Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 32. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Referent Prinz Johann: Ich will mich nur auf Artikel 272t». des Deputatiyns - Gutachtens beziehen. Königl. Commissair v. G r o ß: Das Ministerium war al lerdings der Ansicht, -ast die Bestimmung, wie sie hier nach dem Vorschläge der Deputation ausgenommen werden soll, über flüssig sei, und hält die Fassung besser, wie sie in dem Deputa tions-Gutachten der II. Kammer vorgeschlagen ist, wo es heißt: „welche Verbrechen als gleichartige zu betrachten sind, ist in den einzelnen Fallen in dem besondern Theile dieses Gesetzbuchs be stimmt." Die Verbrechen, welche unter einer besondern Auf- schrist oder Minuta aufgeführt sind, sind nicht gleichartig, son dern als dasselbe Verbrechen zu betrachten. Referent Prinz Johann: Ich erlaube mir dagegen zu bemerken, daß wir unter diesen Aufschriften viele Ausnahmen vorgeschlagen haben, ich will z. B. das Capitelwegen Menschen raub erwähnen; dahin gehört, wenn einer einen Menschen in Sklaverei schleppt, aber auch der Gauckler, welcher ein Kind kauft, um es zu seinem Geschäft zu erziehen. v. Carlo witz: Vielleicht würde es klarer gewesen sein, wmn die Deputation gesagt hätte: „unter dem besondern Ar tikel Aufschriften" Referent Prinz Johann: Damit würden wir uns ein verstehen können. Staatsminister v. Könneritz: Es würde das Ganze wohl nach dem srühern Beschlüsse der Kammer Sache der künf tigen Redaktion sein. So viel ist gewiß, daß die Frage, welche Verbrechen als gleichartig zu betrachten sind, bei den speziellen Artikeln zu besprechen sei, u. so würde die Fassung hier nur eine Folge von jenen Beschlüssen sein, was der Redaktion anheim siele. Der Präsident schreitet hiernach zur Frage: Nimmt die Kammer den von der Deputation vorgeschlagenen Zusatz an? Was einstimmig bejaht wird; und es geht. Referent Prinz Johann auf Verlesung des Deputa tions-Gutachtens unter e. über (s. oben S.412). Da dieser Punct eine Abstimmung nicht nöthig macht, wird der nächstfol gende unter k. verlesen, (s. a. a. O.) Die Kammer erklärt sich mit diesem Anträge sofort einverstanden, und es wird Ar tikel 58. mit, der bemerkten Abänderung einstimmig ange nommen. Art.59. (Zusammentreffen des Rückfalls und der Concur- renz der Verbrechen.) Wenn ein Verbrecher wegen mehrerer Verbrechen gleichzeitig in Untersuchung kommt, unter welchen sich ein wiederholtes oder mehrere dergleichen befinden; so kom men die Vorschriften über die Bestrafung concurrirender Ver brechen und des Rückfalls verbunden zur Anwendung; es kann jedoch auch in diesem Falle die Dauer der Zuchthausstrafe nicht über Zwanzig und rücksichtlich Fünfzehn Jahre und der Arbeits strafe nicht über Zehn Jahre erstreckt werden. Dazu beantragt die Deputation: nach den Worten: „Dauer der Zuchthausstrafe" einzuschalten: „wegen des Rückfalls", da gegen die Worte: „und rücksichtlich Fünfzehn" in Wegfall zu bringen. Königl.- Commissair v. Groß: Ich wollte hier nur er wähnen, daß die Deputation der II. Kammer eine Redaktions- Veränderung vorgeschlagen hat, daß es nämlich heiße: „ein oder mehrere wiederholte." Es scheint ganz gleichgültig zu sein, aber auch, um? eine Abweichung zu vermeiden, dürfte mau hier wohl beitreten. Referent Prinz Johann: Es scheint dies X. für v. zu sein, indessen ist es ganz gleichgültig. Das Präsidium stellt auf die Anträge der Deputation in Betreff der Einschaltungen: „wegen des Rückfclls" und wegen der Auslassung: „und rücksichtlich Fünfzehn" b'esondch Fragen, die einstimmig aufAnnahme dieser Minderun gen beantwortet werden, und es wird der Artikel selbst in der Maße genehmigt. Den Artikel 60., welcher „von der Sicherung gegen beson ders gefährliche Verbrecher" handelt, beantragt die Deputa tion in Wegfall zu bringen. Eine Erinnerung wird hier nicht gemacht, und die Frage des Präsidenten: Lb die Kammer gemeint sei, den Artikel 60. gänzlich in Wegfa'l kommen zu lassen? wird einstimmig bejaht. Art. 61. (Milderung gesetzlich bestimmter Strafen. ss.we- gen jugendlichen Alters.)) Von dem Alter an, wo eine Zu rechnung stattfindet (Art. 64.), bis zum vollendeten achtzehn ten Jahre ist die Jugend bei begangenen Verbrechen als ein Milderungsgrupd zu betrachten und die gesetzlich verwirkte Strafe nach richterlichem Ermessen herabzusetzen. — Insbeson dere sollen solche Verbrecher nicht mit Todes- oder Zuchthaus strafe belegt werden, sondern es ist statt derselben auf Arbeits haus- oder Gefängnißstrafe zu erkennen, welche nach richterli chem Ermessen geschärft oder in körperliche Züchtigung ver« wandelt werden kann, insofern nicht dieBeschaffenheit derThat, ihrer Motiven und der übrigen concurrirenden Umstände die Präsumtion ausschließen, -aß der Verbrecher mehr aus jugend lichem Leichtsinn als aus Bosheit und mit Ueberlegung gehan delt habe. Referent Prinz Johann theilt der Kammer die diesem Artikel zu Grund liegenden Motiven mit und bemerkt, daß 2 Amendements, eines vom Secr. Hartz und das andere vom Dom herr v. Günther eingegangen seien, welches letztere auf Wegfall des Satzes: „die Bosheit erfülle das Alter" gehe, und erfährt fort: Wie mir v. Günther mündlich eröffnet hat, gedenkt er seinen Antrag zu beschränken. Auch das Amendement des Secr. Hartz hängt von der Frage ab: ob das 1R oder 21. Jahr beliebt wird. Wenn die Kammer damit einverstanden ist, so würde ich bitten, mein Separatvotum zuerst vortragen zu dür fen, weil davon die Annahme oder Abwerfung der Anträge ab hängt.— Man findet dagegen Nichts zu erinnern, u. es verliest demnach Referent Prinz Johann: das Gutachten unter ü. ä) Endlich ist ein Mitglied der Deputation, der mitünter- zeichnete Referent, der Ansicht, daß statt des 7 Ren das 21ste Jahr als äußerster Termin für den Milderungsgrund der Ju gend gesetzt werden möchte- und zwar aus folgenden Gründen: 1) weil solches der bisherigen Praxis der Juristenfakultät ent spricht, welche als die mildere zuletzt doch gewöhnlich in Aus übung kam. — 2) Weil vor jenem Alter kaum jene Festigkeit des bösen Willens vorausgesetzt werden kann- welche zum Ein tritt der vollen Strafe erforderlich sein möchte, für entgegenge setzte Fälle aber das: Ulalitis kupplet setatem ausreicht. — ,3) Weil, wenn der Staat in anderer Rücksicht von der Vor raussetzung ausgeht, daß der Mensch bis zu jenem Alter noch
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder