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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 32. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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stützt zu werden, dagegen andere die Hälfte der Kammer-Mit glieder zur Unterstützung bedürfen, so würde es nothwendig sein, die Grenze zu bestimmen, wie weit man an einem Tage beab sichtige, das Gesetz durchzugehen, indem man sonst nicht weiß, wie weit die Begünstigung der Amendements erster Klasse sich ausdehnt? Präsident: Nach dem, was ich vorhin zu eröffnen mir erlaubte, und nach dem, was seitdem von verschiedenen Mitglie dern ausgesprochen worden ist, scheint es mir, als dürfte ich vielleicht die Reihefolge der Fragen auf diejenigen Modifikatio nen stellen, welche ich mir unmaßgeblich vorzuschlagen erlaubte. Es ist im Wesentlichen eigentlich dagegen Nichts, sondern nur dafür gesprochen worden. Die Hauptpunkte, auf die ich die Frage zu stellen hatte, würden darauf gehen, daß 1) alleAmen- ments, die irgend ein Mitglied zu stellen gemeint ist, und über die es sich vorher mit sich selbst zu vereinigen vermöchte, läng stens den Tag vorher bei dem Präsidium eingereicht werden möchten, um sie zur Erleichterung bei dem Geschäfte in Abschrift nehmen und an die Deputation gelangen zu lassen; diese würden dann nur der Mitglieder bei der Unterstützung bedürfen. Auf diesen Gegenstand würde ich die erste Frage zu stellen haben. Es würde sich auch finden, daß die Idee des Herrn von Polenz nicht Besorgnisse erregen kann, denn das wird sich im Geschäft selbst finden. Die 2. Frage würde ich so stellen müssen, ob man alle und jede Amendements, die wahrend der Diskussion entste hen, ohne darauf, ob es Unter-Amendements seien oder nicht, einzugehen, vom Antragsteller, insoweit irgend möglich, gefaßt übergeben lassen und dann die Hälfte zur Unterstützung nöthig erachten wolle? Sodann würde ich zur 3. Frage überzugehen haben. Es hat sich über die Zeit, von wann an die neue Ein richtung laufen soll, Niemand als der Herr Antragsteller, jedoch nur eventuell, ausgesprochen. Der hochgestellte Referent hat den Wunsch geäußert, sie möchte von heute an beginnen. Ich würde also die 3. Frage darauf richten, daß der heute zu fassende Beschluß von heute an in Wirksamkeit trete, jedoch nur in der Art, daß, wenn man fände, er sei nicht zweckmäßig, er wie der vorige, revokabel sei. Referent Prinz Johann: Es muß wohl erst von der ver ehrten Kammer Beschluß gefaßt werden, daß sie von der bishe rigen Einrichtung zurückgehen wolle? Präsident: Ich hatte bis jetzt nur die Fragen, die aus der Sache hervorgehen, entwickelt. Die erste Frage muß jedoch nothwendig auf den schon unterstützten Antrag erfolgen. Im Allgemeinen müßte daher nun wohl die Vorfrage erfolgen, ob die Kammer von dem früher gefaßten Beschlüsse zurückkehren wolle? Ich habe mir Nur erlaubt, die drei folgenden Fragen vorher näher zu entwickeln. Zuerst also würde ich die Vorfrage darauf richten: Ob die Kammer das vom Secretair Hartz ange brachte und unterstützte Amendement, welches darauf gerichtet ist, daß das bisher befolgte Verfahren wiederum ausgegeben werden möchte, unter den eben nachzubringenden Modifikatio nen annimmt? Mit26gegen8Stimmen angenommen. Eigentlich dürften wohl 4 Fragen zu stellen sein: 1) daß Amendements den Lag vorher eingereicht und mit unterstützt werden sollen; 2) daß alle und jede m der Diskussion entstan denen Amendements wo möglich gefaßt überreicht und mit der Hälfte unterstützt werden sollen; 3) den Beschluß von heute an in Gültigkeit treten zu'lassen, und 4) auf die Revokabilität des Beschlusses. Referent Prinz Johann: Es würde doch die Bestim mung dahin zu treffen sein, daß der heutige Tag nicht mit ein gerechnet würde, weil die Deputation und die Kammermitglie der gestern den heutigen Beschluß nicht gekannt haben. Bürgermeister Ritterstadt: Nur auf einen Gegen stand wollte ich mir aufmerksam zu machen erlauben. Es kommt in der vom Präsidium vorgeschlagenen Frage der Aus druck vor: „mo möglich." Ich würde wünschen, daß dieser Ausdruck wegbliebe. Es könnte nämlich dann die Meinung entstehen, daß, wenn es nicht möglich war, ein Amende ment in der vorgeschriebenen Art und Zeit einzubringen, es dennoch zur Berathung kommen und A-Theil zu Unterstützung nöthig haben werde. Wird das Wort: „womöglich" weg gelassen und ganz bestimmt ausgesprochen, daß ein den Tag vorher eingebrachtes Amendement bloß von der Kammermit glieder unterstützt zu werden braucht, so wird dieses Bedenken beseitigt. Eben so ist es mit der folgenden Frage, daß jeder An trag in bestimmter Fassung übergeben werden muß; denn schon nach der Landtagsordnung ist dies erforderlich. Referent Prinz Johann: Es ist in der einen Frage ge sagt worden: „die den Lag vorher eingereichten Amende ments sollen bloß und die während der Diskussion entstan denen die Hälfte zur Unterstützung bedürfen." Ich würde bitten, einen reinen Gegensatz anzunehmen, nämlich: die den Tag vorher eingereichten Amendements bedürfen die wäh rend der Diskussion entstandenen bedürfen 4 zur Unter stützung. Präsident geht hierauf zur Fragstellung über: I) Ist die Kammergemeint, daß dieAmendements spätestens bis zum Tage vor der Session eingereicht werden sollen, unter derBedingung, daß diese nur A der Kammermitglieder zur Unterstützung bedür fen? 2) Ist die Kammer gemeint, daß alle am Tage der Verhand lung selbst, und während der Diskussion entstandenen Amen dements die Hälfte der Kammermitglieder zur Unterstützung bedürfen sollen? 3) Ob der jetzt zu fassende Beschluß unter der von Sr.Königl. Hoheit angeführten Modifikation nicht in Be zug auf den heutigen Tag, also mit Morgen eintreten soll? und endlich 4) ob dem jetzigen Beschlüsse nur bis dahin Kraft zu verleihen ist, wo die Kammer durch gemachte Erfahrungen anders beschließen zu müssen glaubt? Die ersten 3 Fragen wer den e i n st i m m i g, letztere von 26 gegen 8 Stimmen bejahN Präsident: Nun, meine Herren, nachdem wir über die sen Punct weggekommen sind, erlaube ich mir recht zutraulich die Aeußerung, daß es gewiß Ihnen allen am Herzen liegen wird, von der nun von Ihnen selbst sich gegebenen größernFrei heit den edelsten Gebrauch zu machen und den Beweis zu lie fern, daß wir im Stande sind, auch ohne Fesseln das Ziel zu erreichen, was wir früher nur unter Anlegung derselben errei chen zu könnenglaubten.
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