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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 30. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Kirche und Gottesdienst ist der Vornehme und Geringe, der Lasterhafte und Gottesfürchtige ganz gleich, rm Gegentheile be darf Derjenige, welcher gebessert werden soll, und dies ist ja ein gleichzeitiger, wesentlicher Zweck aller Straf- und Correktions- anftülteN, sinnlicher Richtung, dasHöheregewährenderEindrücke weit mehr, als jeder andere Kirchenbesucher, und wenn die Or gel dazu beiträgt, kann eine bessere Orgel nur ihrem Zwecke entsprechen. Abg. v. Dieskau: Was der Abg. Todt angeführt und der Abg. von Arnim bestätigt haben, bewegt mich darauf an zutragen, daß sowohl bei dem Stadtrathe zu Zwickau als auch sonst zuvörderst über die Angaben des Abg. Todt amtliche Er kundigung eingezogen werden möchte. Dazu veranlaßt mich auch selbst der Umstand, daß Seiten des Herrn Referenten be merkt worden ist, daß noch eine alte. Orgel da sei, und also auch hierdurch wenigstens ein Theil des Aufwandes zu der neuen Orgel gedeckt werden kann, indem der Anschlag zu dieser allerdings bedeutend hoch ist. Abg. Sachße: Der Abg. v. Egidy hat erklärt, daß die Kirche Nichts als ein finsteres Behaltniß sei. Staatsminister v. Lin den au: Auf den Antrag des Abg. v. Dieskau will ich nur Einiges erwiedertt. Diejenigen Herren, welche die Anstaltskirche zu Zwickau aus eigner Ansicht kennen, werden wissen,daßdieAnzahlderdieAnstaltskirche besuchenden Stadtbewohner keineswegs groß ist. Vielleicht sage ich zuviel, wenn ich deren Zahl zu höchstens 50 angebe. Ich bin mehr mals in der dortigen Kirche gewesen und mußte mich überzeugen, daß bei einer Zahl von 300 bis 350 Sträflingen die Kirche aus gefüllt und die Atmosphäre der Emporkirche eine ungünstige wird. Wahrscheinlich war das Sousterrain, worinnen sich die Kirche jetzt befindet, nicht ursprünglich dazu bestimmt, und es läßt sich diese Lokalität zu einer großem Kirche nicht ein richten. Auch darf bei den jetzigen Einrichtungen der Umstand nichtübersehen werden, daß Zwickau wahrscheinlich unsere stärkste Strafanstaltwerden wird, da nicht allein sämmtliche männliche Vagabunden, sondern auch in Folge des neuen Criminalgesetz- buchs eine Menge minder strafbarer Verbrecher dorthin kommen wird, somit ein Anwachsen auf 6—800 Individuen wohl zu vermuthen ist. Die jetzt dort befindliche Orgel ist ein höchst mangelhaftes und fast unbrauchbares Machwerk, und ich zweifle, daß 100 Thlr. dafür zu erlangen sein werden. In eine neue Kirche wird sie auf keinen Fall passen. Abg. v. v. Mayer: Wenn ich zunächst ausgehe von dem Verlangen, daß dieParochie in Zwickau ihre Kirche hergebe, wenigstens zur gemeinschaftlichen Benutzung für die Sträflinge der dortigen Anstalten., so muß ich die UeLerzeugung ausspre chen, daß irgend ein Zwang hierunter sich aus dem Begriffe deS Rechts und namentlich des Eigenthumsrechts einer Paro- chie nicht rechtfertigen laßt. Keine Kirchfahrt kann gezwun gen werden, ihre Kirche auch nur theilweise für Andre oder zu einem ihr fremden Zwecke herzugeben, selbst nicht, zur Benu tzung für ein Staatsinstitut. Alle Straf- und Besserungs anstalten in Zwickau sind Staatsinstitute'; das Eigenthum des Staats aber ist genau getrennt von dem communlichen und dem der Parochie. Zch glaube daher, daß, wenn die Paro- chie der Stadt Zwickau sich nicht freiwillig entschließen will, ihre Kirche zur Mitbenutzung für jene Zwecke herzugeben, sie durchaus nicht dazu gezwungen werden kann. Da nun diese Kirchengemeinde es verweigert hat, so halte ich es gar nicht ür nöthig, auf die Gründe dieser Weigerung weiter einzugehen, noch weniger also den Stadtrath zu Zwickau zu deren näherer Angabe und Nachweisung zu veranlassen» Wenn aber eine neue Kirche erbaut werden muß, so muß ich bemerken, daß ich im Gegentheil erstaunt bin über den geringen Anschlag für die Erbauung derselben. Ich wenigstens begreife nicht, wie es möglich ist, für die postulirte Summe von 6,400 Lhlr. eine neue Kirche zu bauen, die den nöthigen Anforderungen von Würde und Anstand, von Reinlichkeit und Helle, von Festigkeit und Dauer entspricht, und bin daher sehr erfreut, daß die Staatsregierung mit so geringen Mitteln eine Kirche herzustellen sich im Stande glaubt. Wenn der Preis für die Orgel etwas höher erscheint, als vielleicht nothwendig wäre, so halte ich dafür, eine Verminderung des Postulats deswegen nicht eintreten zu lassen, indem der Kirchenbau wahrscheinlich mehr kosten wird als 6,400 Thlr. Sollte auch bei dem Ansätze für die neue Orgel oder aus dem Erlös für die alte Orgel et was Weniges gewonnen werden, so würde es zum übrigen Ausbau mit verwendet werden können. Ich halte die Postu- late für geeignet, bewilliget zu werden. Abg. v. Egidy: Ich glaube dem Abg. v. Mayer hierbei einen Aufschluß geben zu können. Man hat bei dem Bau anschlage besonders darauf Rücksicht genommen, daß der größte Theil der Handleistungen von den Correktionairs selbst verrichtet werde, diese also entweder gar nicht oder wenigstens sehr mäßig in Rechnung gebracht, und darin liegt wohl der Grund, daß der Anschlag so gering bezeichnet werden konnte. Referent Secr. Richter: Im Anschläge sind die Hand leistungen mit zu Gelde angeschlagen, weil man nicht im Vor aus bestimmen kann, in welcher Anzahl man die Sträflinge und Correktionairs dazu verwenden kann, was durch letztere wirklich geleistet und dadurch wirklich erspart wird, geht von der veranschlagten Summe wieder ab und gehört unter die Ersparnisse. Abg. Roux: Ich habe Mich sehr gefreut, als-dreses Po stulat an die Ständeversammlung gekommen ist. Allerdings ist es auch mir anfangs auffällig gewesen, daß so Wenig zur Erbauung einer Kirche verlangt wird. Ich habe aber daraus abgenommen, es werde weniger-Line förmliche Kirche als viel mehr ein Beisaal errichtet werden, worin ein Orgelwerk aus gestellt und dann für die geistige Bildung und Besserung der Züchtlinge durch kirchliche Erbauung unter Begleitung von Musik gesorgt wird. Es ist ein sehr wichtiger Punct, um den es sich hier handelt, und ich glaube, gerade die H. Kammer der Ständeversammlung sollte sich darüber sehr freuen, daß auch auf diese Weise, während von der andern Kammer über das Strafgesetzbuch verhandelt wird, man zugleich hier auf Etwas Bedacht nimmt, was mit dem Strafgesetzbuche im Einklänge steht. Allerdings wird gewöhnlich die Besserung der Gefan-
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