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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 31. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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rathung seine Anträge zur Kenntniß des Präsidiums gelangen lassen will. Dies liegt im Interesse der Sache, und Jeder wird es gewiß gern thun. v. Watzdorf: Wenn ich den frühem, von der Depu tation gegebenen, abkürzenden Vorschlägen meine Zustimmung gegeben, so glaube ich noch einige Gründe dafür bemerken zu müssen. Ich bin dabei von der Ansicht ausgegangen, die von vielen bewährten Männern bestätiget wird, daß die Be- rathung eines größeren Gesetzes, besonders eines so umfassen den, wie ein Criminalgesetzbuch, in der ganzen Kammerver sammlung eine höchst schwierige Sache sei, und glaube, daß ein solches Werk stets besser in Deputationen, durch einen klei neren Verein sachkundiger Männer berathen, und dadurch Einheit des Werks herbeigeführt werde. Diese Ansicht wird durch vorigen Landtag bestärkt; ich erinnere nur an das Staatsdienergesetz; es kamen eine Menge Amendements rm Laufe der Debatte vor, die dem Geist des Gesetzes nicht immer entsprachen. Diese Beachtungen zusammen genommen veranlaßten mich, dem Vorschläge der Deputation Zustim mung zu geben, und in der That finde ich in diesen Vorschlä gen eine so außerordentliche Beschränkung, und ich würde mich also insofern gegen den Antrag des Herrn Secr. Hartz erklären müssen, als ich wenigstens eine vollkommene Freiheit der De batte wie früher, nicht im Interesse des Gesetzentwurfs und der Kammer halte. Werden dabei von einem andern Mit glieds einige Beschränkungen angeführt, die zu gleicher Zeit eine größere Freiheit der Debatte gestatteten, so will ich mich nicht entgegenstellen, aber einer unbedingten Freiheit würde ich allerdings meine Zustimmung versagen müssen. Staatsminister v. Könnentz: Das Ministerium hat so fort bei dem Beginnen erklärt, daß es eine Beschränkung in den Formen der Berathung lediglich der Kammer überlassen müsse. Das Ministerium hat daher auch die jetzt vorliegende Frage: ob die früherenBeschlüsse hierüber wiederaufzuheben seien? einzig und allein-derKammer anheim zu geben, und beschränktsich darauf, nochmals zu entwickeln, wie die Berathung über das Cri minalgesetzbuch in der ständischen Kammer nothwendig anders geführt werden müsse, als die Berathung über andere Gesetz entwürfe und wie über die Gesetzentwürfe, wie sie namentlich vorigen Landtag vorkam. Die Gründe sind folgende. Wenn jedesMitglied bei Verlesung eines Artikels ein ihm im Augenblick beigehendesAmendement stellen könnte,so würde eine solcheMasse von Materialien anwgchsen, daß sie, wie ich glaube, nicht mehr gewältigt werden könnte. So kurz das Gesetzbuch gefaßt ist, so hat es doch gegen 300 Artikel, und über Gesetzentwürfe von 50 Artikeln,? wie namentlich über das Staatsdienergesetz, find bei dem vorigen Landtag ganze Bande geschrieben worden. Ein zweiter Grund ist, weil durch solche im Augenblick entstandenen Amendements zumal, wenn sie zahlreich sind, das System noth wendig gestört werden müßte. Es ist unmöglich, bei den ver ¬ schiedenen Anträgen sofort zu beurtherlen: ob sie nicht mit an dern Bestimmungen in Widerspruch stehn. Ein dritter Grund ist auch der, weil, wie der Hr. Domherr v. Günther sehr rich tig bemerkte, sehr viele Sätze Satze der Wissenschaft sind, bei denen man nicht mit Sicherheit darauf rechnen kann, das Rich tige durch Abstimmung zu erlangen. Diese Gründe schei nen auch der vorigen Standeversammlung vorgeschwebt zu haben, als sie auf die Niedersctzung von Deputationen antrug, welche den Entwurf im Voraus mit den Regierungs-Commis- sarien berathen sollten. Man hat besondere Männer hierzu gewählt, Männer, zu denen man das Vertrauen hatte, daß sie zu diesem Geschäft vorzugsweise geeignet seien, und so ist es wohl ganz konsequent, daß man ihnen auch ein besonderes Vertrauen schenke. Auch in andern konstitutionellen Staaten bilden die Deputations-Berichte und die Entwürfe der Negie rung gewöhnlich die Grundlage der Berathung jn den Kam mern. Auch in der hannöverschen Kammer hat man eine Be schränkung in Stellung der Amendements bei dem Criminal gesetzbuch eintreten lassen. Von derselben Ansicht ist auch die Deputation der II. Kammer, wenn sie gleich keine Vorschläge gethan, ausgegangen, indem sie sagt, es würde nothwendig sein, besondere Maßregeln zu treffen, um nicht Jahrelang mit der Berathung zuzubringen. Daß es nothwendig sei, beweißt die Erfahrung, denn bis jetzt ist noch in keinem deutschen con- stitutionellen Staate ein Gesetzbuch zu Stande gekommen. Nur in Baden hat man eine Gerichtsordnung zu Stande ge bracht, jedoch nur auf dem Wege, daß man sie ohne spezielle Berathung in den Kammern provisorisch angenommen und sich die Revision Vorbehalten hat. Ob und welche Nachtheile sich bei der zeitherigen Behandlungsweise ergeben haben, muß ich der Beurtheilung der Kammermitglieder überlassen. Ich gestehe, daß ich Nachtheile für eine gründliche Berathung nicht bemerkt habe, denn die Hauptpunkte, namentlich die Strafar ten, die Schärfungen sind mit einer solchen Gründlichkeit und mit einer solchen Lebhaftigkeit in der Kammer geprüft worden, daß wohl Niemand irgend einen Anstoß nehmen kann. Wenn gestern eine große Anzahl von Artikeln auf einmal ohne Dis kussion durchgegangen sind, so lag dies wohl hauptsächlich darin, daß diese Artikel mehr wissenschaftlichen Inhalts waren. Im Uebrigen hatte ja auch bei diesen die Deputation bereits mehrfache Aenderungen beantragt. Wünschenswerth wäre es jedenfalls wohl, daß die Amendements vorher schriftlich einge reicht würden, damit die Deputation sich darauf vorbereiten könne. Bei Unter-Amendements würde dagegen eine Aus nahme wohl zu machen sein. Vielleicht führen die hier dar gelegten Ansichten zu einer Modifikation und daher zu einer Vereinigung. Allein, daß man alle Schranken aufhebe, kann ich nicht anrathen, wenn ich es schon lediglich der Kammer zu überlassen habe. (Fortsetzung folgt.) Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Mit der Redaktion beauftragt: vr. Gretschel.
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