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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 30. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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sehen gewünscht hat, der Anstalt zu'verweigern? Ich sollte meinen, daß jede christliche Gemeinde die Pflicht auf sich hätte, den Bewohnern des Bezirks, in dem sie sich befindet, auch den Genuß der Kirche zu gestatten. Dieser Grundsatz ist schon bei der vorigen Ständeversammlung zur Sprache gekommen, als es sich um ein Lokal in der Kirche zu Neustadt für die hiesige Garnison handelte, und irre ich nicht, so war man damals mit dem Grundsätze einverstanden. Die Summe, welche dazu verwendet werden muß, beträgt beinahe 8000 Lhlr. Es wäre wohl zu wünschen gewesen, daß diese Ausgabe hätte ver mieden werden können, wenn die Commun den Gottesdienst gestattet hätte, da sie doch auch Nutzen von der Anstalt hat. Staatsminister v. Lindenau: Auf die Frage des Abge ordneten habe ich zu erwiedern, daß allerdings eine Verhand lung mit der Commun zu Zwickau eingeleitet wurde, um eine nahe bei der Anstalt liegende Kirche für den Zweck der letztem mit benutzen zu können. Allein das Gesuch wurde sehr ent schieden aus dem doppelten Grunde zurückgewiesen, weil man sich nicht veranlaßt finden könne, einen gemeinschaftlichen Ge brauch der Kirche für die Commun und die Anstalt zu gestatten, und eine abgesonderte Benutzung unthunlich erscheine: ein Re sultat, was vielleicht von einem andern hier anwesenden Abge ordneten bestätiget werden wird. Wenn ein Abgeordneter er wähnt hat, daß die Commun zur Gestattung dieses Mitge brauchs wohl um so mehr sich hätte veranlaßt finden können,weil sie Vortheil von der Anstalt habe, so läßt sich dies darum nicht behaupten, weil so ziemlich alles für die Sträflinge und die An stalts-Verwaltung Erforderliche in den Anstalten selbst ver fertiget, eben darum das Verhältniß der letztem zu den Cvmmu- nen nicht immer ein freundliches gewesen ist. Der Wunsch, diese bedeutende Ausgabe zu ersparen, ließ mich anfangs eineVerei- nigung mit der dortigen katholischen Kirche beabsichtigen, deren Räumlichkeit aber, abgesehen von andern Schwierigkeiten, zu klein ist, um eine Zahl von 6 bis 800 Personen aufnehmen zu können. Abg. v. Dieskau: Ich habe vorhin gegen die Nachbe willigung der Summe von 5,433 Thlr. gestimmt, lediglich um deswillen, weil keine speziellen Anschläge Vorlagen und auch die Deputation deren in dem Berichte nicht erwähnt hat. Dies ist aber nicht snb. II. der Fall; hier ist der Anschläge gedacht worden, und die Deputation hat auch die Anschläge geprüft. Nun möchte ich mir aber die Frage erlauben, wo die Deputa tion die Erkundigung eingezogen hat, auf welche sie sich bezo gen? und eine zweite Frage ist die, ob es denn unumgänglich nöthig sei, daß eine neue Kirche erbaut werde, oder ob nicht vielmehr die jetzige erweitert werden könne? ReferentSecr. Richter: Die Erkundigung hat die De putation eingezogen von einem Mitglieds der Kammer selbst, von dem Abg. v. Welk; von diesem hat sie erfahren, daß der selbe an den Verhandlungen über den Bau einer Kirche, ins besondere aber über die Mitbenutzung einer Stadtkirche zu Zwickau Theil genommen, von ihm auch die Gründe vernom men, aus welchen die Stadtgemeinde zu Zwickau sich ge weigert hat, die Sträflinge und Correktionairs mit in ihre Kirchs aufzunehmen. Er hat ferner der Deputation mitge- theilt, daß eine Erweiterung der Lokalität nicht gut möglich sei; und es ist hierbei zu gedenken, daß, wenn auch ein Anbau mög lich wäre, dieser und die Gewinnung der für das Arbeitshaus nöthigen wirthschastlichen Räume einen nicht geringem Kosten aufwand herbeiführen würde. Man mochte nun vpn Seiten der Deputation einen Ausweg suchen, welchen man wollte, überall waren Hindernisse vorhanden, und es fand sich zugleich, daß eine Kostenersparniß nicht möglich war, wollte man den Zweck nicht aus den Augen setzen. Abg. v. Welk: Ich erlaube mir folgende Bemerkung. Ich habe allerdings vor 2 Jahren den Auftrag erhalten, die Verhandlungen einzuleiten, daß die Sträflinge dem Gottes dienst in der Stadtkirche mit beiwohnen könnten. Es wurde dies aber entschieden abgelehnt und zwar aus dem Vorurtheil, weil die Bürger nicht mit den Sträflingen und Züchtlingen in der Kirche sein wollten. Aber auch der Grund, daß dieLo- kalität nicht günstig sei, ist richtig, und in dieser Hinsicht istauch in mir die Ueberzeugung herbei geführt worden, daß es nicht wünschenswerth sei. Was die Bemerkung des Abg. v. Dies kau anlangt, daß eine Erweiterung der jetzigen Kirche statt fin den möchte, ist rein unmöglich. Sie ist im Sousterrain, und nach meinem Dafürhalten ist eine Erweiterung unmöglich. Abg. Todt: Mit dem Lheile des Deputations - Gutach tens, welcher sich auf Bewilligung der Summe zu Erbauung einer neuen Kirche bezieht, kann ich mich nicht einverstanden erklären. Es ist zwar gesagt worden, daß eine Erweiterung der jetzigen nicht möglich sei; allein ich habe noch kürzlich gegen- theilige Versicherungen gehört von Personen, die mit den Ver hältnissen bekannt sind, welche in amtlicher Stellung sich befin den, und denen daher wohl Glauben zu schenken ist. Mir ist gesagt worden, daß schon bei dem jetzigen Raume, und wenn auch viele Correktionairs sich in der Kirche befinden, noch Raum übrig bleibe, welcher von andern und zwar städtischen Kirchen gängern benutzt wird, und so viel ich gehört habe, .von denen, welche nicht zur Strafanstalt selbst gehören, gegen Erlegung einer Stuhlabgabe. Es möchte aber doch wohl auf die Cor rektionairs zuvörderst Rücksicht genommen werden. — Ebenso wenig kann ich die Gründefür ausreichend achten, weshalbvon Seiten der Commun Zwickau den Sträflingen der Mitgenuß einer Kirche verweigert wird. Den Grund, mit den Züchtlin gen nicht zusammen zu sein, kann ich nicht einmal für plausibel annehmen; und wenn die Zuchthauskirche sehr viel von den städtischen Einwohnern besucht wird, und zwar deswegen, weil dort in der Regel jüngere Geistliche angestellt sind, welche durch ihre Vorträge mehr gewinnen, als andere, so möchte auch der Mitgenuß einer Stadtkirche den Sträflingen nicht zu versagen sein, um so weniger, da in einer solchen wohl Raum genug vor handen sein würde. Aber abgesehen auch davon, so finde ich auch den Anschlag zu hoch. Wenn eine Ersparniß hierbei gemacht würde, so sollte ich meinen, daß für 800 bis 1000 Personen eine Kirche mit geringer« Kosten herzustellen sei. Mir ist das Beispiel von einer kleinen Stadt bekannt, wo bei einer Parochie von 6000 Seelen eine Kirche, wie ich glaube, für die Summe
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