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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-11-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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daß, wenn er auch früher der Ansicht gewesen, die von dem Dom herrn v. Günther geäußert worden, er doch unter den veränder ten Umständen nun derjenigen beitreten müsse,' welche von den letzten beiden Sprechern aufgestellt worden sei. Besonders neige er sich um deswillen zu dieser Ansicht hin, weil eine Frage von der andern geschieden werden könne, und stimme ganz dem bei, was von dem hochgestellten Mitgliede der Kammer vorhin ausgesprochen worden sei. Man könne später eine andere Wahl treffen, so daß eine Collision nicht stattsinden könne. Er habe demnach die Frage zu wiederholen: Ob die Kammer den vorhin unterstützten Antrag annehme? Sie wird einstimmig be jaht. Der Präsident macht auf tz.119 der Landtagsordnung aufmerksam, wo es heißt: „zur Redaction derLandtagsschristen für den Druck zum öffentlichen Gebrauche wird von beiden Kam mern eine gemeinschaftliche Deputation bestellt, welche aus ei nem Secretaire und einem gewählten Mitglieds jeder derselben besteht: Ferner heißt es: „In der Function eines Vorstandes der Deputation wechseln die Secretaire der l. und II. Kammer mo natlich ab." Es werde daher nur der Name eines Mitgliedes auf die Zettel zu schreiben sein. v. Deutlich stellt die Frage: ob hierbei relative Stim menmehrheit gelte. Präsident: Nach der Landtagsordnung würde dies der Fall sein, wenn man aber die Analogie des frühem Antrags des Fürsten v. Schönburg anwende, so ließe sich annehmen, daß absolute Stimmenmehrheit statt finden muffe. v. D eutrich: In Folge eines Kammerbeschlusses sei al lemal absolute Stimmenmehrheit angenommen worden. Präsident: Sonach werde diese zweimal einzutreten ha ben, und erst das drittemal relative Stimmenmehrheit statt finden. Bei der hierauf vorgenommenen Wahl erhalt der Dberhof- prediger v. v. Ammon 21 Stimmen, folglich die absolute Mehr heit, worauf ihn der Präsident als Mitglied der Deputation erklärt und derselbe der Kammer seinen Dank ausdrückt. Präsident eröffnet nun der Kammer, daß dermalen keine Gegenstände vorlägen, welche zu einer Session Veranlas sung geben könnten, und daß sonach keine Tagesordnung bekannt zu machen sei, so werde er die Mitglieder zu der nächsten Siz- zung durch Karten einladen lassen. Bürgermeister Gottschald äußert hierauf noch Folgen des: Bei der vorigen Ständeversammlung seien der 4. Deputa tion mehrere Ermächtigungen zu Th eil geworden; und er müsse wünschen, daß dieß auch jetzt wieder statt finde. Da er der von einzelnen Mitgliedern der H. Kammer ausgesprochenen Ansicht: daß der jetzige Landtag eine Fortsetzung des frühem sei, nicht beitreten könne, so richte er den Antrag an die Kammer, die 4. Deputation gleichermaßen zu ermächtigen. Es sei nämlich da mals bei den Berathungen über die.Petition-der Gemeinden zu Langenleuba rc. die 4. Deputation ermächtigt worden, daß diese Deputation auch Petitionen, die von Unterthanen an sie gelang ten, prüfen, und Vortrag darüber an die Kammer erstatten solle. Ermässe erläuterungsweise hinzufügen, daß diese Frage zur Sprache gekommen sei, bei den Berathungen über den Bericht der 4. Deput. hinsichtlich der Petition der Gemeinde zu Langenleu ba rc., wobei er mit dem Bürgermeister Ritterstadt ein Sepa ratvotum wegen der Behauptung der Majorität der Deputa tion: daß den Unterthanen ein Petitionsrecht nicht zugestanden werden könne, abgegeben habe.. Die Kammer habe im Laufe dieser Berathung die 4.Deputation ermächtigt, daß sie alle Ein gaben von den Unterthanen prüfe und nach Befinden zum Vor trag bringe. Eine zweite Ermächtigung sei der 4. Deputation zu Theil geworden bei der Berathung über den von ihm gestell ten Antrag auf Feststellung und Bekanntmachung der im tz. 118. der Landtagsordnung aufgezahlten Gründe, aus welchen Ein gaben der Staatsbürger für unzulässig zu erachten seien. Diese Ermächtigung sei dahin gegangen, daß die 4. Deputation bei Be- urtheilung der ihr übergebenen Petitionen in Hinsicht der in der Landtagsordnung vorgeschriebenen Erfordernisse möglichst nach sichtig e Grundsätze beobachten möge.—Drittens habe er schon früher der Kammer vorgestellt, wie öfters schon die 4. Deputa-' tion in den Fall gekommen sei, nach näherer Prüfung von Ein gaben mittelst Berichts der Kammer gutachtlich Vorschlägen zu müssen, daß solche an eine andere Deputation zur Prüfung und Begutachtung abgegeben werden möchten, und wie zeitrau bend es sei, wenn jedesmal von der 4. Deputation in dergleichen Fällen Bericht erstattet werden müsse. Die Kammer habe sich hierauf dafür entschieden, daß die 4. Deputation bei solchen Ein gaben, wo es gleich klar werde, daß sie an eine andere Depu tation gehörten, bloß mündlichen Vortrag erstatten möge. Er müsse wünschen, daß diese Ermächtigungen auch jetzt der 4. Deputation wieder zu Theil würden, und er bitte, diesen An trag zur Unterstützung zu bringen. Auf die vom Präsident gestellte Frage, wird der Antrag des Bürgermeisters Gottschald hinreichend unterstützt, hierauf jedoch von dem Prinz Johann darauf angetragen, daß der Deputation die Ermächtigung ganz in dem Maße zu Theil werden möchte, wie sie solche früher gehabt habe. Er könne sich zwar derselben nicht mehr deutlich erinnern, glaube aber, daß das, was die Kammer früher beschlossen, sie auch jetzt wieder beschließen könne, und es scheine ihm diese Form die angemessenste zu sein. Bürgermeister G ottschald erwiedert, daß dies der Zweck seines Antrags sei. Präsid ent stellt daher die Frage, ob die Kammer geneigt sei, die 4. Deputation ganz in demselben Maße, wie es bei dem letzten Landtage der Fall gewesen sei, wirken zu lassen ? Allge meine Uebereinstimmung. Endlich bemerkt noch der Präsident, daß der Domherr 0. Günther die Güte gehabt, 2 Exemplare eines Werks von dem frühem Mitgliede dieser Kammer, dem Prof. Krug, für die Kammer zu übergeben, welches den Titel „Henotikon" führe, nebst einer Petition an die königl. sächs. Standeversammlung vom Prof. Krug. Die Petition sei in dem Werke selbst mit ent halten, und er wünsche von demjenigen Mitgliede. welches dieses Werk übergeben habe, zu erfahren: ob vielleicht von dem Ver fasser gewünscht werde, daß diese Petition hier verlesen werde? Domherr v. Günther: Ein hochverehrter Freund habe ihm diese Exemplare mit der Bitte übergeben, solche an beide Kammern zu überreichen, ihn auch außerdem in Besitz mehrerer Exemplare gesetzt. Dem Werk sei eine Petition an die hohe Ständeversammlung vorausgeschickt, die er zu der seinigen mache, und darum bitte, sie an die 3. Deputation abzugeben. Er wolle aber damit nicht sagen, daß er alles, was sein verehr ter Freund ausgesprochen habe, für richtig anerkenne, und wenn sein Werk begutachtet werde, behalte er sich vor, seine Meinung noch besonders auszusprechen. Präsident: Nach dieser Erklärung dürfe man nicht an stehen, solche an die 3. Deputation zu übergeben. Präsident tragt hierauf noch die Urlaubsgesuche des Grafen v. Hohenthal, des Herrn v. Posern, des Rittmeister Hartl'tzsch, des Secr. Hartz, Hr. v. Ziegler und Hr. v. Pstugk vor, und nachdem diese bewilligt worden sind, wird die Siz- zung zl Uhr geschlossen. Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden Mit der Nedaction beauftragt: Major v. Brause, vr. Gretsch et-
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