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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-11-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Erziehung und der giftige Mehlthau männlicher Schmeichelei die edle Pflanze in der Blüthe getroffen, und den Charakter zum verderblichen Mutterkern verkrüppelt. Soll das mensch liche Geschlecht eine hohe und immer höhere Stufe der Vollkom menheit ersteigen, so beginne'man gewissenhaft und mit der strengsten Sorgfalt mit der Erziehung des Weibes, man glatte weniger, man veredle mehr, es lerne seinen wahren Werth bes ser würdigen und anwenden. Liebe und Anmuth, der Frauen Hauptelement, werde mit Reflexion ihrer hohen Bestimmung aufs Innigste vereint. Ist der Mann der sichtbare Repräsen tant seines Schövfers auf Erden, so. werde die Frau das, wozu sie der Schöpfer in ihren Anlagen bestimmte, und das, wo sie ist, was sie sein kann und soll, bereits ist, die Anmuth und der Hausengel des Mannes und der Familie. Jy der Kin derstube erhalt das Kind die gemüthliche und geistreiche Aufre gung, neben der mütterlichen Pflege des Leibes, für Religion, für Sittlichkeit und Staat; wird hier der Grund gelegt, so hält er für das ganze Leben aus. Aber kann alles das Schöne und Herrliche aufblühen, wenn man ihnen die Antheilnahme an den heiligsten Interessen der Menschheit beschranken wollte? In den cultivirtesten Staaten, und das sind laut der Erfahrung die christlichen, steht das Weib nicht unter, sondern dem Manne gleich, nur ihre Ge schlechts - Eigenthümlichkeiten begrenzen für'jeden den Wir kungskreis. Im Christenthume fand die Frau ihre wahre Emancipation, und nicht ohne ihre Wirksamkeit und regen Ein fluß macht es in der ersten Periode seines Lebens so reißende Fortschritte. Kann man nach solchen Erfahrungen wohl zwei feln, daß die Frauen rechten lebendigen Antheil an der neuen repräsentativen Verfassung nehmen würden? Und nur dann erst wird schon in der Kinderstube das Kind zum guten Men schen und trefflichen constitutionellen Staatsbürger sich erzogen und vorgebildet sehen. Wenn also nach dem bestimmten und kategorisch festgesetzten Princip in der Verfassungs-Urkunde, wenn aus dem Buchstaben der Geist und der Charakter dersel ben die ausgesetzte Neffentlichkeit der Verhandlungen auch den liebenswürdigen Halbschied der Staatsbürgerschaft begreift, wenn das eigenthümliche Interesse der Verfassung für das con- stitutionelle Leben gewinnen lassen muß, so muß die angenom mene Praxis dem Princip weichen, die Schranken sofort geöff net werden und es den Frauen überlassen bleiben, ob sie von ih rem Rechte Gebrauch machen wollen, und es würde sehr zu be klagen sein, was aber nicht zu erwarten stehet, wenn sie von diesem ihren constitutionellen Rechte keinen Gebrauch machen wollten. Nach allem Angeführten darf der Unterzeichnete an seine Herrn Mitstande den Antrag stellen: sie wolle den Beschluß fassen, nach dem 135. tz. der Verfas sungs-Urkunde, der das Princip der Oeffentlichkeit bestimmt und allgemeinfestsetzt: auch der liebenswürdigen Halbschied der Staatsbürgerschaft, den Frauen, sofort die Gallerie in den Sitzungssälen der allgemeinen Landesversammluug öff nen zu lassen, und ihnen den Eintritt als Zuhörer in Gerech tigkeit anzuerkennen. Erlauben Sie übrigens, daß ich mich mit der innigsten Hochachtung unterzeichne Dresden, den 8. Novbr. 1836. Ziegler und Klipphausen. Prinz Johann: Wenn er sich gegen den Antrag des ge ehrten Antragsstellers erhebe, so geschehe es keineswegs aus Mangel an Galanterie gegen die liebenswürdige Halbschied der Staatsbürger; sondern aus ernstem und tiefern Gründen. Es scheine ihm nämlich der Antrag in der Verfassungs-Urkunds nicht geboten, derselbe ferner mit den deutschen Sitten im Wi derspruch zu stehen und daher nicht unbedenklich. Daß er nicht in der Verfassungs-Urkunde begründet sei, glaube er in der letzten Sitzung ausgeführt zu-haben, denn er glaube, es werde Niemanden einfallen zu behaupten, daß die heutige Sitzung eine geheime sei. Daß es den deutschen Sitten nicht entspreche, dafür habe er Folgendes anzuführett: er glaube, kein Volk auf der Erde ehre die Frauen mehrals das deutsche, aber kein Volk habe ihnen auch weniger Antheil an den öffentlichen Angelegen heiten eingeräumt als das deutsche. Daß dadurch deutsche Frauen nicht an Liebenswürdigkeit, die deutsche Geschichte nicht an Ernst verliere, dafür gebe die'Geschichte von Frankreich dm Legentheiligen Beweis, wo die Krauen sowohl früher als jetzt an den öffentlichen Angelegenheiten stets Antheil genommen hätten. Unbedenklich halte er es aber für die liebenswürdige Halbschred, wenn sie keinen Platz auf der Gallerte einnehme; es würde die hier im Saale sitzende Halbschied, wie er fürchte, manches Wort fallen lassen, um dieser oder jener Schönen auf der Tribüne zu gefallen; und er glaube, es würde dadurch Zeit verloren gehen, und die Debatten vermehrt werden. Er stimme daher gegen den Antrag, und wünsche, daß er an die H. Kam mer abgegeben werde. Ziegl e r und Klipphausen: Er habe bei diesemAntrage beabsichtiget, daß ein jedes Princip der Verfassungs-Urkunde recht lebhaft ins Leben treten möge. Der Rechtsanspruch der Frauen sei nach der Constitution unbestreitbar, und könne ih nen unter keiner Bedingung geschmälert werden, wenn nicht die Stände besondere Einrichtungen treffen wollten, wodurch das allgemein gültige Princip beschränkt werde. WasSe. Kö nigs. Hoheit in Bezug aufDeutschland gesprochen; so müsse er sich erlauben, auf die ältern Zeiten zurück zu verweisen, wo die Frauen auf eine ausgezeichnete Weise- berücksichtigt worden wären. Ueberhaupt könne er nichtunbemerkt lassen, daß gewisse Völker sich bei ernsten Angelegenheiten bei den Frauen Raths erholten. Sie nahmen auch jetzt Antheil an den öffentlichen Angelegenheiten, wenn auch in späteren Zeiten die echt deutsche Sitte verschwunden sei. Diese veränderten Verhältnisse aber, durch welche der frühere freie deutsche Geist niedergedrückt wor den sei, könnten hier nicht entscheiden. Als die deutsche Nation noch isolirt lebte, wie hätte sie da in ihren Familien-Ver hältnissen des Raths der Frauen entbehren können, und noch jetzt gedenke ein großer Dichter ihrer Würde im Privatleben. Er könne sich nicht überzeugen, daß es nicht deutsche Sitte sei, und nicht im Sinne der deutschen Nationalität liege, wenn man die Frauen an dem öffentlichen Leben Theil nehmen ließe, im Gegentheile habe er dieUeberzeugung, daß dies ächt deutsch sei, und daß es auch im constitutionellen Leben liege. Wohl gebe er zu, daß ihnen dieses Recht genommen werden könne, allein nach dem Princip des öffentlichen constitutionellen Lebens sollte es ihnen nimmermehr genommen werden können. Bürgermeister Wehner: Er gehöre gewiß nicht unter die Weiberfeinde, er liebe sie sogar recht sehr, und auch er theile ganz die Meinung des großen Dichters. Allein er stimme den bereits angeführten Gründen bei, welche von der Art seien,
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