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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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stehen noch die Antrags vom v. Großmann wegen Normkrung der Fälle und dann wegen der Bezeichnung des Meineids, un ter der nachgebrachten Bemerkung, daß dieser Punct in die Schrift ausgenommen werden möge. Was diesen Punct anlangt, so nähert er sich den vom Secr. Hartz ausgesproche nen Ansichten, welcher den ebenfalls unterstützten Antrag zur Sprache gebracht hat, daß eine solche Veröffentlichung möchte eintreten können, wenn sie durch das Interesse des Staates oder einzelner Theile desselben bedingt wird, und endlich ist vom Herrn Staatsminister aufmerksam gemacht worden, es könne zur Beruhigung Aller derer, welche Zweifel dabei hatten, bei tragen, wenn das, was in den Motiven gesagt sei, als An trag in der Schrift aufgestellt werde. Darnach schreitet derselbe zu folgenden einzelnen Frag stellungen: 1) ob von der Kammer der Antrag des 0. Großmann, daß einzelne Fälle normirt werden sollen, angenommen werde? Wird mit 29 gegen 4 Stimmen verneint. — 2) Ob der Meineid namentlich herausgehoben werden soll? Mit 25 gegen 8 Stimmen verneint.— 3) Ob das Hartzische Amendement, .welches darauf gerichtet ist, solche dem Staate oder einzelnen Theilen desselben wichtige Fälle öffentlich bekannt zu machen, angenommen werde ? Mit 29 gegen 4 Stimmen verneint. 4) Wird der Antrag des Herrn Staatsministers, daß das, was in den Motiven gesagt ist, als Antrag in die Schrift aufgenom men werden soll, angenommen? Gegen 1 Stimme bejaht. — ,5) Wird Artikel 22. angenommen? Mit 28 gegen 5 Stimmen bejaht. Hiermit schließt sich die heutige Sitzung; die nächste wird auf künftigen Montag den 19. d. Vormittag 10 Uhr anberaumt, und zur Tagesordnung die fortgesetzte Berathung über den Ent wurf des Criminalgesetzbuchs festgesetzt. Fünfzehnte öffentliche Sitzung der H. Kammer, am 19. December 1836. Eingänge zur Registrande. — Berathung über den Bericht der außerordentlichen Deputation, die passive Wählbarkeit des für den Abgeordneten im XVHI. bäuerlichen Wahlbezirke zum Stellvertreter gewählten Georg Friedrich Kühn, Begüterten zu Kulten, betr. — Wahl einer außerordentlichen Deputation zur Prüfung der Mittheilungen die Ausführung des neuen Grund steuersystems betr. — Die Sitzung beginnt gegen A 11 Uhr. Anwesend sind 66 Kammermitglieder. Das Protokoll der letzt vorhergehen den Sitzung wird verlesen, genehmigt und von den Abgg. Atenstädt und Kirchner mitunterzeichnet. Hieraufwird vom Secretair Richter die Registrande vorgetragen, welche ent halt: 1) Den 17. Decbr. Der Abg.v.Schröder bittet um dreitägigen Urlaub, (bewilligt.) — 2) Loci. Bericht der zweiten Deputation der II. Kammer über das höchste Dekret vom 13. November 1836., die Werwilligung für einige Baulichkeiten bei den Straf- und Versorg - Anstalten betreffend. (Der Bericht ist ge druckt und ausgegeben. Auf die Tagesordnung.) — 3) Den 19. Decbr. Der Abg. Meisel bittet um dreitägigen Urlaub, (bewilligt.) — 4) Den 19. Decbr. Der v. nmä. Unger zu Wiesenburg überreicht der Kammer 75 Exemplare seiner Schrift unter dem Tittel: die beabsichtigte Hospital-Kran kenpflege im Sächsischen Gebirge betreffend. Hiernächst zeigt der Präsident an, daß der Abg. Krause um Urlaub vom 20. d. M. bis zum 9. Jan. k.J. gebeten habe, und es wird ihm dieser von der Kammer bewilligt. — Auch habe sich für heute der Abg. v. Kotzau wegen Krankheit ent schuldigen lassen. Hierauf schreitet der Präsident zur Tagesordnung, die Be rathung über den Bericht der außerord. Deputation der II. Kammer, die passive Wählbarkeit des für den Abgeordneten im XVIII. bäuerlichen Wahlbezirke zumStellvertreter gewählten Georg Friedrich Kühn, Begüterten zu Kulten, betreffend. Der Präsident ersucht den Referent die Rednerbühne zu besteigen und den Bericht vorzutragen. Referent Todt: Unter denjenigen Gegenständen, welche der außerordentl. Deputation zur Begutachtung überwiesen worden, gehört auch die Beantwortung der Frage: ob der Stellvertreter im XVIII. bäuerlichen Wahlbezirke um deswillen, weil er eine Untersuchung paffirt hat, seine passive Wählbarkeit verloren habe. Wie die Deputation diese Frage beantwortet, das liegt in dem bereits vertheilten Berichte vor, welcher jetzt noch besonders vorgelesen werden wird. Dieser Bericht lau tet im Wesentlichen also: Bekanntlich ging bei der vorigen Ständeversammlung un ter den vielen andern Gesuchen und Beschwerden, welche dersel ben überreicht wurden, auch eine auf die Aufhebung des Lehns- wesens u. s. w. gerichtet gewesene Petition ein, welche den Ad vokat Richter, vormals zu Chemnitz, zum Verfasser hatte. Von dieser Petition, (deren ausführlichen Inhalt hier zu referiren um so weniger erforderlich sein dürfte, als derselbe gewiß der hohen Kammer noch im Gedächtnisse lebt) nahm man damals an, daß darin das den Staatsbürgern verfassungsmäßig zustehende Pe- tionsrecht überschritten worden sei, daher denn auch später gegen den obgenannten Verfasser derselben eine Untersuchung eingelei tet wurde. Diese Untersuchung nun wurde, nächst einigen an dern Individuen, auch auf den Stellvertreter des Abgeordneten im XVIII. bäuerlichen Wahlbezirke, eingangsgenannten Kühn, um deswillen mit ausgedehnt, weil er die in Frage stehende Pe tition mit verbreitetet und Unterschriften für selbige gesammelt hatte. Namentlich fällt ihm in dieser Beziehung zur Last, daß er die Gemeinde seines Orts ohne Vorwiffen des Dorfrichters wegen Unterzeichnung der Petition zusammengerufen, ingleichen die letztere mehreren andern Dorfgemeinden des Zwickauer und Werdauer Amtsbezirks unaufgefordert überschickt und dieselben schriftlich zur Subskription aufgefordert hat. Das erste, von dem vormaligen Schöppenstuhle zu Leipzig gesprochene, Urthel condemnirte nun Kühnen wegen dieses seines Beginnens in eine achtwöchentliche Gefängnißstrafe, wogegen das Oberappella- tionsgericht, nachdem Kühn eine nochmalige Vertheidigung ein gereicht hatte, im zweiten Erkenntnisse diese Strafe wieder in Wegfall brachte und den mehrwöchentlichen Untersuchungsarrest, den Kühn erlitten hatte, als Strafe anrechnete. Zwar ließ sich der letztere auch gegen diesen Ausspruch nochmals vertheidigen. Allein da nach dem Gesetze vom 28. Januar 1835. H. 38. sub 3.
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