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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 32. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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erst während und durch die Diskussion entstandenes Amende ments «erschien es auch noch so nothwendig und nützlich, wenn es nicht ein sogenanntes Unteramendement war, gar nicht mehr vorgebracht werden konnte, noch aus der besondern Rücksicht unterstützt, weil ich, in Beziehung auf den zuletzt statt gefun denen Gang unserer Verhandlungen, eine Stimmung bemerkt zu haben glaube, die mir nicht wünschenswerth erscheint, die ich aber durch das ins Lebentreten jenes Antrags gehoben zu sehen hoffen darf. — Auf der andern Seite kann ich aber auch nicht wünschen, daß wir, .ehe wir wissen, ob uns der neue Weg sicher zum Ziele führt, den alten Weg ohne allen und jeden Vorbehalt, wieder auf ihn, wenn auch in veränderter Maße, zurückkehren zu können, verlassen. — Ich beantrage daher einen solchen Vorbehalt; — denn ich halte es nöthig stets an ein Mittel zu denken, es uns zu reserviren, welches uns abhalten möge, an Klippen zu scheitern, an Klippen- woran andere weitläufige Gesetze in andern Staaten gescheitert sind. Ich mag die Befürchtung nicht leugnen, daß es uns am Ende auch so gehen könne. Es ist beinahe noch kein Cri- minalgesetzbuch bei einer weitläustigen Kammer-Diskussion durchgegangen, bei dem Streben nach Optimismus sind sie untergegangen; es ist bei den vielen Entwürfen geblieben, und nur in einem konstitutionellen Staate hat man ein neues Criminalgesetzbuch und auch hier nur versuchsweise eingeführt. Wir kommen zum richtigen Ziele, wenn wir uns im Stillen das Wort, die Hand geben, nur solche Amendements einzu bringen, die wir zu Hause reiflich geprüft und mit dem einmal angenommenen und für gut erkannten System übereinstim mend gefunden haben, nicht Amendements die, wie Herr Bür germeister Wehner sagt, als Raketen erscheinen, die als Dunst zuletzt verschwinden, sondern solche bringen, die bomben- und kugelfest sind. Sccretair Hartz: Ich habe dankbar zu erkennen, daß der von mir gemachte Vorschlag bei mehreren Mitgliedern Be vorwortung gefunden hat. Es sind aber auch von andern Seiten Vorschläge geschehen, durch welche der von Einigen be sorgten Gefahr vorgebeugt werden soll. Sie bestehen in der Hauptsache darin, daß Zeder die Verpflichtung habe, die von ihm vorher ausgearbeiteten Amendements, so weit irgend möglich, mindestens den Lag vorher bei dem Präsidium ein- zureichen, und daß Derjenige, welcher dem nicht nachkommt, sich selbst in den Nachtheil setze, seine Amendements nicht zur Diskussion gebracht zu sehen, wenn sie nicht über die Hälfte der Anwesenden zur Unterstützung erhalten. Ich trete diesen Vorschlägen vollständig bei und erkenne es an, daß es aller dings wünschenswerth ist, die Amendements so zeitig einge reicht zu sehen, daß die Deputation sie ruhig prüfen kann. Für eben so wünschenswerth muß ich es aber auch erkennen, daß durch diese Bestimmung Unteramendements und Anträge, welche erst im Laufe der Debatte sich bilden, nicht abgeschnit- ten werden. Wer unter uns sich nicht die Zeit nimmt, ein ihm bei der Vorbereitung nothwendig erscheinendes Amende ment vor der Sitzung zu entwerfen und einzureichen, nun der unterwirft sich freiwillig dem Nachtheile der von der Land tagsordnung m gewissen Fallen vorgeschriebenen Beschränkung, er begiebt sich selbst des Vortheiles, einen Antrag mit einem Viertheil unterstützt zu sehen. Ich möchte mich so ausdrücken: eS wird eine Conventionalstrafe darauf gelegt, wenn ein Amendement nicht zeitig genug eingereicht wird, und das wird genügen. Staatsmknister v. Könneritz: Der verehrte Abgeord nete 0. Großmann hat bemerkt, das Beispiel, daß in anderen konstitutionellen Staaten noch kern Gesetzbuch zu Stande ge kommen, beweise zu viel, weil es beweise, daß ein solches Gesetzbuch sich nicht für eine Ständeversammlung sondern nur für eine Deputation eigne. Allerdings ist dies ein Satz, den auch viele Staatsmänner und wissenschaftlich gebildete Leute bei allen Vorzügen, die sie den konstitutionellen Verfassungen einräumen, bereits aufgestellt haben. Um so mehr ist es. aber zu wünschen, daß die Sächsischen Kammern durch eine angemessene Selbstbeschränkung und ihr Beispiel jene Behauptung zu Nichte machen. Wenn Modifikationen zur Sprache gebracht worden sind, so kann ich nicht leugnen, daß mir eine Beschränkung fast nothwendig und rathsam erscheint. Auch in Hannover haben die Stände die Bestimmung getroffen, daß die Anträge vorher schriftlich eingereicht und der Deputation zugestellt werden müs sen, und nur bei Unter-Amendements eine Ausnahme ge macht. Wenn der Abg. Domherr v. Günther noch bean tragt hat, daß Anträge auf Abänderungen, die einer wissenschaft lichen Begründung bedürften, an die Deputation und an die Re gierung zurückgegeben werden möchten, so kann ich nicht glauben, daß diese Verfahrungsweise ein besseres Resultat herbeiführen dürfte. Soll der Negierung überlassen sein, mit der Deputa tion allein das Gesetz Hierauf abzuändern, so könnte dies einen Nutzen haben. Sollen sie aber nach vorgängiger Prüfung in der Deputation an die Kammer zur Beschlußfassung zurückge bracht worden, so wird Nichts gewonnen, da sie dann dennoch hier diskutirt werden müßten. Was der hochgestellte Referent bemerkt hat, daß wenn die Amendements vorher nicht schriftlich zur Vorlage kamen, Niemand im Stande sein würde, zu prüfen, ob sie nicht mit andern Punkten in Widerspruch stehen, dem kann ich nur auf das vollkommenste beistimmen. v. Polenz: Nur ein paar Worte wollte ich mir erlauben. Mir wird es leicht werden, zu dem Antrag des Herrn Secre- tair Hartz überzugehn, welcher die Schranken wieder fallen zu sehn wünscht, welche wir uns früher selbst setzten, indem ich mich damals dahin aussprach: Wenn man einmal von den M 72—85. der Landtagsordnung keinen Gebrauch machen wollte, so würde es besser gewesen sein, der 2. Deputation, vielleicht vermehrt durch einige Mitglieder, die Ausarbeitung und defi nitive Beurtheilung des ganzen Gesetzbuchs zu übergeben, weil es viel leichter ist, Jemandem volles Vertrauen zu schenken, als zudem, was man nur unter sehr beschränkenden Formen beurthei- len darf, nach Ueberzeugung Ja oder Nein zu sagen. Nur noch eine Bemerkung wollte ich mir erlauben, rühmlich: Wenn je des Amendement, was den Lag vorher eingereicht wird, den Vortheil genießen soll, durch ein Viertheil der Kammer unter-
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