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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 32. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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die hohe Sttatsregierurig dahin Vorkehrungen treffe, daß die aus den Stmfanstalten und Gefängnissen zu Entlassenden auf die Folgen les Rückfalls aufmerksam gemacht werden." Die Puncte unter s. und d. finden, da von keiner Seite Etwas dacegen erinnert wird, sofortige einstimmige An nahme; dagegen sä v. bemerkt der Migl. Commissair 0. Groß: Wenn das Ministe rium auck mit dem Zusatze einverstanden wäre, so dürfte doch eine näh«re Bestimmung aufzunehmen sein, indem der Fall eintretenkann, daß die Dauer der Gefängnißstrafe, wenn sie auf dieMfte beschränkt wird, die für Arbeitshausstrafe bestimmte kürzest: Frist nicht erreichte, und es würde dann dieses geringste Maßeintreten müssen. Referent Prinz Johann: Es wäre möglich, daß die zu- samnenzunehmende Strafe 2 oder 2A Monat betrüge; soll nun de das volle Maß verbüßt werden? Köm'gl. Commissair v. Groß: Wenigstens nicht unter 2 Monate könnte sie erkannt werden. Referent Prinz Johann: Was soll nun geschehen? Es wird bei der Verwandlung derGefängnißstrafe von 2^ Monaten das Arbeitshaus nicht eintreten; wie soll die Strafe verbüßt werden? König!. Commissair v. Groß: Es würden 2 Monate Ar beitshausstrafe eintreten. Referent Prinz Johann: Das wäre unbillig, wenn 2r Monate Gefangniß mit 2 Monaten Arbeitshaus zu verbüßen wären. Königs Commissair v. Groß: Er hat einmal durch den Rückfall das Arbeitshaus verwirkt, und es kann nicht auf gerin gere Strafe erkant werden; eine Unbilligkeit könnte ich darin nicht finden. Referent Prinz Johann: Ich würde Vorschlägen, daß zwar der Antrag des Königlichen Commissairs angenommen, jedoch bestimmt würde, daß in einem solchen Falle die Verwand lung nicht stattsinde, also die Strafe im Gerichtsgefangniß und nscht im Arbeitshaus.verbüßt werde; denn es scheint mir immer eine Ungerechtigkeit darin zu liegen. Königs Commissair 0. Groß: Es würde vielleicht die Bestimmung in Uebereinstimmung mit dem Art. 52. zu bringen sein. v. Carlowitz: Ich trete der Ansicht des hochgestellten Referenten bei, daß es hart sein würde, ihn im Arbeitshaus verbüßen zu lassen; aber die Ansicht ist mir nicht klar, warum hier das Ortsgefängniß und nicht das Landesgefangniß statt findet. Referent Prinz Johann: Weil die Ansicht dahin geht, im Landesgefangniß nur solche Verbrechen verbüßen zu lassen, die nicht entehrend sind; denn außerdem würde die ganze Absicht, die man bei dem Landesgefangniß hat, verwischt werden. v. Carlowitz: Da bescheide ich mich. Seer. Hartz richtet hierauf an den Königs Commissair v. Groß die Frage, ob er nicht beliebt habe, eine Modifikation vorzuschlagen, worauf der Königs Commissair v. Groß erwiedert: Ich wollte dies nur der hohen Kammer Vorbehalten, und meine Absicht war nur, auf diese Jnconvenienz aufmerksam zu machen. Meine Absicht geht nur dahin, daß bestimmt werden soll, es solle, wenn die Gefängnißstrafe beim Rückfall über drei Monate ein tritt, jedoch nicht so viel beträgt, daß die Hälfte der Dauer der Arbeitshausstrafe mindestens zwei Monate ausmacht, und so nach nach Artikel 16. die Arbeitshausstrafe nicht eintreten kann, weil diese nie weniger als zwei Monate sein soll, zwar die län ger als drei Monate dauernde Strafe als Gefängnißstrafe ste hen bleiben, aber nicht im Landesgefängnisse, sondern im Ge richtsgefängnisse verbüßt werden. Der Präsident richtet nun an die Kammer die Frage: ob sie diesen Antrag des Königs Commissair annehme? Und es wird diese einstimmig bejaht, und in der Maße der Vorschlag der Deputation unter «. einstimmig ange nommen. Bei dem Deputations - Gutachten unter 6. äußert Staatsminister v. Künneritz: Auf die Frage, welche Verbrechen als gleichartig zu betrachten sind, wird man sonach bei dem speziellen LH eile zurückkommen, wo besondere Vor schläge von der geehrten Deputation desfalls gemacht worden sind. Insofern aber hier die allgemeine Vorschrift vorgeschla gen ist: „welche in dem zweiten Lheile dieses Gesetzbuchs un ter einer besondern Aufschrift aufgeführt werden" so würde die Frage sein, was man hierunter verstehe, ob die Überschriften der Artikel oder die Minuten an den Seiten der einzelnen Ar tikel, welche die Verbrechen benennen. Referent Prinz Johann: Letzteres ist der Fall. Staatsminister v. Könneritz: Ich glaube auch, daß die geehrte Deputation Letzteres gemeint hat; im badenschen Entwürfe ist gesagt worden: die gegen eine spezielle Strafbe stimmung laufen; das würde ungefähr dasselbe sein. Secretakr Hartz: Ich habe mich bisher enthalten, einen Vorschlag deshalb zu machen, weil es eine Redaktionsbemer kung betrifft; da die Sache aber einmal zur Sprache gekom men ist, so würde ich Vorschlägen, zu setzen: „gemeinschaft liche Capitel." Referent Prinz Johann: Das ist durchaus die Absicht nicht, es sind in einem Capitel verschiedene Verbrechen begrif fen. Es sind auch bei jedem Capitel Ausnahmen vorgeschrie ben, so z. B. bei dem Capitel wegen Menschenraub. Secr. Hartz: Ich freue mich, wenn die Sache so zu ver stehen ist; es fallen dann eine Menge Bedenken weg, die ich mir bei Durchgehung des Deputations-Gutachtens zum spe ziellen Lheile gemacht habe. Bürgermeister Schill: Dürfte es nicht noch deutlicher sein, wenn es etwas mehr herausgehoben würde ? denn ich muß gestehen, ich habe auch die Ansicht gehabt, daß die Ueberschrif- ten der Capitel gemeint seien, wornach die Verbrechen als gleich artig betrachtet werden sollen. Bürgermeister Hübler: Ich muß bemerken: der Depu tationsbericht zum speziellen Lheile läßt keinen Aweifelübrig, wie die Deputation den Ausdruck verstanden hat. 2
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