsregierung andre Maßregeln ergriffen worden, um die Majorität in der Kammer zu erlangen. Dies sei aber in Sachsen nicht nöthig. Denn es gäbe hier nur eine Partei; König und Vaterland sei ihre Loosung. Er erkläre sich gegen den Antrag. Bürgermeister Hübler: Er theile vollständig die An sicht , welche der Redner vor ihm entwickelt habe. Solle die Adresse nach dem Anträge, und so scheine es, nichts weiter ent halten, als den Ausdruck der Trauer über das Hinscheiden des uns unvergeßlichen Königs Anton, und den Ausdruck der Freude über den Antritt der Regierung Sr. Majestät des Kö nigs und alle die Hoffnungen, die sich daran knüpfen, so scheine allerdings dieser heiligen Pflicht in der Rede des Präsi denten bereits vollständig Gnüge geschehen zu sein; solle aber der Antrag weiter führen, wie er denn nothwendig weiter füh ren müsse, und sollten sich an die Adresse die Discussion über die daran zu knüpfenden vielseitigen Wünsche der Mitglieder beider Kammern anschließen, so scheine auch ihm der drohende große Zeit- und Kosten-Aufwand in keinem Verhältnisse zu dem Zwecke zu stehen, da, wie bereits erwähnt worden, je dem Mitglieds der Kammer das Recht der Petition zu jeder Zeit freistehe. Es seien dies auch dieselben Gründe, aus de nen der Antrag bei'm letzten Landtage mit einer entschiedenen Majorität, wenn er nicht irre, mit 31 gegen 7 Stimmen zu rückgewiesen worden sei. Er sei, so wie damals, auch jetzt noch der Meinung, daß die Kammern ihre Gefühle in Bezie hung auf die Thronrede am Besten durch die That auszudrük- ken vermöchten, und er stimme daher g eg en den Antrag. Nachdem dieser Redner gesprochen hatte, forderte der Prä sident den Abg. ».Biedermann auf, das Wort, um wel ches er bereits früher gebeten, nun zu nehmen. Derselbe äußert jedoch, daß das, was er habe sagen wollen, der Vi cepräsident schon ausgesprochen habe. v. Watzdorf: Auch er sei überzeugt, daß der Antrag steller von den wohlwollendsten Rücksichten ausgegangen sei. Er glaube aber, nächst den verschiedenen Gründen, welche theils in dieser, theils in der andern Kammer erwähnt wor den , noch auf einen andern Grund aufmerksam machen zu müssen. Im ß. 109 der Verfassungs-Urkunde stehe: „die Stände haben das Recht, in Bezug auf alle zu ihrem Wir kungskreise gehörige Gegenstände dem König ihre gemeinsa- men Wünsche und Anträge in der geeigneten Form vorzule gen." — Dann: „Eben so ist jedes einzelne Mitglied der Stände befugt, seine, auf dergleichen Gegenstände sich beziehenden Wünsche und Anträge in seiner Kammer vorzubringen. Diese entscheidet, ob und auf welche Weise selbige in nähere Erwä gung gezogen worben sollen. Nimmt sie sich in Folge der ge schehenen Erörterung der Sache an, so hat sie den Beitritt der andern Kammer zu veranlassen, indem selbige nur in Ue- bereinstimmung beider Kammern an den König gebracht wer den kann." Da nun dieser Antrag bereits in der H. Kammer discutirt und abgeworfen worden sei, so werde selbst für den Fall, daß dieser Antrag Unterstützung und Genehmigung fände, demselben doch keine Folge gegeben werden können, in dem er in der II. Kammer nicht wieder ausgenommen und zur Abstimmung gebracht werden könne. Prinz Johann trägt auf Abstimmung über diesen Ge genstand an. Präsident bemerkt, daß der Vicepräsident darauf an getragen habe, den Gegenstand auf die Tagesordnung zu bringen. Vicepräsident V. Deutlich erwiedert jedoch, daß er nun auch auf Abstimmung antrage. Es sei der Gegenstand früher erörtert und der Antrag damals bei der I. Kammer mit 31 ge gen 7 Stimmen, bei der N. Kammer mit 54 gegen 15, dies mal aber mit 61 gegen 4 bis 5 Stimmen abgelehnt worden. Die hierauf von dem Präsidenten gestellte Frage: ob die Kammer geneigt sei, auf den Antrag des Kammerherrn Ziegler und Klipphausen einzugehen? wird von 30 Stimmen gegen 2 mitNein beantwortet. Bürgermeister Gottschald bemerkt, daß aus dieser Ab stimmung hervorgehen würde, den Antrag an die betreffende Deputation zu verweisen, denn die Landtagsordnung H.116. sage ausdrücklich: „die Eingabe muß motivirt und so abgefaßt sein, daß sie mit Bestimmtheit ausdrückt, wie der Beschluß der Kammer lauten würde, wenn der Antrag unverändert Ge nehmigung fände. Die Kammer entscheidet bei derBerathung über die neuesten Eingaben (§- 60), ob der Antrag sofort als ungeeignet zurückgegeben oder zur weitern Prüfung an die 3. Deputation verwiesen werden soll." Es sei durch die Abstim mung entschieden worden, daß man den Antrag jetzt nicht auf die Tagesordnung bringen wolle, und es scheine ihm daraus zu folgen, daß über die andere Frage: ob dieser Gegenstand an die 3. Deputationabzugeben sei, abgestimmt werden müsse. Prinz Johann: Er habe die Beschlußfassung so verstan den, daß durch diese Abstimmung entschieden worden, der An trag sei als ungeeignet zurückzugeben; und er glaube, daß über das Materielle des Antrags abgestimmt worden sei. Bürgermeister Hüb le r: Allerdings sei über das Mate rielle abgestimmt worden, ganz in der Maße, wie tz. 116. der Landtagsordnung es vorschreibe. In der Beantwortung der Frage, wie sie von dem Präsidenten gestellt worden, liege zugleich als nothwendige Folge, daß der Antrag als ungeeig net zurück zu geben sei. Secr. v. Zedtwitz glaubt, daß der tz. 116 der Landtags ordnung sich ganz bestimmt ausdrücke, da es in demselben heiße: „Ist der auf eine Petition gerichtete Antrag eines Mit gliedes , sei es ohne oder auf Bericht der Deputation, von der Kammer zurückgewiesen worden, so kann eran demselben Land-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder